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Die Regierung hat den regionalen Richtplan "Konzept Golfanlagen Surselva" im Grundsatz genehmigt. Damit ist die Basis gelegt, in der Surselva eine gemeinsame Golfregion mit insgesamt bis zu drei neuen Golfanlagen zu schaffen. Im Genehmigungsbeschluss der Regierung zu diesem Richtplankonzept wird ein koordiniertes weiteres Vorgehen mit Auflagen und Vorgaben für die Folgeverfahren sichergestellt. Darin werden auch die noch offenen Fragen geklärt.
Zielsetzung des regionalen Richtplans "Konzept Golfanlagen" des Gemeindeverbandes Surselva ist die Schaffung einer gemeinsamen Golfregion mit mehreren Golfplätzen, die koordiniert realisiert und gemeinsam vermarktet werden. Die Vernetzung verschiedener Anbieter soll zur Förderung der Sommersaison und zur besseren Auslastung der vorhandenen Betten und Infrastrukturen beitragen. Das Richtplankonzept umfasst, neben der bereits bestehenden Golfanlage in Selva/Sedrun, Projekte für neue Golfanlagen in Obersaxen - Flond, Breil/ Brigels sowie Sagogn - Schluein.

Regionale Zusammenarbeit vertraglich gesichert
In der Surselva ist das Thema Golfanlagen bereits seit 1993 Bestandteil des regionalen Richtplans. Im Jahre 2001 hat die Region eine konzeptionelle Überprüfung und Überarbeitung dieses Richtplans begonnen, um die regionale Koordination sicherzustellen. Die Koordination und Festsetzung der Standorte im regionalen Richtplan bildet eine Voraussetzung für die Genehmigung der projektbezogenen Nutzungsplanungen der Gemeinden. Am 8. Dezember 2001 hat die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Surselva das neue Golfanlagenkonzept mit 60 zu 0 Stimmen beschlossen. Die Zusammenarbeit innerhalb der Golfregion ist - erstmalig in dieser Form - durch eine Vereinbarung zwischen der Region und den Projektträgerschaften konkretisiert und vertraglich abgesichert. Die Standortgemeinden haben parallel zur Richtplanung bereits Vorbereitungen zur Revision der Nutzungsplanungen und zur projektbezogenen Abklärung der Umweltverträglichkeit in die Wege geleitet.
Die Festsetzung im Richtplan zeigt, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind. Voraussetzung für die Festsetzung ist ein nachvollziehbares Nachfrage-Potenzial, eine sorgfältige Prüfung der geeigneten Standorte, die grundsätzliche Machbarkeit eines Vorhabens sowie die Sicherstellung der Zusammenarbeit und Koordination in den nachgeordneten Verfahren.

Umweltorganisationen angehört
Erstmalig führte das Amt für Raumplanung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Hearing durch. Dieses diente dazu, die von den Umweltorganisationen im Rahmen der öffentlichen Auflage geäusserte Kritik und Bedenken gegen dieses Richtplankonzept als zusätzliche Entscheidungsgrundlage aufzubereiten, die unterschiedlichen Interessen darzulegen und die gegenseitige Information zu verbessern. Die Durchführung dieses Hearings bringt das Bemühen der beteiligten Partner zum Ausdruck, einen lösungsorientierten Weg einzuschlagen.
In der Gesamtabwägung ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass die gesamträumliche Koordination auf Richtplanstufe sichergestellt ist. In verschiedenen Punkten gibt es noch offene Fragen, die stufengerecht zu konkretisieren sein werden. Nebst Fragen der Umweltverträglichkeit der einzelnen Projekte, ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen wie auch der Auswirkungen auf die Landwirtschaft ist die betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit für jeden einzelnen Golfplatz noch auszuweisen. Entscheidend für die Realisierung der Golfregion ist eine enge Zusammenarbeit. Das Richtplankonzept ist von der Regierung mit präzisierenden Auflagen und Vorgaben für die Folgeverfahren genehmigt worden.
Die Region wird die Koordination für die zielgerichtete Weiterentwicklung und die Abklärung der noch offenen Punkte übernehmen. Dies soll zweckmässigerweise durch themenspezifische Arbeitsgruppen erfolgen; beteiligt sind Umweltorganisationen, kantonale Amtsstellen und die Landwirtschaft. Die Region sorgt dafür, dass die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden.

Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung
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