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Steigende Gesuchszahlen
Im Jahre 2001 wurden dem Kanton Graubünden 548 Asylbewerber und Asylbewerberinnen zugeteilt, womit die Zahl der Neuzugänge leicht über den Zuweisungen des Vorjahres (+ 15 Prozent) lag. Mit 147 Gesuchen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (26.5 Prozent) stammt nach wie vor die grösste Zahl der Gesuchstellenden aus dem Balkan. Am meisten Gesuchstellende wurden aus dem Kosovo aufgenommen (74 Personen resp. 13 Prozent), was Beweis dafür ist, dass sich die Lage in diesem Krisengebiet sowohl wirtschaftlich wie politisch noch nicht hinreichend stabilisiert hat. Aus Afghanistan mussten demgegenüber im Kanton Graubünden weder Asylbewerber noch Schutzsuchende aufgenommen werden.
Steigende Vollzugsprobleme
Die bereits bestehenden Vollzugsprobleme verstärkten sich im vergangenen Jahr weiter. Durch die Weigerung zahlreicher Asylsuchender, ihre Identität offen zu legen, war die Fremdenpolizei vermehrt auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Botschaften angewiesen, was die Rückführungen stark erschwerte und verzögerte. Grosse Schwierigkeiten ergaben sich insbesondere bei der Rückführung von Asylbewerbern aus Afrika, wo auf Grund verschiedenster Ungewissheiten kaum mehr planmässige Rückführungen angeordnet werden konnten. Die erwähnten Probleme beim Vollzug der Asylentscheide führten dazu, dass zur Durchsetzung der getroffenen Entscheide vermehrt auf die Instrumente der Zwangsmassnahmen zurückgegriffen werden musste.

Vollzug der Zwangsmassnahmen
Die im Rahmen der Zwangsmassnahmen angeordneten Freiheitsentzüge wurden zur Hauptsache im früheren Untersuchungsgefängnis in Davos vollzogen. Obschon das Bundesgericht die Tauglichkeit dieser Einrichtung zum Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht bestätigt hat, ist die Nutzung dieses Gefängnisses zeitlich klar beschränkt. Im vergangenen Sommer hat der Bund einen Beitrag von 2.7 Millionen Franken an die Sanierung der Anstalt Realta bewilligt, wo eine besondere Abteilung für 15 Häftlinge mit der erforderlichen Infrastruktur zum Vollzug der Zwangsmassnahmen erstellt wird. Mit der Eröffnung im Jahre 2003 dürfte die leidige Diskussion um die Rechtmässigkeit der Hafteinrichtungen im Kanton Graubünden definitiv ein Ende nehmen.

Sans-papiers kein Problem im Kanton Graubünden
Im vergangenen Jahr prägte die Problematik um die Sans-papiers gelegentlich auch im Kanton Graubünden die öffentliche Diskussion. Obschon keine allgemein gültige rechtliche Definition dieser Personenkategorie besteht, werden darunter vor allem Personen verstanden, die sich seit langem ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz aufhalten. Wie bei der Zahl der Schwarzarbeiter, die teilweise mit den Sans-papiers identisch sind, kann wegen ihrer Anonymität keine Aussage über die genaue Zahl gemacht werden. Auf Grund verschiedener Indizien kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ihre Zahl im Kanton Graubünden sehr gering ist. Diese Feststellung kann nicht zuletzt deshalb gemacht werden, weil der Vollzug von negativen Asylentscheiden des Asyl- und Ausländerrechts in jedem Einzelfall sorgfältig überwacht wird. Dieser Umstand hat auch zur Folge, dass seitens der Fremdenpolizei keine besonderen Massnahmen zur Legalisierung dieser Sans-papiers in Betracht gezogen werden mussten.

Infrastruktur bereinigt
Das Jahr 2001 stand innerhalb des Kantonalen Sozialamtes/Asylorganisation im Zeichen der Infrastrukturbereinigung. Diese wurde ausgelöst durch die enorme Rückreisebewegung in den Kosovo der Jahre 2000/2001. Insgesamt hat die Asylorganisation sechs Kollektivunterkünfte mit 340 Plätzen abgebaut. Es handelt sich dabei um das Wohnheim Welschdörfli in Chur, das Durchgangszentrum Romana in Rhäzüns, das Durchgangszentrum Maienfeld, das Wohnheim Güterstrasse in Chur, das Durchgangszentrum Thusis und das Durchgangszentrum Alpina in Sedrun. Mit der Schliessung dieser Häuser wurde die notwendige Anpassung, etwa 50 Prozent der gesamten Infrastruktur, an die aktuellen Bestandeszahlen der Asylsuchenden abgeschlossen.

Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme
Ein strategischer Schwerpunkt des Bundesamtes für Flüchtlinge richtete sich im Jahre 2001 verstärkt auf Beschäftigungs- und Förderungsmassnahmen für Asylsuchende. Erstmals wurde zwischen dem Bundesamt für Flüchtlinge und der Asylorganisation Graubünden ein Leistungsvertrag für Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme abgeschlossen. Darin wurden als zentraler Bestandteil vier Wirkungsziele formuliert:
- soziale Kompetenz und Selbstverantwortung steigern,
- Rückkehrbereitschaft erhalten und fördern,
- Steigerung der Gesundheitskosten verhindern und
- Prävention gegen Delinquenz und Schwarzarbeit.

Neues Betreuungskonzept
Um den Qualitätsansprüchen der Asylorganisation Graubünden in der Betreuung von Asylsuchenden gerecht zu werden, wurde durch eine Projektgruppe ein neues Betreuungskonzept mit dem Namen "Co-Work" erarbeitet. Dieses verfolgt im Wesentlichen das Prinzip Leistung-Gegenleistung in der Asylorganisation und wird im Jahre 2002 umgesetzt.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Sozialamt
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