Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die neue Prämienverbilligung und was dazu noch zu sagen ist

Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden


Die Kosten des Gesundheitswesen sind ein Thema, das heiss diskutiert wird ( am heftigsten die Krankenkassenprämien. Wir alle empfinden sie vermutlich immer als zu hoch. Wer möchte nicht bereits heute die Gesundheitsleistungen von morgen zu den Preisen von gestern? Doch das geht leider nicht. Berechtigt ist dagegen die Forderung, dass die Prämienbelastung für alle Haushalte tragbar bleibt. Und gerade dies ist das Ziel, das wir mit den beiden kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 3. März zur Prämienverbilligung erreichen wollen. Es freut mich deshalb ausserordentlich, dass unseren beiden Vorlagen allseits zugestimmt wird: Im Grossen Rat, in Reaktionen aus der Bevölkerung und in den Kommentierungen in den Medien wird attestiert, dass die neuen Gesetzgebung landesweit wegweisend und ein Modell mit Pioniercharakter sowie sozialpolitisch vorbildlich sei. Als verantwortlicher Regierungsrat freuen mich solche Reaktionen natürlich. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Departement ist es in enger Zusammenarbeit mit weiteren Projektverantwortlichen in vorbildlicher Weise gelungen, meine Ideen und Absichten umzusetzen. Was gibt es da noch zu sagen? Wohl wenig zur eigentlichen Gesetzgebung, einiges hingegen zu den Hintergründen des Projektes. Dieses könnte nämlich ohne weiteres auch für Gesetzgebungen in anderen Politikbereichen wegweisend sein.

Zu den Gründen, weshalb ich allen Bündnerinnen und Bündnern eine Annahme der beiden "Prämienverbilligungsvorlagen" empfehlen darf, möchte ich nur auf drei Kernpunkte hinweisen: Erstens wird das neue System eine beachtliche Prämienverbilligung für alle bringen, die es wirklich nötig haben. Zweitens ist eine vollumfängliche Prämienentlastung für Bezügerinnen und Bezüger von öffentlicher Unterstützung und von Mutterschaftsbeiträgen sowie von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vorgesehen. Letztlich soll der leider auch künftig zu erwartende Prämienanstieg für alle Bezüger von Prämienverbilligungen durch zusätzliche Beiträge vollumfänglich aufgefangen werden. Prämiensteigerungen verlieren deshalb für jene, die gezwungenermassen besonders haushälterisch mit den finanziellen Mitteln umgehen müssen, weitgehend ihren Schrecken.

Zumindest ansatzweise möchte ich hier die Frage beantworten, warum es uns gelungen ist, eine neue Gesetzgebung zu schaffen, die heute als ein Modell mit Pioniercharakter bezeichnet wird. Man sagt nicht zu Unrecht, dass der Erfolg viele Väter habe. So verhält es sich auch bei den beiden Abstimmungsvorlagen zur Prämienverbilligung. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang die am 1. Mai 2000 eingereichte Initiative der SP Graubünden und der Gewerkschaften. In meiner Beurteilung kommt der Initiative das Verdienst zu, den politischen Entscheidungsprozess massgeblich beschleunigt zu haben. Sie setzte Druck auf, war Ansporn, einen noch besseren Vorschlag zu erarbeiten, und erleichterte es, die departementalen Vorstellungen vollumfänglicher und rascher umzusetzen. Die Kerngedanken der zu schaffenden neuen Gesetzgebung haben wir nämlich bereits Ende der neunziger Jahre formuliert. Wir wollten bei der Prämienverbilligung den Weg von der bisherigen rein finanzpolitisch motivierten hin zur einer sozialpolitisch begründeten Steuerung finden. Bis anhin hatte der Grosse Rat nämlich nur über die Finanzmittel zu entscheiden, die für die Prämienverbilligung bereitgestellt werden sollten - ein rein finanzpolitischer Entscheid. Dabei reden heute doch alle von neuen Verwaltungsmodellen, von wirkungsorientierter Verwaltungsführung, von New Public Management.

Es wird gefordert, "kundenorientiert" zu handeln, Ziele und Wirkungen festzulegen. Wenn solche Absichtserklärungen nicht verpuffen sollen, müssen sie aber in der Gesetzgebung umgesetzt werden. Mit unserem Prämienverbilligungsprojekt wurde dies meines Wissens erstmals konsequent gemacht. Wir haben zuerst klare sozialpolitische Leitsätze und Zielvorgaben definiert. Darauf aufbauend galt es festzulegen, welcher maximale Anteil des Einkommens eines Haushaltes für die Bezahlung der Krankenkassenprämien zumutbar sein soll. Diese neuen Gedanken wurden von der Regierung in ihrer neuen Zusammensetzung seit 1999 mitgetragen und unterstützt - ein weiterer wichtiger Baustein in der Projektarbeit, der wie andere Bausteine zur Formulierung der beiden Abstimmungsvorlagen unverzichtbar war. Bei einer Zustimmung durch das Bündner Volk werden nächstes Jahr rund 80 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehen. Das sind etwa 25 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Mit dem neuen System werden wir im 2003 rund 60 Millionen Franken Bundesmittel auslösen können. Ein doppeltes Ja zu den beiden "Prämienverbilligungsvorlagen" wird den Prämiendruck für jene Bündnerinnen und Bündner, die am stärksten durch die Krankenkassenprämien belastet werden, in Zukunft entscheidend mildern.

Gremium: Regierungsrat Peter Aliesch
Quelle: dt Regierungsrat Peter Aliesch
Neuer Artikel