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Das Psychiatrie-Organisationsgesetz ist seit Januar dieses Jahres in Kraft. Nun hat die Bündner Regierung den entsprechenden Leistungsauftrag für die Psychiatrischen Dienste Graubünden genehmigt. Ziel des Leistungsauftrages ist es, das Leistungsangebot zu koordinieren und zu optimieren.

Die Psychiatrischen Dienste Graubünden betreiben die psychiatrischen Kliniken Beverin und Waldhaus, sowie die Heimzentren Montalin, Rothenbrunnen und Arche Nova. Psychisch kranke Erwachsene können sich in diesen so genannten "Kompetenzzentren für die psychiatrische Zentralversorgung im Kanton Graubünden" stationär, teilstationär und ergänzend ambulant behandeln lassen. Als Kernbereiche im Sinne des Leistungsauftrages gelten Akutpsychiatrie, Gerontopsychiatrie (Alterspsychiatrie) und Rehabilitationspsychiatrie; eine Sucht- und eine Psychotherapiestation runden die Grundversorgung im Leistungsangebot beider Kliniken ab.

Spezialbereiche nur in einer Klinik
Spezialbereiche, so genannte "Fachbereiche" - medizinisch-therapeutischer Dienst, psychologischer Dienst, Sozialdienst, Seelsorge, Apotheke und ein Labor - und "Supportbereiche" - Verwaltung, Administration, Informatik, Hauswirtschaft, Küche/Verpflegung und der technische Dienst werden für den ganzen Kanton nur an einer der beiden Kliniken angeboten.
Der Leistungsauftrag umfasst auch die Komponente der Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die Psychiatrischen Dienste Graubünden sind demnach verpflichtet, Weiterbildungsplätze für Assistenzärztinnen und -ärzte, für Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, für andere Berufe des Gesundheitswesens sowie für sozialpädagogische Berufe zur Verfügung zu stellen. Und im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten beider Kliniken sollen sie den Bündner Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege zudem Praktikumsplätze anbieten.

Leistungsauftrag für verschiedene Angebote
Der Leistungsauftrag gliedert sich in drei Teilbereiche. Teil eins umfasst den Leistungsauftrag für die psychiatrische Versorgung von Erwachsenen, Teil zwei für die Heimzentren und Beschäftigungsstätten für psychisch behinderte Menschen (Wohnheim Montalin, Wohngruppe Casanna, Wohnheim Rothenbrunnen, Tagesstätte El Butt, Roveredo und Wohngruppe Sunnastube, Paspels) und Teil drei für das Zentrum mit integrierter Beschäftigung für geistig behinderte Menschen (Heimzentrum Arche Nova, Landquart, Wohngruppe Igis, Wohngruppe Untervaz und Wohngruppe Schiers).

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Die ARGO Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für Behinderte hat sich 1998 in einem Neubau in Tiefencastel eingemietet. Die Bündner Regierung hat nun einen Beitrag von maximal 1,905 Millionen Franken an die ARGO gesprochen, um die Liegenschaft zu kaufen.
Voraussetzung für den Kantonsbeitrag ist die Sicherstellung der Restfinanzierung sowie die Genehmigung und Subventionierung des Kaufvorhabens der ARGO durch den Bund.

Aus den Gemeinden und Regionen
Stürme, Überalterung und unzureichende Verjüngung sind die Gründe dafür, dass der Davoser Wald örtlich seine Schutzfunktion nicht mehr genügend gewährleistet. Das Integralprojekt "Davos 2002" umfasst Massnahmen, die Schutzfunktion des Waldes wieder herzustellen und gleichzeitig im Bereich der Erschliessungen, des Forstwerkhofs und der Verbauungen innerhalb der nächsten fünf Jahre notwendige Arbeiten durchzuführen. Die Bündner Regierung genehmigt das Projekt und sichert einen Kantonsbeitrag von höchstens 1,449 Millionen Franken zu.
Die Bündner Regierung genehmigt die Teilrevision des Gemeindesteuergesetzes der Gemeinde Trimmis, sowie die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinden Thusis (Zonenplan Pantun), Jenins (Teilzonenplan Erweiterung Parkierungszone "Chrüzli"), Castrisch (Teilrevision Zonenplan Casura, Teilrevision genereller Erschliessungsplan Casura), und der Gemeinde Felsberg (Baugesetzesrevision, Änderungen Zonenplan und genereller Gestaltungsplan, Änderungen Strassenplan); zudem genehmigt die Bündner Regierung auch eine Baugesetzesrevision der Gemeinde Fanas.
Für verschiedene Strassenbauprojekte genehmigt die Bündner Regierung Kredite im Gesamtbetrag von rund vier Millionen Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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