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Die Bündner Regierung will in 15 Gemeinden entlang der Nationalstrasse A13 zusätzliche Lärmschutzwände errichten lassen. In einem Brief an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bittet sie den Bund, die vorgelegten Lärmsanierungsmassnahmen in das Nationalstrassenbauprogramm aufzunehmen. Die Gesamtkosten für das vorgeschlagene Lärmsanierungsprogramm werden auf 27 Millionen Franken geschätzt.
Nach geltendem Recht sind auf der A13 nur auf ganz wenigen Abschnitten Massnahmen in Form von Lärmschutzwänden realisierbar, denn der massgebliche Immissionsgrenzwert wird lediglich bei einzelnen Liegenschaften überschritten. Untersuchungen bei den Alpentransitrouten haben allerdings gezeigt, dass das Belästigungsempfinden der Bevölkerung grundsätzlich nur sehr schlecht mit den geltenden Lärmgrenzwerten übereinstimmt. Der Umleitungsverkehr über die San Bernardino Route hat die Lärmproblematik zudem deutlich verschärft.

AGSG: Nach der Volksabstimmung beginnt der Aufbau des Bildungszentrums
Die Bündner Regierung hat nach der Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag das Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen AGSG per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Mit der Annahme dieser Vorlage durch das Volk werden ab sofort die Vorkehrungen getroffen, um die Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege, die Interkonfessionelle Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, die Bündner Schule für Pflege im psychosozialen Bereich sowie von nicht-seminaristischen Abteilungen der Bündner Frauenschule zu übernehmen und in das Bildungszentrum überzuführen.
In der nun folgenden Übergangsphase wird es zunächst darum gehen, den operativen Zusammenschluss der Schulen weiter zu führen, die kantonale Umsetzung der Bildungsreformen in den Gesundheits- und Sozialberufen an die Hand zu nehmen und die Integration der Gesundheits- und Sozialberufe in das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement weiter zu entwickeln. Dazu hat die Regierung einen Interimsschulrat und eine Geschäftsführerin ernannt. Alle Mitglieder des Interimsschulrats haben bereits seit 1999 im Rahmen des Projekts "Ausbildungskoordination Berufe im Gesundheitswesen AKO" mitgewirkt: Claudio Lardi, Regierungsrat (Präsident), Béatrice Riesen, Mitglied der Beratungskommission für Fragen der Frauenbildung, Ursina Valsecchi, Präsidentin des Verbandes der Heime und Spitäler Graubünden, Urs Brasser, Finanzsekretär, Gion Claudio Candinas, Departementssekretär Sanität und Soziales, Hermann Laim, Departementssekretär Erziehung. Als Geschäftsführerin wird die bisherige Projektleiterin AKO, Veronika Niederhauser bezeichnet.

Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung: Weniger Reglemente und gerechte Verteilung der Bundesmittel
Das Bundesgesetz über die Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Das Impulsprogramm des Bundes soll auf acht Jahre (Vorschlag Ständerat) beschränkt sein und grundsätzlich neue und wesentlich erweiterte Kinderbetreuungs-Angebote während maximal dreier Jahre unterstützen. Die Bündner Regierung hat sich nun zum Entwurf der entsprechenden Vollzugsverordnung (Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze) gegenüber dem Eidgenössischen Department des Innern geäussert. Die Regierung befürwortet es grundsätzlich, dass in der Verordnung auf einen allzu hohen Reglementierungsgrad verzichtet wird, um den explizit gewünschten Ausbau der neuen Angebote nicht zu gefährden. Jeder Kanton soll zudem die Möglichkeit haben, während der Anstossfinanzierung die Bundesgelder proportional zum Anteil der Wohnbevölkerung auszulösen.
Zu den einzelnen Bestimmungen der Vollzugsverordnung wünscht die Regierung eine Ausnahmeklausel im Bereich der Minimalanforderungen, wie z.B. im Bereich der Plätze, der Betreuungsstunden pro Woche oder der Öffnungstage pro Jahr. Kantone mit zahlreichen Kleingemeinden und weiten Distanzen sollen in begründeten Fällen von den Minimalstandards abweichen können, da Kinderbetreuungsangebote nicht nur in geografischen Zentren, sondern nahe beim Wohnort der Familie realisiert werden sollten. Als Vollzugsbehörde sieht der Gesetzesentwurf das Bundesamt für Sozialversicherung vor.

Weitere Vernehmlassungen an den Bund
- Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: Die Bündner Regierung hat keine Einwände gegen die Aufnahme des Vereins Alpen-Initiative in die Liste der Beschwerdeberechtigten Organisationen angebracht.
- Stellungnahme zu Handen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements: Die Regierung erachtet die vorgeschlagene Erhöhung der Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs von 8000 auf 20'000 Franken als gerechtfertigt. Sie kann dem Entwurf deshalb zustimmen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Dem Wirtschaftsforum Graubünden hat die Bündner Regierung für seine allgemeine Tätigkeit im Jahr 2002 und für die Teilprojekte "Wirtschaftsleitbild Graubünden", "Hotelkooperationen und -nachfolgeregelung" und "Tourismus-Strategie Graubünden" insgesamt einen Beitrag von 120'000 Franken zugesichert.
- Für den Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA hat die Regierung für das Jahr 2002 einen Beitrag von 80'000 Franken für die Förderung der Wald- und Holzwirtschaft genehmigt.
- Aus den Mitteln der Interkantonalen Landeslotterie hat die Bündner Regierung dem Verein Hauswirtschaft Graubünden einen Beitrag von 20'000 Franken für die ersten drei Betriebsjahre und für den Aufbau eines Haushalt-Services zugesprochen.
- Die Regierung hat zehn Gesuche um Sport-Toto-Beiträge behandelt und dafür einen maximalen Gesamtbetrag von 94'000 Franken genehmigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Bündner Regierung hat sich mit der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinden Tujetsch, Tschlin und Says befasst und hat die eingereichten Planungsmittel mit Korrekturen, Vorbehalten, Hinweisen und Empfehlungen genehmigt.
- Die Gemeinde Poschiavo erhält für den Bau eines Fussgängerdurchganges an der Berninastrasse in San Carlo einen maximalen Kantonsbeitrag von rund 189'000 Franken.

Personelles
- Marcel Suter ist als neuer Stabchef der Kantonspolizei Graubünden gewählt worden. Marcel Suter ist heute Leiter des Rechtsdienstes des Tiefbauamts Graubünden.
- Als 2. Stellvertreter des Kommandanten der Kantonspolizei Graubünden (Chef Personelles/Ausbildung) ist Robert Willi gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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