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Am 28. Mai 2001 - also vor rund einem Jahr - begann die öffentliche Auflage des Richtplan-Entwurfes. Gleichzeitig erfolgte die Vorprüfung des Richtplan-Entwurfes durch den Bund und die Vernehmlassung bei den Nachbarn. Wo stehen nun die Arbeiten an diesem wichtigsten Instrument der kantonalen Raumplanung und wie geht es weiter?

Die Auflage erfolgte dezentral, in Zusammenarbeit mit den Regionen, und dauerte zwei Monate. Es wurden rund 60 Informationsveranstaltungen und Sprechstunden in den Regionen und in einzelnen Gemeinden durchgeführt. Es gingen insgesamt rund 3'700 Anträge ein, rund die Hälfte davon gleich Lautende. Wiederum rund die Hälfte dieser Anträge bezieht sich auf eine konkrete räumliche Festlegung (z.B. Erweiterung Intensiverholungsgebiet, Naturschutzgebiet, Abbaustandort). Die anderen Anträge betreffen die im Richtplan formulierten Zielsetzungen und Leitüberlegungen. Bereits anfangs Oktober ging der Vorprüfungsbericht des Bundes ein. Während des Auflageverfahrens ging zudem eine Petition der Umweltorganisationen an die Regierung ein.
Ende Oktober 2001 ging die letzte Stellungnahme ein. Die eingegangenen Anträge sowie deren Begründungen können unter www.richtplan.gr.ch eingesehen werden. Anlässlich einer Konferenz Ende November 2001 wurde die Meinungsvielfalt zum Richtplanentwurf einem breiteren Publikum und den Medien vorgestellt.

Was passierte mit den Einwendungen?
Die Einwendungen wurden analysiert und nach ihrer räumlichen Bedeutung und Stufengerechtigkeit sortiert. Auf Stufe ‚Ortsplanung' werden Einwendungen mit hohem Detaillierungsgrad weiterbearbeitet (z.B. Bauzonenerweiterungen, kleinräumige Verschiebungen von Zonengrenzen). In das Gefäss ‚Regionalplanung' gelangen Einwendungen, die überkommunale Bedeutung haben (z.B. neue Erschliessungsideen für den Wintertourismus, Aussagen zu Golf, Materialabbau und Deponien). Anträge, die Bundessachplanungen betreffen (z.B. Infrastruktur der Luftfahrt), werden auf dieser Stufe weiterbearbeitet. Direkt im kantonalen Richtplan werden Einwendungen bearbeitet, die sich zu den Zielen und Leitüberlegungen zur gesamtkantonalen Raumordnungspolitik äussern oder räumlich festgelegte Objekte grundsätzlich in Frage stellen. Bei der Bearbeitung der Anträge ist insbesondere von Interesse, ob neue Argumente oder Erkenntnisse angeführt werden.

Bereinigung des Richtplan-Entwurfs läuft auf vollen Touren
Die Bereinigung des Richtplan-Entwurfs erfolgt innerhalb der Verwaltungsstellen und in Zusammenarbeit mit den Regionen. Letzteres vor allem aus zwei Gründen: Die Regionen haben mit den regionalen Richtplänen wichtige Bausteine des kantonalen Richtplans erarbeitet; sie haben durch die Zusammenarbeit bei der Planauflage den Überblick über die eingegangenen Einwendungen und kennen die Anliegen der Gemeinden. Bis Ende Mai 2002 sind Arbeitstagungen mit zehn Regionen durchgeführt worden. Mit den übrigen fünf Regionen sind vor den Sommerferien Workshops geplant. Für diese Arbeitstagungen werden als Grundlagen die Vorprüfung des Bundes und die Stellungnahmen der Regionen sowie die Meinungen der Nachbarn genommen. Anhand dieser Grundlagen werden die Meinungsdifferenzen und die deckungsgleichen Meinungen systematisch diskutiert. Es wird dann gemeinsam festgelegt, wie die Bereinigung erfolgen soll.

Zukunft der Regionalplanung im Vordergrund
Auch nach Abschluss des kantonalen Richtplans geht die Regionalplanung weiter. Die zukünftige Ausrichtung der Regionalplanung und die Verantwortungsbereiche werden an den Arbeitstagungen diskutiert. Dabei wird auf die unterschiedlichen Fragestellungen je nach Region eingegangen. Es liegt auf der Hand, dass im Bergell andere Fragestellungen vordringlich sind als im Bündner Rheintal. Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Regionalplanung z.B. in Bezug auf die thematischen Inhalte wird in diesen Workshops weiterentwickelt.


Keine direkte Beantwortung der Einwendungen
Der Richtplan bietet eine Gesamtschau. Er dient der Koordination und ist behördenverbindlich. Er ist weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die einzelnen Einwendungen beantwortet werden. In Anbetracht der Fülle der Anträge wäre eine Einzelbeantwortung auch nicht möglich. Hingegen ist vorgesehen, die nicht berücksichtigten Einwendungen in einem Bericht summarisch zusammenzufassen und diesen Bericht bei der Beschlussfassung der Regierung vorzulegen. Zudem wird nach der Beschlussfassung der Umgang mit den Einwendungen im Internet sichtbar gemacht.

Beschluss des Richtplans noch in diesem Jahr
Die gewählte Methode zur Bereinigung des Richtplan-Entwurfs will das Verständnis zwischen den Planungsträgern fördern und eine hohe Planabstimmung zwischen Gemeinde, Region und Kanton erreichen. Es ist geplant, bis zu den Sommerferien den konzeptionellen Teil des Richtplans zu bereinigen. Im Verlaufe des Sommers ist die Bereinigung der Objektlisten vorgesehen. Mit diesen zeitlichen Vorgaben kann - wie im Projektauftrag vorgesehen - der Richtplan noch in diesem Jahr durch die Regierung beschlossen werden. Im Anschluss daran erfolgt die Genehmigung durch den Bund.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Quelle: dt Amt für Raumplanung
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