Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Kanton und Gemeinden sollen die Kinderbetreuung ausserhalb von Familie und Schule finanziell unterstützen. Dies ist der Kerngedanke des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Bündner Regierung hat zu Handen des Grossen Rates die entsprechende Botschaft erlassen. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Es sind momentan schätzungsweise 540 Kinder in Graubünden, die ausserhalb der Familie und der Schulzeit in Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden. Die Kinderbetreuungsangebote, die in den vergangenen Jahren im Kanton aufgebaut worden sind, gehen ausnahmslos auf private Initiative zurück. Das Kernproblem, diese Betreuungsplätze aufzubauen und zu erhalten liegt in deren Finanzierung. Das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass die Gemeinden und der Kanton Angebote für die Betreuung der Kinder im Vorschulalter und ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit mitfinanzieren. Die Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand ist aus Sicht einer modernen Familien- und Sozialpolitik angebracht.

Die Gesetzesvorlage ist auf vier Grundpfeiler aufgebaut:
- Ausserschulischer Bereich: Das neue Gesetz regelt die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im ausserschulischen Bereich. Die durch dieses Gesetz geförderten Angebote ergänzen die Betreuungsangebote in Kindergarten und Schule.
- Aufgabenteilung: Zwischen den privaten Trägern, den Gemeinden und dem Kanton ist eine klare Aufgabenteilung vorgesehen. Die privaten Trägerschaften verfügen über umfassendes Fachwissen und besitzen tragfähige Organisationsstrukturen. Die Gemeinden sind für die Festlegung des Bedarfs an familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten zuständig und koordinieren diese Angebote mit den Betreuungsangeboten in Kindergarten und Schulen. Der Kanton übernimmt gewisse Steuerungsfunktionen und beteiligt sich an den Aufwendungen.
- Finanzierungsmodell: Die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Betreuungsangebote soll über einen Sockelbeitrag von Gemeinden und Kanton für die effektiv geleisteten Betreuungsstunden erfolgen. Die Beiträge werden auf Grund von Normkosten festgelegt. Diese Normkosten umfassen alle anfallenden Aufwendungen pro Platz und Tag und können somit je nach Standort und Standard der Betreuungseinrichtungen variieren. Zuständig für die Festlegung der Höhe der Normkosten und der Höhe des Beitragssatzes ist die Regierung.
- Qualitätssicherung: Für die Anerkennung einer Einrichtung als beitragsberechtigte Institution wird eine qualifizierte Betreuung vorausgesetzt. Die Qualitätskriterien richten sich nach den Richtlinien und Vorgaben der eidgenössischen Pflegekinderverordnung.

Auf Bundesebene befindet sich das Bundesgesetz über die Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung in der parlamentarischen Beratung. Dieses Bundesgesetz vermag allerdings die zur Diskussion stehende Regelung auf kantonaler Ebene nicht zu ersetzen. Das Impulsprogramm des Bundes ist auf zehn Jahre beschränkt und unterstützt grundsätzlich neue Angebote nur während dreier Jahre.

Bündner Kulturpreis 2002 geht an Hans Danuser
Der diesjährige Bündner Kulturpreis wird an Hans Danuser verliehen. Die Bündner Regierung würdigt damit sein künstlerisches Schaffen, das von hervorragender formaler und inhaltlicher Qualität ist, das mit akribisch erarbeiteten fotografischen Werkgruppen und Installationen im öffentlichen Raum existenzielle, von der Gesellschaft nicht selten tabuisierte oder verdrängte Themen auslotet und internationale Beachtung gefunden hat. Der Bündner Kulturpreis ist mit 15'000 Franken dotiert und wird Hans Danuser am 15. November in Chur verliehen.

Hans Danuser, 1953, lebt in Zürich und gehört zu den Wegbereitern zeitgenössischer Fotografie in der Schweiz. Seine Werke wurden in bedeutenden Ausstellungen im In- und Ausland gezeigt. Hans Danuser wurde zu internationalen Veranstaltungen wie die Biennale in Venedig oder Lyon eingeladen und mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. Er erhielt u.a. den Conrad-Ferdinand-Meyer-Preis und den Nordmann-Kunstpreis.

Weiter hat die Regierung acht Anerkennungspreise im Wert von je 10'000 Franken verliehen, nämlich an:
- Inge Blaschke, in Anerkennung ihrer innovativen Arbeit als Kuratorin und Leiterin des Museums Chasa Jaura;
- Martin Fontana, in Würdigung seines bedeutenden literarischen Schaffens und in Anerkennung seiner grossen Verdienste um die Förderung von Sprache und Kultur;
- Peter Haas, in Anerkennung seines vielseitigen und fruchtbaren Schaffens als Cartoonist, Trickfilmer und Buchgestalter;
- Jürg Kienberger, in Anerkennung seines originellen Schaffens als Theatermusiker und Schauspieler;
- Paul Membrini, in Anerkennung seiner hervorragenden Leistungen als Mineraliensammler und insbesondere seines publizistischen Schaffens.
- Ernst Rahm, in Anerkennung seiner langjährigen, mit Begeisterung und Akribie betriebenen Erforschung der Pilze des Schanfiggs und seines ausserordentlichen Engagements zu Gunsten des Schanfigger Heimatmuseums;
- Sabina Spinnler, quale riconoscimento per il suo lungo, continuo e tenace impegno culturale e umano a favore di una valle e di una comunità di cui ha saputo cogliere, apprezzare e valorizzare la bellezza, la storia e le tradizioni;
- Benedetto Vigne, in Würdigung seines bedeutenden Schaffens als Rockmusiker, Journalist und Autor sowie in Anerkennung seines nachhaltigen Wirkens als Förderer von Musik und Literatur.

Die Förderungspreise im Betrag von je 7000 Franken gehen dieses Jahr an:
- Duri Bischoff, Bühnenbildner;
- Clot Buchli, Musiker;
- Daniel Candinas, Filmschaffender;
- Joachim Dierauer, bildender Künstler;
- Manuela Dorsa Crameri, Malerin;
- Anita Iselin, Schauspielerin;
- Ruth Michael, Musikerin;
- Eva Riedi, Schriftstellerin;
- Ursula Scholian, Naturwissenschafterin.

Regierung gewährt Investitionshilfe an die Rhätische Bahn
Für den Ausbau des Bahnhofs Schiers und den Doppelspurausbau zwischen Grüsch und Schiers sowie für den Aus- und Umbau des Bahnhofs Filisur hat die Bündner Regierung insgesamt einen Beitrag von rund 6,8 Millionen Franken gesprochen; dies im Rahmen zweier Investitionshilfevereinbarungen der Rhätischen Bahn. Die Gesamtsumme beider Vorhaben beläuft sich netto auf rund 38 Millionen Franken und wird zu rund 80 Prozent vom Bund finanziert.

Botschaft zur Gemeindefusion von Donath und Patzen-Fardün geht ins Parlament
Die Gemeinden Donath und Patzen-Fardün dürfen nach dem Willen der Bündner Regierung fusionieren. Als letzte Instanz wird nun noch der Grosse Rat in der November-Session diese Vereinigung durchberaten. Die entsprechende Botschaft dazu hat die Regierung soeben verabschiedet. Die Vereinbarung zur Gemeindevereinigung soll per 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die neue Gemeinde wird - romanisch - Donat heissen. Die Regierung hatte bereits anfangs Juli 2002 einer eventuellen Vereinigung beider Gemeinden einen Förderungsbeitrag von einer halben Million Franken zugesichert.

Die Ortstafeln von Donath und Patzen-Fardün sind lediglich 600 Meter weit auseinander und die Gemeinden arbeiten bereits heute in verschiedenen Bereichen zusammen. Seit Anfang 2002 wird sogar eine gemeinsame Kanzlei geführt. Beide Gemeinden haben seit den Siebziger- resp. Achtziger-Jahren wieder ein kontinuierliches Wachstum der Wohnbevölkerung registriert. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte haben sie zudem intensiv an Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft und an der Dorfinfrastruktur gearbeitet. Beide Gemeinden haben eine bescheidene Steuerkraft und sind in den Finanzgruppen vier und fünf zu finden, beide mit Anspruch auf Steuerkraftausgleich.
Die neue Gemeinde Donat wird in einer Übergangsregelung auf Grund des durchschnittlichen Finanzkraftindexes der Finanzkraftgruppe vier zugeteilt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Für die Alkoholpräventionskampagne "Checkpoint" des Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung ZEPRA hat die Bündner Regierung einen Kredit von maximal 11'000 Franken genehmigt. Dieser Beitrag geht zu Lasten des Alkoholzehntels.
- Aus den Mitteln der Interkantonalen Landeslotterie hat die Regierung rund 375'000 Franken an Beiträgen für kulturelle Zwecke genehmigt. Insgesamt wurden 66 Gesuche berücksichtigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Bündner Regierung hat die Neuschaffung des Gesetzes über Kurtaxen und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Sta. Maria i. C. genehmigt.
- Die Gemeindeversammlung von Sent hat kürzlich der Teilrevision der Gemeindeverfassung zugestimmt. Die Regierung hat die Teilrevision, die im Wesentlichen die Artikel über Amtsdauer der Behörden, Kompetenzen der Gemeindeversammlungen, Neubezeichnungen der Departemente und Finanzkompetenzen des Gemeindevorstandes bzw. des Gemeindepräsidenten zum Gegenstand hatte, nun ebenfalls genehmigt.
- Die Gemeinde Tenna hat eine Baugesetzrevision verabschiedet, die jetzt auch von der Bündner Regierung genehmigt worden ist.
- Die Bündner Regierung hat sich mit der Totalrevision der Ortsplanung von Silvaplana befasst und hat folgende Planungsmittel mit Korrekturen, Vorbehalten, Hinweisen und Anliegen genehmigt:
- Die Zonenpläne 1:2000 (Silvaplana, Champfèr und Surlej), der Zonenplan 1:10'000, die Generellen Erschliessungspläne 1:2000 (Silvaplana, Champfèr und Surlej) und der Generelle Erschliessungsplan 1:10'000 sowie die Teilrevision des Baugesetzes.

Strassenprojekte
- Die Bündner Regierung hat beschlossen, die beiden Umfahrungsprojekte Flims (Flimsersteintunnel) und Klosters (Gotschnatunnel) je mit einem parallelen Fluchtstollen zu ergänzen. Insgesamt werden dafür rund 45 Millionen Franken veranschlagt.
- Auf der kantonalen Verbindungsstrasse Laax - Falera wird das zulässige Höchstgewicht von 18 auf 28 Tonnen heraufgesetzt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel