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Die Regierung schlägt vor, ein Bildungszentrum Gesundheit und Soziales aufzubauen. Sie unterbreitet dem Parlament Botschaft und Entwurf für ein entsprechendes neues Gesetz. Dieses soll in der Maisession vom Grossen Rat behandelt und voraussichtlich im September 2002 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.

Der Bedarf nach Arbeitskräften wie auch jener nach Aus- und Weiterbildungsangeboten in den Gesundheits- und Sozialberufen zeigt eine klar steigende Tendenz. Daher ist es gerechtfertigt, die Attraktivität des Ausbildungsbereichs Gesundheit und Soziales zu steigern. Seit Jahren wird angestrebt, die Pflegeschulen im Grossraum Chur zusammen zu führen und die Ausbildungsangebote unter einem Dach zu bündeln. Die Initiative zu diesem Schritt wurde durch die Stiftungsräte der Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege und der Interkonfessionellen Bündnerischen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege unterstützt. Das neue Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG) verfolgt das Ziel, die Ausbildungsangebote zu koordinieren und zu steuern. Es gilt, im Kanton Graubünden eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich vorteilhafte Ausbildung sicher zu stellen.

Neubau im Churer Kantengut
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im geplanten "Bildungszentrum Gesundheit und Soziales" in Chur die Ausbildungsgänge folgender Schulen unter einem Dach zusammengeführt werden:
- Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege (BSG&K),
- Interkonfessionelle Bündnerische Schule für Gesundheits- und Krankenpflege (IKS),
- Bündner Schule für Pflege im psychosozialen Bereich (BSP), die vom Kanton geführt wird, und
- nicht-seminaristische Abteilungen der Bündner Frauenschule (BFS).

Das Bildungszentrum soll mit einem Leistungsauftrag gesteuert werden. Für das rechtlich verselbstständigte Bildungszentrum Gesundheit und Soziales soll in den nächsten Jahren im Kantengut in Chur in unmittelbarer Nähe zur heutigen Bündner Frauenschule ein Neubau errichtet werden. Dieser könnte voraussichtlich im Jahr 2006 in Betrieb genommen werden. Bis dahin müsste das Bildungszentrum dezentral an den aktuell sechs verschiedenen Standorten geführt werden.

Optimale Ausbildung sichern
Um eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich vorteilhafte Ausbildung sicher zu stellen, und um die Ausbildungsangebote im Kanton zu koordinieren und zu steuern, schlägt die Regierung vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auch auf Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen mit nicht-staatlicher Trägerschaft auszuweiten. Auch mit solchen Ausbildungsstätten können Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und gestützt darauf erbrachte Leistungen entschädigt werden.

Der Gesetzesentwurf ist abgestimmt auf die schweizerische Entwicklung, welche dazu führen wird, dass die Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen in den Geltungsbereich der Berufsbildungs-Gesetzgebung integriert werden. Anstehende Bildungsreformen, die vom Bund vorzugeben sind, sollen erfolgreich umgesetzt werden können. Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungssystem kann zudem das neue Finanzierungsmodell des Bundes schrittweise umgesetzt und die Kostenentwicklung im Ausbildungsbereich Gesundheit und Soziales gesteuert werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs- Kultur- und Umweltschutz-Departement Graubünden
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