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Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats hat die von der Regierung unterbreiteten Gesetzesvorlage für die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung beraten.

Sie teilt die Beurteilung der Regierung, dass aus familienpolitischer wie aber auch aus gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Kanton und die Gemeinden hohe Bedeutung zukommt. Sie stellt zudem ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung zwischen den Geschlechtern dar. Entsprechend beantragt sie dem Grossen Rat, trotz des sehr angespannten kantonalen Finanzhaushaltes, auf die Vorlage einzutreten.

Die Vorberatungs-Kommission legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Kanton und die Gemeinden nichts an der Verantwortung der Familie beziehungsweise der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder ändert. Eine Kommissionsminderheit beantragt eine entsprechende Konkretisierung des Zweckartikels des Gesetzes. Die Vorberatungskommission erachtet es aus integrativen Überlegungen als wichtig, dass nach Möglichkeit die familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote am Wohnort beansprucht werden. Sie beantragt entsprechend die Aufnahme einer Bestimmung im Gesetz, wonach die Wohnsitzgemeinde ihre Beitragsleistung ablehnen kann, wenn das in der Gemeinde bestehende Angebot durch die Erziehungsberechtigten nicht beansprucht wird.

Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats steht unter dem Vorsitz von Clelia Meyer Persili (SP). Die Beratungen haben im Beisein von Regierungsrat Peter Aliesch stattgefunden.

Gremium: Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats
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