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Die Bündner Regierung hat für die Pädagogische Fachhochschule PFH erste personelle Entscheidungen gefällt. Per 1. Januar 2003 sind Andrea Jecklin als Direktor der PFH, Peter Voellmy als Abteilungsleiter Grundausbildung und Vizedirektor sowie Marianne Wittwer als Leiterin Dienste gewählt worden. Sie gehören der Schulleitung der PFH an. Andrea Jecklin ist heute Direktor des Bündner Lehrerseminars und Projektleiter PFH, Peter Voellmy ist Schulvorsteher Seminarabteilungen der Bündner Frauenschule und Marianne Wittwer ist Abteilungsleiterin Seminarabteilungen der Bündner Frauenschule.
Das Organigramm der PFH gliedert sich in vier Bereiche: Grundausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen. Die Regierung hat das Organigramm diskutiert und zur Kenntnis genommen.

Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Krankenpflegegesetz zur Vernehmlassung freigegeben
Die Bündner Regierung hat den Entwurf zur Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) freigegeben. Die Teilrevision umfasst die Anpassung an die Verordnung des Bundes über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime. Diese tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Zudem werden in den Ausführungsbestimmungen auch Verfahrensänderungen bei Ergänzungs- und Ersatzanschaffungen bis zum Betrag von 50'000 Franken vorgeschlagen.
Ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung von Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter- und Väterberatung. Hierbei sollen die Vorgaben an die Rechnungsführung teilrevidiert werden.

Verfütterung von Küchen- und Speiseabfälle soll nicht eingeschränkt werden
Der Bund passt periodisch die Tierseuchenverordnung dem neusten Stand der Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage und den Erkenntnissen des Vollzugs an. Im Zentrum der vorliegenden Verordnungsänderung stehen die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen, die künstliche Besamung, die Schweinepest, die BSE sowie zwei Lungenkrankheiten.
Schwerpunkt der Vernehmlassung der Bündner Regierung bildet unter anderem die Absicht des Bundes, Küchen- und Speiseabfälle, die Fleischanteile enthalten, nur noch an Mastschweine zu verfüttern, die ihren Stall lediglich zur Schlachtung verlassen. Zudem dürfen im gleichen Betrieb keine anderen Klauentiere (Rinder, Ziegen, Schafe) gehalten werden. Diese Massnahme soll die Ausbreitung insbesondere von hochansteckenden Seuchen (Maul- und Klauenseuche, Klassische Schweinepest) weiter eindämmen.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Massnahme das eigentliche Problem nicht löst, zumal der Bund die bisherige Regelung, die Küchen- und Speiseabfälle vor der Verfütterung zu erhitzen, weiterhin als geeignet erachtet. Einziger Grund für die vorgeschlagene Änderung ist der Umstand, dass die geltenden Vorschriften möglicherweise nicht konsequent genug eingehalten werden. Erhöhte Anforderungen an die Hygiene, an die technischen Einrichtungen und an die Überwachung bewilligter Anlagen lassen weitere Einschränkungen bei der Verfütterung der Abfälle als unnötig erscheinen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement. Die vom Bund vorgeschlagene Regelung gefährdet die Existenz von gut eingerichteten Betrieben in Graubünden und fördert mangels anderer Möglichkeiten die illegale Entsorgung der Küchen- und Speiseabfälle.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für die personelle und administrative Infrastruktur der Bündner Viehvermittlungs AG hat die Regierung für das Jahr 2002 eine pauschale Entschädigung von 100'000 Franken beschlossen.
- Das Stadttheater Chur erhält für die Spielzeit 2002/2003 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 200'000 Franken. Dabei muss die Hälfte des Betrages im Rahmen des Budgets 2003 noch vom Grossen Rat genehmigt werden.
- Der Verein Ludotheken Graubünden erhält für das Betriebsjahr 2002 eine Unterstützung in der Höhe von 20'000 Franken als Beitrag zur Jugendkultur.

Aus den Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat den regionalen Richtplan Oberengadin "Schneeanlagen" mit ausdrücklichen Hinweisen auf verschiedene Skigebiete genehmigt.
- Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Beschneiung Skigebiet Corviglia (Beschneiungsanlage Suvretta unterster Abschnitt) der Gemeinde St. Moritz wird genehmigt. Die Regierung hat in diesem Rahmen zudem festgestellt, dass die Beschneiungsanlage Suvretta umweltverträglich errichtet und betrieben werden kann.
- Die Gemeinde Roveredo hat per Volksabstimmung im Jahre 2001 eine Totalrevision der Ortsplanung beschlossen. Die Bündner Regierung hat nun die entsprechenden Planungsmittel genehmigt.

Strassenprojekte
- Scuol: Das Teilstück der Ftanerstrasse vom Hotel Bellaval bis zur Einmündung in die Ortsdurchfahrt Scuol beim Café Collina wird vom Kanton an die Gemeinde abgetreten; dafür übernimmt Scuol die Gemeindestrasse von der Abzweigung Umfahrung Scuol bis zur Abzweigung Hotel Lischana.
- Schiers: Als Kantonsbeitrag für die Erstellung zweier Postautohaltestellen "Dorfstrasse" und "Farbstrasse" hat die Regierung maximal 44'500 Franken freigegeben.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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