Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates hat sich mit der Vorlage für den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Selbstbehaltes für die Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung befasst.

Diese Vorlage ist bedingt durch die im März 2002 vom Bündner Volk beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung. Danach legt der Grosse Rat den Prozentsatz des Einkommens eines Haushaltes fest, der von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen für die Bezahlung der Krankenkassenprämien selbst aufzubringen ist. Gemäss dem von der Regierung unterbreiteten Entwurf beträgt der Selbstbehalt für anrechenbare Einkommen bis 10'000 Franken höchstens fünf Prozent. Er erhöht sich für jede weitere Einkommenskategorie von 10'000 Franken um ein Prozent, bis zehn Prozent bei einem anrechenbaren Einkommen von über 50'000 Franken.

Die Kommissionsmehrheit erachtet die von der Regierung vorgesehenen Selbstbehalte als angemessen. Bei diesem Vorgehen kann die Prämienbelastung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in den nächsten Jahren konstant gehalten werden, wird doch die Prämiensteigerung durch eine entsprechende Erhöhung der Prämienverbilligung aufgefangen. Eine Kommissionsminderheit möchte den Selbstbehalt für jede Einkommenskategorie um ein Prozent senken. Die Kommissionsmehrheit beantragt unter Hinweis auf den stark angespannten kantonalen Finanzhaushalt und die ab dem nächsten Jahr deutlich angehobenen Aufwändungen des Kantons für die individuelle Prämienverbilligung, diesem Antrag nicht Folge zu leisten.
Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates steht unter dem Vorsitz von Luzius Ambühl (FDP). Die Beratungen haben im Beisein von Regierungsrat Peter Aliesch stattgefunden.

Gremium: Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates
Neuer Artikel