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Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angestrebten Änderung der Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Der Hauptpunkt der Revision der so genannten Lex Koller sieht vor, den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht des BewG zu befreien, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.

Die Regierung begrüsst zudem ausdrücklich die Absicht, die Bezeichnung der so genannten Fremdenverkehrsorte, in denen Ausländer Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in Aparthotels erwerben können, den Kantonen zu überlassen. Damit entfällt für die Gemeinden, die nicht über ein genehmigtes Entwicklungskonzept im Sinne des Bundesrechts über die Investitionshilfe in Berggebieten verfügen, die Pflicht zur Erstellung einer gleichwertigen amtlichen Planung, was regelmässig mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden war.

Im Rahmen der Revision der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) sollen ferner Ausländer grössere Zweit- und Ferienwohnungen als bisher kaufen dürfen. Die so genannte Regel-Limite soll nun von 100 auf 200 m2 erhöht werden. Die Bündner Regierung hatte schon in früheren Vernehmlassungen angeregt, eine Anpassung der Wohnflächenvorschrift vorzunehmen.

Sennhof: Bauprojekt und Kostenvoranschlag genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Bauprojekt für das Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis in der ehemaligen Halbgefangenschaft der Strafanstalt Sennhof genehmigt. Der Kostenvoranschlag für dieses Projekt sieht Bruttoaufwendungen von rund 1,9 Millionen Franken vor.

Die Regierung hatte am 11. Juni 2002 entschieden, die beiden Strafanstalten Sennhof und Realta zu spezialisieren: Das Angebot des Sennhof soll sich dabei auf den geschlossenen, hochgesicherten Strafvollzug konzentrieren. Neben Untersuchungshaft und geschlossenem Strafvollzug übernimmt die Strafanstalt Sennhof deshalb den Vollzug der Ausschaffungshaft. Die Anstalt Realta hingegen wird mit dem Vollzug der halboffenen, baulich und technisch weniger gesicherten Strafvollzugsform betraut; der bisherige, halboffene Vollzug im Sennhof wird aufgehoben.

Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Als Veranstaltungsbeitrag hat die Bündner Regierung der "Initiativgruppe Graubünden zum internationalen Jahr der Berge 2002" die Summe von 8500 Franken zugesichert. Dieser Beitrag ist an die Ausrichtung der Preissumme für das Projekt "Auszeichnung Bündner Bergsteiger gebunden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Befugnisse des Gemeindevorstandes von Pagig sollen erweitert werden. Der entsprechende Revision der Gemeindeverfassung hat nun auch die Bündner Regierung zugestimmt.
- Die Regierung hat sich mit der Revision der Ortsplanung der Gemeinde Klosters-Serneus befasst. Die im Zonenplan 1:2500 "Serneus, Mezzaselva" ausgeschiedene Gewerbezone im Gebiet "Sagarain / Sagarüti" wird unter Auflagen genehmigt.

Personelles
Ludwig Decurtins, wohnhaft in Chur, ist im Grundbuchinspektorat Graubünden als Grundbuchinspektor gewählt worden. Ludwig Decurtins tritt seine neue Stelle anfangs Januar 2003 an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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