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Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Ausrichtung von Beiträgen an Projekte, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern fördern und unterstützen, die Regelung der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei sowie die Abgeltung der Aufwendungen des Bezirksgerichts Plessur in Zusammenhang mit Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, stehen im Mittelpunkt der Teilrevision der Grossrätlichen Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes (GVVzAAG). Die Regierung eröffnet dazu die Vernehmlassung.

Als Folge der Einführung der elektronischen Bewilligungsausstellung durch die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden sowie des Erlasses der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hob der Grosse Rat 1996 die kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung im Rahmen einer Totalrevision auf und erliess die neue Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes (GVVzAAG).
Die mit der neuen Verordnung eingeführten Regelungen im Bereich der Fremdenpolizei wie auch der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht haben sich im Wesentlichen bewährt. Dennoch drängt sich eine Teilrevision der grossrätlichen Verordnung auf. Mit dieser soll insbesondere eine Rechtsgrundlage zur Ausrichtung von Beiträgen an Projekte geschaffen werden, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Graubünden fördern und unterstützen. Zudem ist mit der Revision eine Rechtsgrundlage zur Abgeltung der Aufwendungen des Bezirksgerichtes Plessur für die Tätigkeit als kantonale Rechtsmittelinstanz im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu schaffen. Weiter sollen im Rahmen der Revision Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen werden, welche die Zuständigkeit zur Ahndung von Verstössen gegen Art. 23 Abs. 6 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG; SR 142.20) neu ordnen. Schliesslich werden noch verschiedene Anpassungen und Korrekturen redaktioneller Art vorgenommen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. Mai 2002.

Zulassung von Studierenden ohne gymnasiale Maturität an der Pädagogische Fachhochschule Graubünden (PFH)
Die Regierung erlässt die Verordnung über den Vorbereitungskurs für die Zulassung zum Studium an der PFH (Vorbereitungskursverordnung) und genehmigt gleichzeitig den Lehrplan des Vorbereitungskurses. Sowohl die Verordnung als auch der Vorbereitungskurs berücksichtigen insbesondere die individuelle Vorbildung der Kandidatinnen und Kandidaten. Sie tragen zudem den Problemstellungen im Zusammenhang mit der zweiten Kantonssprache im berufsbildenden Bereich Rechnung und geben dem musischen Bereich das notwendige Gewicht.

Vernehmlassung an den Bund
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz). Die Änderungen sollen erlauben, das internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in der Fassung von 1991 zu ratifizieren und eine Anpassung an die Gesetzgebung der EU vorzunehmen. Die Regierung begrüsst in ihrer Stellungnahme an das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die ausdrückliche Erwähnung des Landwirteprivilegs. Dieses sollte nach Dafürhalten der Regierung in der aktuellen Gesetzgebung umfassend garantiert werden, indem die Rechte des Sortenschutzinhabers nur auf die gewerbsmässige Erzeugung und den gewerbsmässigen Vertrieb von Vermehrungsmaterial beschränkt wird.

Abstimmung vom 2. Juni
Am Sonntag, 2. Juni, werden folgende eidgenössische Vorlagen der Volkabstimmung unterbreitet:
- Änderung vom 23. März 2001 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)
- Volksinitiative vom 19. November 1991 "Für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not".
Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Vereinigung von Zivilstandämtern
- Die Zivilstandämter Fläsch, Jenins, Malans und Maienfeld werden unter dem Namen "Zivilstandsamt Kreis Maienfeld" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Maienfeld zusammengeschlossen.
- Unter dem Namen "Zivilstandsamt Lumnezia/Lugnez" mit Sitz in Suraua werden die folgenden Zivilstandsämter zu einem einzigen Zivilstandsamt zusammengeschlossen: Cumbel, Degen, Duvin, Lumbrein, Morissen, St. Martin, Suraua, Surcuolm, Vals, Vella, Vignogn und Vrin.
- Die Zivilstandämter Conters, Fideris, Furna, Jenaz, Klosters, Küblis, Luzein, Saas und St. Antönien werden unter dem Namen "Zivilstandsamt Castels" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Küblis zusammengeschlossen.
- Die Zivilstandsämter Alvaschein, Mon, Mutten, Tiefencastel, Stierva und Vaz/Obervaz werden unter dem Namen "Zivilstandsamt Kreis Alvaschein" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Lenzerheide zusammengeschlossen.

Schule Löwenberg bewährt sich
Die Regierung heisst ein neues Konzept für die Schule Löwenberg gut. Es wird eine Defizitgarantie für 2002 und die Folgejahre in der Höhe von 170'000 Franken gesprochen. Die Schule Löwenberg befindet sich in den Räumlichkeiten des Durchgangszentrums Surselva in Schluein. Sie dient der Vorbereitung der Kinder auf die Einschulung in die Regelklassen der öffentlichen Schulen und sichert auch die schulische Förderung der Kinder von Asylsuchenden, die wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Die interne Schule ist für das Durchgangszentrum und für die Asylorganisation des Sozialamtes ein wichtiges Angebot zur Förderung, Schulung und Integration der Kinder im Alltag. Die Förderungsform hat sich in den letzten Jahren bewährt und wurde in Zusammenarbeit mit dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement fortlaufend weiterentwickelt.

Aus den Gemeinden
Der Gemeinde Klosters wird an die Realisierung des Erlebnisbades ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes in Höhe von 1,4 Millionen Franken zugesichert. Zusätzlich wird das Projekt mit einem Betrag von 292'000 Franken unterstützt unter dem Titel: Investitionsbeiträge an touristische und andere Infrastrukturen.
Dem Projekt für den Ausbau der Wasserversorgung 1. Etappe (Quellfassungen Albibella) der Gemeinde Küblis wird in Anwendung des kantonalen Meliorationsgesetzes ein Beitrag von gut 21 Prozent an die anrechenbaren Kosten von 236'000 Franken zugesichert.
Die zweite Bauetappe der Verbauung Val Zuondra und Schlattainbach auf Gebiet der Gemeinde Celerina wird ebenso genehmigt wie das Projekt für die Verbauung des Fatschazertobels zwischen den Gemeinden Molinis und St. Peter.
Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Kloster-Serneus sowie die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samedan werden genehmigt.
Der Teilrevision der Gemeindeverfassung von Churwalden wird zugestimmt. Eine Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Laax wird ebenfalls gutgeheissen. Genehmigt wird auch die Neuschaffung des Gesetzes über die Tourismusförderungsabgabe der Landschaft Davos.

Strassenbauvorhaben
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von knapp 3.5 Millionen freigegeben (Baumeisterarbeiten Averserstrasse Lehnenbrücke Underplatta, Belagsarbeiten Engadinerstrasse Martina - Mingér, Baumeisterarbeiten Pagigerstrasse Bachdurchlass Pagig innerorts).

Personelles
Ende April treten die folgenden kantonalen Angestellten in den Ruhestand:
- Hans Gruber, Valchava, Strassenwart-Vorarbeiter beim Tiefbauamt,
- Florian Lütscher, Chur, Abteilungsleiter beim Strassenverkehrsamt,
- Nicola Luzzi, Lenzerheide, Regionalforstingenieur beim Amt für Wald
- Enrico Toscano, Mesocco, Handwerker beim Tiefbauamt und
- Gertrud Wolf, Chur, Hausmädchen im Frauenspital Fontana.
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.

- Wiesendanger Rita, geb. 1952, von Winterthur und Dinhard, wohnhaft in Igis, wird Leiterin des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung. Sie beginnt Anfang November.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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