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Das geltende Waffengesetz ist seit 1999 in Kraft. Eine Revision soll nun verschiedene Vollzugsprobleme lösen. Dabei steht die Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts an oberster Stelle. Bisher wurde das Gesetz von einzelnen Kantonen in verschiedenen Bereichen unterschiedlich ausgelegt; beispielsweise bei der Erteilung von Waffentragbewilligungen und bei der Kontrolle der Waffenhändler. Weiter soll u.a. grundsätzlich jeder, der eine Waffe kauft, einen Waffenerwerbsschein vorweisen. Die bisher frei erhältlichen Soft Air Guns und Imitationswaffen werden ebenfalls dem Waffengesetz unterstellt. Und die Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen DEBBWA erhält mit der Revision des Waffengesetzes eine gesetzliche Grundlage; bisher existierte nur eine befristete Rechtsgrundlage.
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die geplante Revision. Sie lehnt allerdings eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen auf den Bund bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen ab. Es ist unabdingbar, dass diejenige Behörde, welche die Bewilligungsvoraussetzungen prüft, auch über die Erteilung entscheidet, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei. Ebenso wenig will die Regierung die Kompetenzen der Kantone im Bereich der nicht gewerbsmässigen Einfuhr von Waffen beschneiden lassen.

Revidierte Ausführungsbestimmungen per 1.1.2003
Die Bündner Regierung hat verschiedene Ausführungsbestimmungen (AB) erlassen, die am 1. Januar 2003 in revidierter Form in Kraft treten: Die Totalrevision der AB zum Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (ABzKPVG), die Teilrevision der AB zum Gesetz über die Krankenpflege und die Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen und die Teilrevision der AB über die Anerkennung von Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter und Väterberatung.
Anfangs März 2002 hat das Bündner Stimmvolk eine Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) beschlossen. Das damit geänderte Prämienverbilligungssystem hat nun eine Totalrevision der entsprechenden Ausführungsbestimmungen nach sich gezogen.
Per 1. Januar 2003 tritt die Verordnung des Bundes über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) in Kraft. Damit sind diverse Anpassungen an zwei kantonalen Ausführungsbestimmungen notwendig geworden. So im Bereich der Gesetzgebung über die Krankenpflege und die Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen und im Bereich der Anerkennung von Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter und Väterberatung.
Per sofort tritt hingegen die Revision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Steuergesetz in Kraft. Zwingende Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden verlangen die Revision der AB für die Steuerperiode 2002.

Neues Abgeltungsmodell mit Fall- und Tagesteilpauschalen für öffentlich subventionierte Akutspitäler
Die Tagespauschalen für öffentlich subventionierte Akutspitäler werden durch Fall- und Tagesteilpauschalen ersetzt. Dieses so genannte PLT-Modell (Prozess-Leistungs-Tarifierung) wird für stationäre Leistungen auf der allgemeinen Abteilung angewendet. Darauf haben sich die Tarifpartner Heime und Spitäler Graubünden und santésuisse Graubünden im November 2002 geeinigt. Die Regierung hat nun die entsprechende Vereinbarung per 1. Januar 2003 genehmigt.
In den vergangenen Jahren hat die Regierung die Tarife (Tagespauschalen) mehrmals hoheitlich festgesetzt, nachdem die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern gescheitert waren.

Mittel für den öffentlicher Regionalverkehr werden bereitgestellt
Im kommenden Jahr unterstützt der Bund den öffentlichen Regionalverkehr in Graubünden mit rund 148 Millionen Franken. Damit werden die so genannten ungedeckten Plankosten gedeckt. Der Kanton selbst übernimmt rund 22 Millionen Franken. Davon gehen rund 19 Millionen Franken an die ungedeckten Plankosten der Rhätischen Bahn, von Postauto Graubünden und der Stadtbus Chur AG.

Regierung genehmigt Sanierungsprojekt am Ausgleichsbecken Palü
Die Ostmauer am Ausgleichsbecken Palü darf saniert werden. Die Regierung hat ein entsprechendes Gesuch mit verschiedenen Auflagen genehmigt. Das Sanierungsprojekt sieht im Wesentlichen die Abdichtung der Mauerkrone und der gesamten wasser- und luftseitigen Staumauer vor. Das Ausgleichbecken Palü wurde im Jahre 1927/28 gebaut.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für Sportverbände und Organisationen, die dem Bündner Verband für Sport angeschlossen sind, hat die Regierung aus dem Sport-Toto-Treffnis 2002 einen Gesamtbetrag von rund 763'000 Franken genehmigt.
- Dem KMU Zentrum hat die Regierung für die Jahre 2002 und 2003 je einen Beitrag von 120'000 Franken zugesichert. Im Rahmen des Leistungsauftrags des KMU Zentrums wird u.a. der Aufbau und der Betrieb des Entrepreneur Towers (E-Tower) abgedeckt.
- Die Regierung hat im Rahmen von Investitionshilfedarlehen des Bundes von rund 1,5 Millionen Franken einen kantonalen Gesamtbeitrag von 468'000 Franken genehmigt.

Aus den Gemeinden und Regionen
- Verschiedene Gemeinde-Zivilstandsämter haben sich mit Verfügung der Regierung zusammengeschlossen:
- Die Zivilstandsämter Alvaneu, Bergün/Bravuogn, Brienz, Filisur, Lantsch/Lenz, Schmitten, Surava und Wiesen zum Zivilstandsamt Albula mit Sitz in Filisur;
- Die Zivilstandsämter Almens, Feldis/Veulden, Fürstenau, Paspels, Pratval, Rodels, Rothenbrunnen, Scharans, Scheid, Sils i.D., Trans und Tumegl/Tomils zum Zivilstandsamt Domleschg mit Sitz in Fürstenau;
- Die Zivilstandsämter Andeer-Clugin, Ausserferrera, Casti-Wergenstein, Donath, Innerferrera, Lohn, Mathon, Patzen-Fardün, Pignia, Rongellen und Zillis zum Zivilstandsamt Schams; der Sitz des Zivilstandsamtes wird die Regierung nach einer entsprechenden Stellungnahme des Kreisrates festlegen;
- Die Zivilstandsämter Arvigo/Cauco, Braggio, Buseno, Cama/Leggia, Castaneda, Grono, Lostallo, Mesocco, Rossa, Roveredo, Sta. Maria i.C., San Vittore, Selma, Soazza und Verdabbio zum Ufficio di stato civile del Moesano; der Sitz des Zivilstandsamtes wird die Regierung nach einer entsprechenden Stellungnahme des Kreisrates festlegen;
- Die Zivilstandsämter Disentis/Mustér und Medel Lucmagn zum Zivilstandsamt Disentis/Mustér und die Zivilstandsämter Breil/Brigels, Schlans, Sumvitg und Trun zum Zivilstandsamt Sutsassiala; die Sitze der Zivilstandsämter wird die Regierung nach einer entsprechenden Stellungnahme des Kreisrates festlegen.
- Die Regierung hat die Teilrevision des Generellen Erschliessungsplanes der Gemeinde Celerina/Schlarigna vom 2. September 2002 und die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Haldenstein vom 29. November 2002 genehmigt.
- Im Bündaquartier in Davos Dorf wird eine Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingeführt und die kantonale Verbindungsstrasse Cazis-Realta wird zwischen der Klinik Beverin und der Wohnsiedlung Realta auf einer Länge von rund 600 Meter als Innerortsstrecke bezeichnet; die Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h.

Strassenprojekte
Für verschiedene Arbeiten an der Umfahrung Klosters hat die Regierung einen Gesamtbetrag von rund 1,9 Millionen Franken genehmigt.

Personelles
Hanspeter Kümin, von Wilen b. Wollerau, wird neuer Leiter des Rechtsdienstes des Tiefbauamts Graubünden. Er tritt seine neue Stelle am 1. Februar 2003 an.

Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahre 2002 44 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1850 Beschlüsse gefasst. Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2003 auf Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Forst- und Verkehrsdepartements über. Vizepräsident wird Klaus Huber, Vorsteher des Departements des Innern und der Volkswirtschaft. Nach 12-jähriger Regierungstätigkeit wurde Peter Aliesch aus dem Regierungsgremium verabschiedet. Der neugewählte Regierungsrat Martin Schmid übernimmt die Leitung des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements am 1. Januar.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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