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Die Familienzulagen sind eine zentrale Säule der Familienpolitik. Die heutige Gesetzgebung greift allerdings zu kurz. Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Familienzulagen will die Regierung diverse Unstimmigkeiten eliminieren. Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis am 28. Februar 2003.

Das aktuelle Sozialversicherungssystem geht von der traditionellen Familienform und von Vollzeitarbeit aus; zwei Voraussetzungen, die der heutigen Realität häufig nicht mehr entsprechen. Im Hinblick auf die Familienzulagen ist sowohl die Situation der Teilzeiterwerbstätigen, insbesondere für allein Erziehende, als auch die freiwillige Unterstellung der Selbstständigerwerbenden unbefriedigend. Dasselbe gilt für den fehlenden Lastenausgleich zwischen den privaten Verbandskassen.

Vier Revisionsschwerpunkte
Die Bündner Regierung hat nun die Totalrevision des Gesetzes über die Familienzulagen FZG und die grossrätliche Vollziehungsverordnung zum FZG in die Vernehmlassung geschickt. Die Totalrevision des FZG kann die Hauptprobleme der bisherigen Regelung weit gehend beheben, denn
- alle Selbstständigerwerbenden sollen dem FZG unterstellt werden;
- Teilzeitbeschäftigte sollen bereits ab einem Arbeitspensum von 20 Prozent die volle Kinderzulage erhalten;
- die tatsächlichen familiären Verhältnisse aller Kinder, für deren Unterhalt gesorgt wird (Pflege, Erziehung und Geldzahlungen), werden berücksichtigt;
- zwischen den Familienausgleichskassen soll ein Lastenausgleichssystem aufgebaut werden, wobei keine neuen privaten Familienausgleichskassen mehr eröffnet werden sollen.

Versuchsperiode für den Tarifverbund Klosters-Davos
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an die Kosten des Tarifverbundes Klosters-Davos mit einem jährlichen Beitrag von 625'000 Franken. Dies hat die Bündner Regierung entschieden. Die neue Lösung ist auf die Jahre 2003-2005 befristet. Die Gesamtkosten von rund 2,9 Millionen Franken werden auf die Rhätische Bahn, auf die Gemeinden Davos, Klosters und Saas sowie auf die Bergbahnen Davos-Klosters aufgeteilt.

Lärmsanierungsprogramm für Silvaplana
Die Regierung hat ein Lärmsanierungsprogramm im Bereich der Gemeinde Silvaplana genehmigt. Dieses sieht vor, auf einer Totallänge von rund 2,2 Kilometern (Julierstrasse A3a, Malojastrasse A3b, Engadinstrasse A27 und Alte Engadinstrasse) lärmarmer Belag einzubauen. Zudem sollen bei diversen Häusern Schallschutzfenster eingebaut werden.

Luftmessstationen werden modernisiert
Die Kantone Graubünden, Zürich und St. Gallen sowie die Stadt Zürich kaufen gemeinsam so genannte Datenerfassungen der Immissionsmessstationen. Die heutigen, rund 10-jährigen Datenerfassungen werden von heute gängigen Betriebssystemen nicht mehr unterstützt. Die Regierung hat den dafür notwendigen Kantonsanteil von rund 280'000 Franken freigegeben. Dieser Beitrag geht teilweise zu Lasten der Rechnung 2003. In der Novembersession muss der Grosse Rat das entsprechende Budget genehmigen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat für den Erweiterungsbau auf dem Areal der Hosang'schen Stiftung Plankis Chur einen Baubeitrag von maximal rund 745'000 Franken genehmigt. Die Gesamtkosten für den Neubau sind mit rund 1,5 Millionen Franken veranschlagt.
- Für ein neues Notarzteinsatzfahrzeug des Rettungsdienstes Servizio Ambulanza del Moesano in Grono hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 45'000 Franken genehmigt.
- Im Rahmen einer neuen Investitionshilfevereinbarung hat die Regierung der Rhätischen Bahn einen Kantonsbeitrag von 666'000 Franken zugesichert. Die Gesamtkosten für die Rutsch- und Trasseesanierung Mühlitobel auf der Strecke Saas-Serneus sind auf 3,7 Millionen veranschlagt. 82 Prozent davon übernimmt der Bund.
- Mit 6000 Franken aus der Interkantonalen Landeslotterie unterstützt die Regierung die Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca.

Aus den Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Jenins genehmigt. Es werden keine Stellvertreter mehr für den Gemeindevorstand gewählt. Neu wird u.a. eine Amtsdauer von vier Jahren für die Mitglieder des Gemeindevorstandes bzw. von zwei Jahren für den Gemeindepräsidenten und dessen Statthalter eingeführt. Schliesslich wird der Schulrat von bisher sieben auf fünf Mitglieder verkleinert. Er verfügt über keine Stellvertreter mehr.
- Ebenfalls genehmigt hat die Regierung die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Innerferrera. Gegenstand der Revision waren u.a. die Befugnisse der Gemeindeversammlung und die Organisation des Schulwesens.
- Die Gemeinde Ausserferrera hat sich eine neue Gemeindeverfassung gegeben und damit die Ersatzwahlen von Amtsinhabern und die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes neu geregelt. Die Regierung hat diese Änderungen genehmigt.

Strassenprojekte
Für einen parallelen Fluchtstollen im Flimsersteintunnel und Baumeisterarbeiten auf der Malojastrasse zwischen Löbbia und Crot hat die Regierung total 480'000 Franken genehmigt.

Personelles
Martin Jenal ist als Leiter Sektion Technik im Tiefbauamt gewählt worden. Er wohnt in Summaprada und tritt seine neue Stelle am 1. Dezember an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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