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Mit dem Tourismusförderungsprogramm des Bundes für die Jahre 2003 - 2007 erklärt sich die Regierung in einer Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) grundsätzlich einverstanden. Mit den vorgeschlagenen Gesetzeswerken ist die Tourismusförderung des Bundes auf dem richtigen Weg. Diese können jedoch nur eine Zwischenetappe im Hinblick auf eine nachhaltig wirksame Tourismuspolitik sein. Es gilt zu bedenken, dass die Tourismusförderung im Ausland und speziell in der EU in den nächsten Jahren voraussichtlich verstärkt wird und deshalb der Schweizer Tourismus noch vermehrt unter Wettbewerbsnachteilen leiden dürfte.

Die Bündner Regierung fordert deshalb vom Bund dezidiert den schnellstmöglichen Erlass eines Tourismusgesetzes. Darin könnten die unabdingbaren Voraussetzungen und Grundlagen für die Tourismusbranche und deren gezielte Förderung zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit geschaffen werden. Diese Aufgabe könnte beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Neuorientierung der Regionalpolitik gelöst werden.
In Bezug auf die Hotelförderung erachtet die Bündner Regierung eine Neuausrichtung der momentan wenig wirkungsvollen Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) als richtig. Dem Grundsatz der Marktorientierung der neuen Hotelförderung stimmt sie zu. Auch kann sie mit der Zielsetzung, die Besten nicht zu fördern und die Schwächsten nicht am Marktaustritt zu hindern, einverstanden erklären. Trotzdem sind auch kritische Bemerkungen angebracht. Vor allem ist sie der Meinung, dass das vorgesehene Darlehen von 100 Millionen Franken, das der SGH zur Verfügung gestellt werden soll, angesichts des enormen Investitionsrückstands der Hotellerie, nicht ausreichen wird, um die Probleme erfolgversprechend anzugehen. Eine Verdoppelung dieser Mittel auf 200 Millionen Franken wäre angesichts der Bedeutung der anstehenden Probleme und der bisherigen Wirkung der Hotellerieförderung angebracht.

Weitere Vernehmlassung an den Bund
Das bestehende Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz) soll in einer Revision der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlamentes über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biotechnologierichtlinie) angeglichen werden. Darüber hinaus enthält die Vorlage die notwendigen Anpassungen des Patentgesetzes für eine Ratifizierung des revidierten Europäischen Patentübereinkommens. Die Regierung stimmt der Vorlage zu, weil die mit der Vorlage bezweckte Verbesserung des Patentschutzes sich günstig auf den Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort Schweiz auswirkt. Sie begrüsst vor allem die Einführung des bisher in der Sortenschutzgesetzgebung geregelten Landwirteprivilegs in der Patentgesetzgebung, da dieses für die Landwirte von grosser Bedeutung ist. Die Landwirte sind damit berechtigt, weiterhin Erntegut einer geschützten Sorte als Vermehrungsmaterial für den Wiederanbau im eigenen Betrieb zu verwenden sowie durch ein Patent geschützte Tiere und seine Nachfolgegenerationen im eigenen Betrieb zu verwenden beziehungsweise zu vermehren.

Kultur- und Sportbeiträge
Für kulturelle Aktivitäten (Konzerte, Ausstellungen, Bücher) werden Beiträge im Gesamtbetrag von annähernd 124'000 Franken geleistet. Für Anschaffungen von Sportvereinen werden insgesamt Sport-Toto-Beiträge im Gesamtbetrag von knapp 36'000 Franken gesprochen.

Aus den Gemeinden und Regionen
Das Projekt für Umbauten im Mehrzweckbereich sowie den Anbau eines unterkellerten Geräteraumes für die Turnhalle am bestehenden Mehrzweckgebäude der Schulanlage in Ardez wird grundsätzlich genehmigt. Der Gemeinde wird ein Baubeitrag von 17,5 Prozent an die anrechenbaren Kosten von 154'000 Franken gesprochen.
Das Bauprojekt samt Kostenschätzung für den Umbau im Dachgeschoss sowie innere Erneuerungsarbeiten des Schulhauses Giuvalta in Rothenbrunnen wird definitiv gutgeheissen.
Die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von Conters i. P. und Mulegns sowie die Totalrevision der Ortsplanung inklusive Baugesetz der Landschaft Davos werden genehmigt.
Das Verbauungsprojekt des Geisslochbaches der Landschaft Davos wird genehmigt, ebenso die zweite Etappe des Verbauungsprojektes für den Poschiavino in Brusio.


Umfahrung Roveredo
Das Ausführungsprojekt der Umfahrung Roveredo (A13c) lag im November/Dezember des vergangenen Jahres in den betroffenen Gemeinden gestützt auf die Nationalstrassengesetzgebung öffentlich auf. An das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Genehmigungsbehörde wurden ca. 70 Einsprachen eingereicht. Im Rahmen des Verfahrens hat die Regierung des Kantons Graubünden die Gelegenheit erhalten, zu diesen Einsprachen Stellung zu nehmen.
Mehr als die Hälfte der Vernehmlassungen betreffen Fragen des Landerwerbs und werden deshalb erst später im Rahmen des Landerwerbsverfahrens behandelt. Der überwiegende Teil der übrigen Einsprachen betreffen Detailfragen und Probleme, die im Rahmen der Erarbeitung des Submissionsprojektes behandelt und gelöst werden können. Die Gemeinde Grono und vereinzelte Privatpersonen verlangen ein erneutes Variantenstudium für die Linienführung der Nationalstrasse. Da mit dem genehmigten Generellen Projekt durch den Bundesrat die Linienführung aber bereits definitiv festgelegt wurde, kann auf diese Begehren nicht mehr eingetreten werden. Eine weitere Forderung der Gemeinde betrifft die Tieferlegung der Nationalstrassenfahrbahnen aus Lärmschutz- und Landschaftsschutzgründen. Die Regierung unterstützt dieses Anliegen und empfiehlt eine Absenkung im Rahmen der technischen Möglichkeiten von ein bis zwei Metern, obwohl diese Projektänderung Mehrkosten in der Grössenordnung von zwei Millionen Franken verursacht. Das Projekt kann damit wesentlich besser in die Landschaft integriert werden.
Die Regierung hofft, dass der Entscheid über die Einsprachen und damit die Genehmigung des UVEK zum Projekt Umfahrung Roveredo bis Ende des laufenden Jahres vorliegt. Zur Zeit bereitet das Tiefbauamt verschiedene Ingenieursubmissionen vor, damit der optimistisch vorgesehene Baubeginn im Frühjahr 2004 auch tatsächlich erfolgen kann.

Weitere Strassenbauvorhaben
Das Lärmsanierungsprogramm für die Julierstrasse im Bereich der Gemeinde Lantsch/Lenz wird gutgeheissen. Als Sanierungsmassnahmen sind vorgesehen: Einbau eine lärmarmen Belages (Totallänge 1100 m), die Senkung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h an diversen Stellen und der Einbau von Schallschutzfenstern an zwei Gebäuden.
Für verschiedene Strassenbauprojekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von knapp 18 Millionen freigegeben (Ausbauarbeiten Engadinerstrasse Vulpera-Pisoc, Belagsarbeiten Verbindungsstrasse Valendas-Dutjen, Erstellung Brücke Mungs Umfahrung Filisur, Belagsarbeiten Berninastrasse Le Prese innerorts, Baumeister- und Belagsarbeiten Berninastrasse Brücke Val Teo, Baumeisterarbeiten Dischmastrasse Träjen-Teufi, Berandungs- und Belagsarbeiten Umfahrung Scheid, Belagsarbeiten Innschlucht Charnadüra, Baumeisterarbeiten Engadinerstrasse Strassenkorrektion Zernez-Ova Sparsa, Belagsarbeiten Fläscherstrasse Maienfeld-Fläsch, Belagsarbeiten Innere Heizenbergstrasse Urmein- Abzweigung Skilifte, Baumeisterarbeiten Julierstrasse Belagsanlage Crap Sés, Baumeister- und Belagsarbeiten Julierstrasse Burvagn-Cunter, Belagsarbeiten Ofenbergstrasse Las Votas-Tschierv, Bau- und Belagsarbeiten Prättigauerstrasse Fiders Au, Raumbelüftungsanlagen in den Lüftungszentralen Drostobel und Selfranga im Tunnel Gotschna Umfahrung Klosters, Belagsarbeiten Verbindungsstrasse Sevgein-Riein, Baumeister- und Belagsarbeiten A 13 Italienische Strasse Ausbau Rofla, Belagsarbeiten A 13 Lokalstrasse Suferserschmelze-Hinterrhein, Sanierung Elektromechanik A 13 Tunnel San Bernardino, Baumeisterarbeiten Kreisel Untertor Stadt Chur, Baumeisterarbeiten Bushaltestelle, Gehweg und Fussgängerschutzinsel Italienische Strasse Bonaduz innerorts).

Waldprojekte
Die Realisierung des Waldwegprojektes "Cuolm Selvadi" auf Gebiet der Gemeinde Sevgein kann stattfinden. Es wir Baubeitrag in der Höhe von 30 Prozent an die Gesamtkosten von 1'365'000 gesprochen.
Die integralen Waldprojekte "Jenins 2002" und "Ardez" werden genehmigt. Es wird ein Kantonsbeitrag von 21 Prozent an die Gesamtkosten von 1.5 beziehungsweise 1.6 Millionen Franken zugesichert.
Die Regierung beschliesst, im Jahr 2002 die Waldinventur innerhalb des Perimeters der Waldentwicklungspläne Safien und Schams-Avers-Rheinwald aufnehmen zu lassen. Sie bewilligt dafür einen Kredit von insgesamt knapp 240'000 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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