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Die Bündner Regierung lehnt die vorgesehene Teilrevision der Verordnung über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ab. Der Bund beabsichtigt, die an die Kantone geleisteten, jährlichen à conto Zahlungen von 80 auf 77 Prozent zu senken, dafür aber im folgenden Jahr die Restzahlung entsprechend zu erhöhen. Trotz dieser technischen Änderung sollen die Kantone immer noch die Gesamtsumme der ihnen zustehenden Bundesbeiträge erhalten, wenn auch in einer differenzierten Abstufung.

Die Regierung macht gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung geltend, dass die vorgesehene Änderung unsinnig ist. Anstatt buchhalterischer Einmal-Effekte wünscht sich die Regierung nachhaltige Sparmassnahmen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung. Diese Sparmassnahmen müssten dann bei den effektiven Leistungen ansetzen und Bund und Kantone gleichermassen entlasten.

Bündner Regierung lehnt Entbündelung der "letzten Meile" zum jetzigen Zeitpunkt ab
Die Öffnung des Telekommunikationsmarktes anfangs 1998 habe bereits verschiedene positive Auswirkungen gezeigt; allerdings nicht für den Markt der Ortsverbindungen, hält das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest. Hier seien die Investitionen für Alternativanbieter zur Swisscom ausserordentlich hoch. Als ideales Mittel, diesen Engpass auf dem Markt der Ortsverbindungen zu beseitigen, sieht der Bund die Verpflichtung zur Entbündelung des Anschlussnetzes, der so genannten "letzten Meile"(die physische Leitung zwischen Kunde und Ortszentrale). Mit einer Revision des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen will der Bund zudem auch der ComCom (Eidgenössische Kommunikationskommission) griffigere Regulierungsinstrumente zur Verfügung stellen und das Fernmelderecht an die EU anpassen.

Die Bündner Regierung hat sich grundsätzlich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Entbündelung der "letzten Meile" ausgesprochen. Gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation macht sie geltend, dass die Entbündelung und die vollständige Unterstellung der Mietleitungen unter das Interkonnektionsverfahren die Investitionsanreize in den Rand- und Berggebieten reduzieren und somit den Aufbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur verzögern und sogar verhindern können. Eine Revision des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen muss bei der Grundversorgung ein umfassenderes Angebot sicherstellen und eine Breitbandinfrastruktur garantieren.

Keine Einmischung des Bundes im Bereich der Naturgefahren
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates UREK-N will mit einem neuen Verfassungsartikel dem Bund erlauben, seine Führungs- und Koordinationsaufgaben im gesamten Bereich der Naturgefahren wahrzunehmen. Die Bundesverfassung räumt dem Bund heute keine Kompetenz ein, um z.B. im Bereich des Erdbebenschutzes aktiv zu werden.

In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Wasser und Geologie lehnt die Bündner Regierung einen solchen Verfassungsartikel ab. Es gibt keinen sachlichen Handlungsbedarf, dem Bund zusätzliche Verfassungs- und Gesetzgebungskompetenz zum Schutze vor Naturgefahren einzuräumen. Gerade der Umstand, dass der vorgeschlagene Verfassungsartikel den Schutz vor jeglichen Naturgefahren umfasst und sich nicht auf den Erdbebenschutz beschränkt, ist für die Haltung der Regierung massgebend. Doch selbst wenn der vorgeschlagenen Verfassungsartikel sich nur auf den Erdbebenschutz beschränken würde, erhielte der Bund wegen der gewählten generellen Formulierung eine umfassende Regelungskompetenz. So könnte er beispielsweise Bauvorschriften für die Bauweise, Bemessung und Konstruktion von Tragwerken usw. erlassen, was ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Gesetzgebungshoheit der Kantone bedeutete. Und die Gefahr, dass der Bund mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel eine bundesrechtliche Versicherungspflicht für das Erdbebenrisiko einführen könnte, will die Regierung nicht hinnehmen.

Projekt für Romanisch-Fortbildung der Lehrpersonen lanciert
Parallel zum Projekt "Fortbildung zur Erteilung von Englisch- und Italienischunterricht auf der Volksschul-Oberstufe" will die Bündner Regierung nun auch eine Fortbildung "Romanisch als Zweitsprache" einführen. Wegen der sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der interessierten Lehrpersonen sind auf den Einzelfall abgestimmte Fortbildungs-Lösungen vorgesehen. Dabei drängt sich wegen mehrerer identischer Teile eine enge Koordination der Romanisch-Fortbildung mit der bereits laufenden Fortbildung für Lehrpersonen für Englisch und Italienisch auf. Sollte die Romanisch-Fortbildung zentral in Chur erfolgen, rechnet die Regierung in den Jahren 2002 bis 2005 mit Kosten in der Höhe von rund 80'000 Franken.

Bekämpfung der Internet-Kriminalität soll zwischen Bund und Kantonen koordiniert werden
Der Kanton Graubünden unterstützt die internationale und interkantonale Koordination der Bekämpfung der Internet-Kriminalität. Die Regierung ist bereit, für den Aufbau einer entsprechenden Koordinationsstelle auf Bundesebene einen einmaligen Betrag von rund 17'000 Franken und für den Betrieb rund 23'500 Franken jährlich aufzuwenden.

Spielbankengesetz: Regierung genehmigt Vereinbarung mit ESBK
Die Regierung hat die Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau sowie der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Widerhandlungen gegen die eidgenössische Spielbankengesetzgebung SBG genehmigt.
Grundsätzlich ist die ESBK für die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Spielbankengesetz zuständig. Sie hat allerdings seit In-Kraft-Treten des SBG im Jahr 2000 mit zahlreichen Kantonen Vereinbarungen getroffen und dabei im Auftragsverhältnis kantonale Funktionäre mit dieser Aufgabe betraut. Die Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat 2001 beschlossen, die Strafverfolgung im Bereich der Spielbankengesetzgebung auf ein Organ der Strafuntersuchungsbehörde des Kantons St. Gallen zu übertragen. Sollte der Kanton Graubünden gewisse Hilfs- oder Stellvertreterfunktionen im Rahmen einzelner Strafuntersuchungen wahrnehmen, ist in der Vereinbarung eine kostendeckende Entschädigungsregelung vorgesehen.

Aus den Gemeinden und Regionen
- Der Kanton gewährt den Gemeinden Celerina/Schlarigna und St. Moritz einen Gesamtbeitrag von maximal rund 56'500 Franken für die Bauarbeiten zur Verlegung der Langlaufloipe im Stazerwald und als Ersatzabgabe für die Beanspruchung von Waldareal (Rodungsersatz), letztere im Rahmen einer Leistungsverpflichtung mit dem Amt für Wald. Der Bundesbeitrag beträgt für dieses Projekt von nationaler Bedeutung rund 237'000 Franken. Im Stazerwald, auf Territorium beider Gemeinden, verlaufen die wichtigsten Langlaufloipen über Hochmoore von nationaler Bedeutung.
- Für das Projekt "Forstwerkhof Bergün" der Gemeinde Bergün/Bravuogn hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von höchstens 187'500 Franken genehmigt. Die Gesamtkosten (subventionsberechtigt) sind mit 750'000 Franken veranschlagt.
- Die Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung von Pontresina und La Punt Chamues-ch genehmigt.
- Die Bündner Regierung hat der Stadt Chur für die Realisierung verschiedener Anlagen auf der Deutschen Strasse (Masanserstrasse) einen Kantonsbeitrag von 249'000 Franken zugesichert. Projektiert sind der Neubau der Kantenstrasse mit Anschluss an die Kantonsstrasse, ein Linksabbieger für die Kantenstrasse auf der Masanserstrasse sowie eine Bushaltestelle und einen Gehweg.
- In Tschlin soll eine neue Parkanlage mit 27 PW-Parkplätzen und zwei Carparkplätzen mit direkter Erschliessung ab der Kantonsstrasse entstehen. Die Regierung hat dafür der Gemeinde einen maximalen Kantonsbeitrag von 41'600 Franken zugesichert.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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