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Auch in Zukunft sind Bündner Primarlehrerinnen und Primarlehrer dazu berechtigt, alle Fächer der Primarschule zu unterrichten. Dies hat die Regierung im Rahmen ihrer Vorentscheide für die Ausgestaltung der Pädagogischen Fachhochschule (PFH) festgelegt.

Primarlehrerinnen und Primarlehrer, die ab 2003 an der PFH ausgebildet werden, bleiben Allrounderinnen und Allrounder; ihre Diplome werden die Lehrbefähigung für alle Fächer ausweisen. Dies ist angesichts der neuen Anforderungen, die der Berufsstand zu meistern hat, nicht selbstverständlich. Ausser den herkömmlichen Unterrichtsfächern geht es um sprachliche und kulturelle Integration der Kinder, um Hochbegabtenförderung, Sonderpädagogik, Informatik, Gesundheitserziehung, Schulentwicklung, Elternarbeit und vieles andere mehr. Der Zweitsprachunterricht ist erst eingeführt worden, und schon steht mit Englisch eine dritte Sprache in der Primarschule zur Diskussion. Mit der Vorbereitung auf alle diese Aufgaben ist auch die Grundausbildung gefordert. Viele schweizerische Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen lösen dieses Problem so, dass sie nicht mehr Allrounderinnen und Allrounder ausbilden, sondern Lehrpersonen, die nur eine beschränkte Anzahl von Fächern unterrichten können.

In seiner speziellen Situation hat Graubünden einen anderen Weg gewählt, der auch den Bedürfnissen der kleinen Schulen gerecht wird. Die Ausbildung an der PFH wird die Lehrbefähigung in sämtlichen Fächern des Lehrplans der Primarschule sicherstellen. Für sieben Fächer ist dabei ein vertieftes Studium vorgesehen. Vier davon sind für alle obligatorisch: Erstsprache (deutsch, italienisch oder romanisch), eine zweite Kantonssprache, Mathematik sowie Mensch und Umwelt. Dazu wählen die Studierenden aus einem Wahlpflichtbereich von fünf Fächern drei weitere Fächer, die sie vertieft studieren. In den verbleibenden zwei Fächern absolvieren sie ein Basisstudium, das in etwa der heutigen Ausbildung entspricht. Der Wahlpflichtbereich umfasst Singen und Musik, Bildnerisches Gestalten, Werken nichttextil, Handarbeit textil und Sporterziehung. Der musikalischen Ausbildung wird innerhalb des Wahlpflichtsystems besondere Beachtung geschenkt. Zum einen ist obligatorischer Instrumentalunterricht vorgesehen, zum andern musizieren alle Studierenden während der gesamten Ausbildungsdauer in einem Chor oder einer Instrumentalformation.

Die Bündner Lösung macht möglich, dass die zukünftigen Primarlehrerinnen und Primarlehrer ihre individuellen Stärken für den Unterricht nutzen können. Dies gilt insbesondere für die Studierenden, die via Beruf in die Ausbildung an der PFH einsteigen. Sie können auf diese Weise ihre Vorbildung für die Schule fruchtbar machen. Dies entspricht den Zielen der aktuellen Reformbestrebungen.

Dies ist Medienmitteilung Nr. 4 von 4 betreffend Studium an der PFH

Gremium: Erziehungsdepartement Graubünden
Quelle: dt Erziehungsdepartement Graubünden
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