Mit dem Tourismusförderungsprogramm des Bundes für die Jahre 2003 -
2007 erklärt sich die Regierung in einer Stellungnahme an das
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) grundsätzlich einverstanden. Mit
den vorgeschlagenen Gesetzeswerken ist die Tourismusförderung des Bundes
auf dem richtigen Weg. Diese können jedoch nur eine Zwischenetappe im
Hinblick auf eine nachhaltig wirksame Tourismuspolitik sein. Es gilt zu
bedenken, dass die Tourismusförderung im Ausland und speziell in der EU
in den nächsten Jahren voraussichtlich verstärkt wird und deshalb der
Schweizer Tourismus noch vermehrt unter Wettbewerbsnachteilen leiden
dürfte.
Die Bündner Regierung fordert deshalb vom Bund dezidiert den
schnellstmöglichen Erlass eines Tourismusgesetzes. Darin könnten die
unabdingbaren Voraussetzungen und Grundlagen für die Tourismusbranche
und deren gezielte Förderung zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit
geschaffen werden. Diese Aufgabe könnte beispielsweise auch im
Zusammenhang mit der Neuorientierung der Regionalpolitik gelöst werden.
In Bezug auf die Hotelförderung erachtet die Bündner Regierung eine
Neuausrichtung der momentan wenig wirkungsvollen Schweizerischen
Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) als richtig. Dem Grundsatz der
Marktorientierung der neuen Hotelförderung stimmt sie zu. Auch kann sie
mit der Zielsetzung, die Besten nicht zu fördern und die Schwächsten
nicht am Marktaustritt zu hindern, einverstanden erklären. Trotzdem sind
auch kritische Bemerkungen angebracht. Vor allem ist sie der Meinung,
dass das vorgesehene Darlehen von 100 Millionen Franken, das der SGH zur
Verfügung gestellt werden soll, angesichts des enormen
Investitionsrückstands der Hotellerie, nicht ausreichen wird, um die
Probleme erfolgversprechend anzugehen. Eine Verdoppelung dieser Mittel
auf 200 Millionen Franken wäre angesichts der Bedeutung der anstehenden
Probleme und der bisherigen Wirkung der Hotellerieförderung angebracht.
Weitere Vernehmlassung an den Bund
Das bestehende Bundesgesetz über die Erfindungspatente
(Patentgesetz) soll in einer Revision der Richtlinie 98/44/EG des
Europäischen Parlamentes über den rechtlichen Schutz biotechnologischer
Erfindungen (Biotechnologierichtlinie) angeglichen werden. Darüber
hinaus enthält die Vorlage die notwendigen Anpassungen des
Patentgesetzes für eine Ratifizierung des revidierten Europäischen
Patentübereinkommens. Die Regierung stimmt der Vorlage zu, weil die mit
der Vorlage bezweckte Verbesserung des Patentschutzes sich günstig auf
den Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort Schweiz auswirkt.
Sie begrüsst vor allem die Einführung des bisher in der
Sortenschutzgesetzgebung geregelten Landwirteprivilegs in der
Patentgesetzgebung, da dieses für die Landwirte von grosser Bedeutung
ist. Die Landwirte sind damit berechtigt, weiterhin Erntegut einer
geschützten Sorte als Vermehrungsmaterial für den Wiederanbau im eigenen
Betrieb zu verwenden sowie durch ein Patent geschützte Tiere und seine
Nachfolgegenerationen im eigenen Betrieb zu verwenden beziehungsweise zu
vermehren.
Kultur- und Sportbeiträge
Für kulturelle Aktivitäten (Konzerte, Ausstellungen, Bücher) werden
Beiträge im Gesamtbetrag von annähernd 124'000 Franken geleistet. Für
Anschaffungen von Sportvereinen werden insgesamt Sport-Toto-Beiträge im
Gesamtbetrag von knapp 36'000 Franken gesprochen.
Aus den Gemeinden und Regionen
Das Projekt für Umbauten im Mehrzweckbereich sowie den Anbau eines
unterkellerten Geräteraumes für die Turnhalle am bestehenden
Mehrzweckgebäude der Schulanlage in Ardez wird grundsätzlich genehmigt.
Der Gemeinde wird ein Baubeitrag von 17,5 Prozent an die anrechenbaren
Kosten von 154'000 Franken gesprochen.
Das Bauprojekt samt Kostenschätzung für den Umbau im Dachgeschoss
sowie innere Erneuerungsarbeiten des Schulhauses Giuvalta in
Rothenbrunnen wird definitiv gutgeheissen.
Die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von Conters i. P. und
Mulegns sowie die Totalrevision der Ortsplanung inklusive Baugesetz der
Landschaft Davos werden genehmigt.
Das Verbauungsprojekt des Geisslochbaches der Landschaft Davos wird
genehmigt, ebenso die zweite Etappe des Verbauungsprojektes für den
Poschiavino in Brusio.
Umfahrung Roveredo
Das Ausführungsprojekt der Umfahrung Roveredo (A13c) lag im
November/Dezember des vergangenen Jahres in den betroffenen Gemeinden
gestützt auf die Nationalstrassengesetzgebung öffentlich auf. An das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) als Genehmigungsbehörde wurden ca. 70 Einsprachen
eingereicht. Im Rahmen des Verfahrens hat die Regierung des Kantons
Graubünden die Gelegenheit erhalten, zu diesen Einsprachen Stellung zu
nehmen.
Mehr als die Hälfte der Vernehmlassungen betreffen Fragen des
Landerwerbs und werden deshalb erst später im Rahmen des
Landerwerbsverfahrens behandelt. Der überwiegende Teil der übrigen
Einsprachen betreffen Detailfragen und Probleme, die im Rahmen der
Erarbeitung des Submissionsprojektes behandelt und gelöst werden können.
Die Gemeinde Grono und vereinzelte Privatpersonen verlangen ein erneutes
Variantenstudium für die Linienführung der Nationalstrasse. Da mit dem
genehmigten Generellen Projekt durch den Bundesrat die Linienführung
aber bereits definitiv festgelegt wurde, kann auf diese Begehren nicht
mehr eingetreten werden. Eine weitere Forderung der Gemeinde betrifft
die Tieferlegung der Nationalstrassenfahrbahnen aus Lärmschutz- und
Landschaftsschutzgründen. Die Regierung unterstützt dieses Anliegen und
empfiehlt eine Absenkung im Rahmen der technischen Möglichkeiten von ein
bis zwei Metern, obwohl diese Projektänderung Mehrkosten in der
Grössenordnung von zwei Millionen Franken verursacht. Das Projekt kann
damit wesentlich besser in die Landschaft integriert werden.
Die Regierung hofft, dass der Entscheid über die Einsprachen und
damit die Genehmigung des UVEK zum Projekt Umfahrung Roveredo bis Ende
des laufenden Jahres vorliegt. Zur Zeit bereitet das Tiefbauamt
verschiedene Ingenieursubmissionen vor, damit der optimistisch
vorgesehene Baubeginn im Frühjahr 2004 auch tatsächlich erfolgen kann.
Weitere Strassenbauvorhaben
Das Lärmsanierungsprogramm für die Julierstrasse im Bereich der
Gemeinde Lantsch/Lenz wird gutgeheissen. Als Sanierungsmassnahmen sind
vorgesehen: Einbau eine lärmarmen Belages (Totallänge 1100 m), die
Senkung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h
an diversen Stellen und der Einbau von Schallschutzfenstern an zwei
Gebäuden.
Für verschiedene Strassenbauprojekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von knapp 18 Millionen freigegeben (Ausbauarbeiten
Engadinerstrasse Vulpera-Pisoc, Belagsarbeiten Verbindungsstrasse
Valendas-Dutjen, Erstellung Brücke Mungs Umfahrung Filisur,
Belagsarbeiten Berninastrasse Le Prese innerorts, Baumeister- und
Belagsarbeiten Berninastrasse Brücke Val Teo, Baumeisterarbeiten
Dischmastrasse Träjen-Teufi, Berandungs- und Belagsarbeiten Umfahrung
Scheid, Belagsarbeiten Innschlucht Charnadüra, Baumeisterarbeiten
Engadinerstrasse Strassenkorrektion Zernez-Ova Sparsa, Belagsarbeiten
Fläscherstrasse Maienfeld-Fläsch, Belagsarbeiten Innere
Heizenbergstrasse Urmein- Abzweigung Skilifte, Baumeisterarbeiten
Julierstrasse Belagsanlage Crap Sés, Baumeister- und Belagsarbeiten
Julierstrasse Burvagn-Cunter, Belagsarbeiten Ofenbergstrasse Las
Votas-Tschierv, Bau- und Belagsarbeiten Prättigauerstrasse Fiders Au,
Raumbelüftungsanlagen in den Lüftungszentralen Drostobel und Selfranga
im Tunnel Gotschna Umfahrung Klosters, Belagsarbeiten Verbindungsstrasse
Sevgein-Riein, Baumeister- und Belagsarbeiten A 13 Italienische Strasse
Ausbau Rofla, Belagsarbeiten A 13 Lokalstrasse
Suferserschmelze-Hinterrhein, Sanierung Elektromechanik A 13 Tunnel San
Bernardino, Baumeisterarbeiten Kreisel Untertor Stadt Chur,
Baumeisterarbeiten Bushaltestelle, Gehweg und Fussgängerschutzinsel
Italienische Strasse Bonaduz innerorts).
Waldprojekte
Die Realisierung des Waldwegprojektes "Cuolm Selvadi" auf Gebiet der
Gemeinde Sevgein kann stattfinden. Es wir Baubeitrag in der Höhe von 30
Prozent an die Gesamtkosten von 1'365'000 gesprochen.
Die integralen Waldprojekte "Jenins 2002" und "Ardez" werden
genehmigt. Es wird ein Kantonsbeitrag von 21 Prozent an die Gesamtkosten
von 1.5 beziehungsweise 1.6 Millionen Franken zugesichert.
Die Regierung beschliesst, im Jahr 2002 die Waldinventur innerhalb
des Perimeters der Waldentwicklungspläne Safien und
Schams-Avers-Rheinwald aufnehmen zu lassen. Sie bewilligt dafür einen
Kredit von insgesamt knapp 240'000 Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden