Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung ist seit 1992 in Kraft. Nun soll das dazugehörende Inventar zum zweiten Mal ergänzt werden. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Vernehmlassung dazu zu Handen des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft verabschiedet.

Die heute geplante, zweite Ergänzung des Aueninventars umfasst insbesondere Auen der montanen und subalpinen Stufe. Im Kanton Graubünden sollen nun neu 22 Objekte in das Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgenommen werden. Das bisherige, rechtskräftige Inventar umfasst aus bündnerischer Sicht bereits 58 Objekte. In ihrer Vernehmlassung hat die Bündner Regierung generell zugestimmt, im Rahmen dieser zweiten Ergänzung vier Objekte in das Inventar aufzunehmen.

Vorbehalte und Rückweisungen
Bei elf weiteren Objekten müssen noch Grenz- und besondere, vorbestehende Nutzungsfragen geklärt werden (Alpnutzung, Kiesgewinnung, Schiessanlagen). Die Regierung stimmt nur mit Vorbehalten der Aufnahme ins Bundesinventar der Auen zu.
Sieben Objekte stossen insbesondere bei den Standortgemeinden auf Ablehnung. Diese Objekte weist die Regierung zur Überprüfung und Klärung der vorhandenen Konflikte (Grenzen, landwirtschaftliche und touristische Nutzung und Hochwasserschutz) zurück. Da in erster Linie die Gemeinden mit Aufsichts- und Vollzugsaufgaben betraut werden, erachtet es die Regierung als nicht sinnvoll, diese Objekte ohne deren Zustimmung ins Inventar aufzunehmen.

Ausdrückliches Mitspracherecht
Grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Aueninventar hat die Regierung schon bei der ersten Ergänzung per 1. August 2001 geäussert. Insbesondere die Vorbehalte und Bedenken zu den Rechten an den Gewässern und zu bestehenden Schutzbauten haben auch heute Gültigkeit. Die Regierung behält sich ein absolutes Mitspracherecht bei Objekten vor, die Bauten und Anlagen für die Energiegewinnung oder den Schutz von Mensch und Sachen tangieren.
Von den 22 neu zur Aufnahme ins Aueninventar beantragten Objekte im Kanton Graubünden sind bereits heute 20 von den 38 betroffenen Gemeinden ganz oder teilweise einer Landschafts- oder Naturschutzzone zugewiesen.

Mediothek nun als Provisorium
Die Mediothek für die Pädagogische Fachhochschule entsteht vorderhand in Form eines Provisoriums. Die Bündner Regierung hat für das vorgesehene Holzpavillon nun 780'000 Franken bewilligt.
Ursprünglich vorgesehen war ein Neubau auf dem Areal der Bündner Frauenschule. Die Vorberatungskommission des Grossen Rates und der Rat selbst haben sich anlässlich der Mai-Session dagegen ausgesprochen und aus verschiedenen Gründen für ein Provisorium plädiert. Die Mediothek wird in dieser Form bereits auf Schulbeginn 2002/2003 zur Verfügung stehen.

Informationskampagne für die Landwirtschaft
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) lanciert eine Informationskampagne mit dem Ziel, den Strukturwandel im Agrarsektor zu dokumentieren. Als Mittel dazu realisiert der SBV den Film "Umbruch - Die Schweizer Bauern unterwegs in die Zukunft".
Insgesamt belaufen sich die Kosten dieses Projekts auf rund 750'000 Franken. Der Kanton Graubünden beteiligt sich an die Realisierungskosten mit rund 12'500 Franken.

Aus Gemeinden und Regionen
Für den Neubau einer Turnhalle mit drei Klassenzimmern sowie für die Sanierung des alten Schulhauses in Sarn hat die Bündner Regierung einen Baubeitrag von rund 1,7 Millionen Franken in Aussicht gestellt.
Die Stiftung Pflege- und Wohnheim Vals will einen Neubau mit einer Pflegegruppe mit sechs Betten und mit vier betreuten Alterswohnungen in Vals erstellen. Die Regierung sichert diesem Projekt einen maximalen Kantonsbeitrag von rund 187'000 Franken zu.
Die Bogn Engiadina Scuol SA erhält vom Kanton einen Beitrag von rund 198'000 Franken für die Erweiterung des "Römisch-Irischen Bades". Das Gesamtprojekt beläuft sich auf rund drei Millionen Franken.
Die Gemeinden Alvaneu und Maienfeld haben ihre Gemeindesteuergesetze revidiert. Die Regierung hat diese an ihrer letzten Sitzung genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel