Auch in Zukunft sind Bündner Primarlehrerinnen und Primarlehrer dazu
berechtigt, alle Fächer der Primarschule zu unterrichten. Dies hat die
Regierung im Rahmen ihrer Vorentscheide für die Ausgestaltung der
Pädagogischen Fachhochschule (PFH) festgelegt.
Primarlehrerinnen und Primarlehrer, die ab 2003 an der PFH
ausgebildet werden, bleiben Allrounderinnen und Allrounder; ihre Diplome
werden die Lehrbefähigung für alle Fächer ausweisen. Dies ist angesichts
der neuen Anforderungen, die der Berufsstand zu meistern hat, nicht
selbstverständlich. Ausser den herkömmlichen Unterrichtsfächern geht es
um sprachliche und kulturelle Integration der Kinder, um
Hochbegabtenförderung, Sonderpädagogik, Informatik,
Gesundheitserziehung, Schulentwicklung, Elternarbeit und vieles andere
mehr. Der Zweitsprachunterricht ist erst eingeführt worden, und schon
steht mit Englisch eine dritte Sprache in der Primarschule zur
Diskussion. Mit der Vorbereitung auf alle diese Aufgaben ist auch die
Grundausbildung gefordert. Viele schweizerische Pädagogische Hochschulen
und Fachhochschulen lösen dieses Problem so, dass sie nicht mehr
Allrounderinnen und Allrounder ausbilden, sondern Lehrpersonen, die nur
eine beschränkte Anzahl von Fächern unterrichten können.
In seiner speziellen Situation hat Graubünden einen anderen Weg
gewählt, der auch den Bedürfnissen der kleinen Schulen gerecht wird. Die
Ausbildung an der PFH wird die Lehrbefähigung in sämtlichen Fächern des
Lehrplans der Primarschule sicherstellen. Für sieben Fächer ist dabei
ein vertieftes Studium vorgesehen. Vier davon sind für alle
obligatorisch: Erstsprache (deutsch, italienisch oder romanisch), eine
zweite Kantonssprache, Mathematik sowie Mensch und Umwelt. Dazu wählen
die Studierenden aus einem Wahlpflichtbereich von fünf Fächern drei
weitere Fächer, die sie vertieft studieren. In den verbleibenden zwei
Fächern absolvieren sie ein Basisstudium, das in etwa der heutigen
Ausbildung entspricht. Der Wahlpflichtbereich umfasst Singen und Musik,
Bildnerisches Gestalten, Werken nichttextil, Handarbeit textil und
Sporterziehung. Der musikalischen Ausbildung wird innerhalb des
Wahlpflichtsystems besondere Beachtung geschenkt. Zum einen ist
obligatorischer Instrumentalunterricht vorgesehen, zum andern musizieren
alle Studierenden während der gesamten Ausbildungsdauer in einem Chor
oder einer Instrumentalformation.
Die Bündner Lösung macht möglich, dass die zukünftigen
Primarlehrerinnen und Primarlehrer ihre individuellen Stärken für den
Unterricht nutzen können. Dies gilt insbesondere für die Studierenden,
die via Beruf in die Ausbildung an der PFH einsteigen. Sie können auf
diese Weise ihre Vorbildung für die Schule fruchtbar machen. Dies
entspricht den Zielen der aktuellen Reformbestrebungen.
Dies ist Medienmitteilung Nr. 4 von 4 betreffend Studium an der PFH
Gremium: Erziehungsdepartement Graubünden
Quelle: dt Erziehungsdepartement Graubünden