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Die heute der Öffentlichkeit vorgestellte Broschüre "Phänomen Bündner Jagd" fasst die Inhalte der drei Jubiläumsausstellungen, die in diesem Jahr durchgeführt worden sind, kurz und ansprechend zusammen. Mit der Geschichte der Bündner Patentjagd zeigt sie die Grundlagen der aktuellen Gesetze.
Am 12. August 1877 wurde an der Urne nach vier erfolglosen Anläufen die Einführung der Patentjagd beschlossen. Ein breiter Raum wird den Veränderungen in der Umwelt und deren Auswirkungen auf die Wildbestände eingeräumt. Vor 125 Jahren lebte nur noch die Gämse in nennenswerten Beständen, heute sind es im Frühling vor dem Setzen der Jungtiere beinahe 60'000 Stück Hirsche, Rehe, Steinböcke und Gämsen. So grosse Wildbestände bedingen eine professionelle Betreuung, beispielsweise durch die Jagdplanung. Um ausgeglichene Verhältnisse zu erreichen, muss und darf die nutzbare Zunahme abgeschöpft werden, was einem Abschuss von 10'000 bis 13'000 Tieren entspricht. Bei den Niederwildarten muss die Jagdplanung garantieren, dass die jagdliche Entnahme keine negativen Folgen für die Bestände hat. Weiter widmet sich die Broschüre dem Jäger, seiner Motivation zu jagen, seinen Sorgen und Freuden, seinem jagdlichen Können und mit der Hege seinem Einsatz zu Gunsten des Lebensraumes. Ein Vergleich des jagenden Menschen mit jagenden Tieren rundet das Bild ab.
Der Rückblick auf die letzten 125 Jahre zeigt, dass eine sinnvolle Nutzung der Wildbestände auch mit modernen Forderungen wie Arten-, Tier- und Lebensraumschutz vereinbar ist. Die Bündner Patentjagd konnte diesen Standard aber nur erreichen, weil in den letzten 15 Jahren konsequent eine Synthese zwischen jagdlicher Tradition und wildbiologischen Erkenntnissen angestrebt worden ist. Die grosszügige Ausscheidung von Wildschutzgebieten für Hasen, Hühner- und Wasservögel oder der Schutz des beidseitigen Kronenhirsches sind eindrückliche Beispiele für einen verantwortungsbewussten Umgang des Bündner Jägers mit seinen Wildbeständen.

Jagden 2002: weiter auf dem bewährten Weg
Neu geregelt wird im Rahmen der Jagdbetriebsvorschriften 2002 das Mittragen und Verwenden von Funkgeräten und Mobiltelefonen. Das Mittragen dieser Geräte in abgeschaltetem Betriebszustand ist auf allen Jagden gestattet. Das Verwenden von Funkgeräten und Mobiltelefonen ist indessen nur in medizinischen Notfällen sowie in den übrigen in den Jagdbetriebsvorschriften abschliessend aufgezählten Fällen zulässig.
Angepasst werden ab diesem Jahr die Schusszeiten während der Hochjagd. Eine genaue Auswertung hat nämlich ergeben, dass es aus weidmännischen Gründen geboten ist, ab dem 21. September das Ende der Schusszeit am Abend auf 20.00 Uhr vorzuverlegen.

Für diese Jagd beibehalten wird der Schutz des beidseitigen Kronenhirsches. Ohne jeden Zweifel konnte dank dieser Massnahme der Anteil starker mittelalter und alter Hirsche im Bestand gesteigert werden. Die Frage, ob der grösste Teil der alten Hirsche zurücksetzt und damit jagdbar wird, kann noch nicht abschliessend beantwortet werden. Mit jedem zusätzlichen Jahr in dem der Kronenhirsch geschützt bleibt, steigt die diesbezügliche Erfahrung.

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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