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Das absolute Feuerverbot für den Wald und die Waldesnähe bleibt bis am 1. August in Kraft!

Das Amt für Wald Graubünden hält in Absprache mit dem kantonalen Feuerpolizeiamt am verhängten absoluten Feuerverbot für den Wald und die Waldesnähe über den 1. August hinweg fest.

Die Niederschläge der letzten Tage haben ausserhalb des Waldes zwar zu einer Entspannung bei der Trockenheit geführt. Für eine genügende Durchfeuchtung des Waldbodens und des Unterholzes reicht die gefallene Regenmenge jedoch bei Weitem nicht aus, das seit Wochen gültige absolute Feuerverbot ausser Kraft zu setzen. Die prognostizierten Niederschläge bis zum 1. August werden an der grossen Trockenheit in den Bündner Wäldern nichts ändern. Somit ist es nach wie vor untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Brennende Zigaretten oder Streichhölzer dürfen keinesfalls weggeworfen werden. Es wird dringend empfohlen, nur fest eingerichtete Feuerstellen mit grosser Vorsicht zu benutzen, welche nur in gelöschtem Zustand wieder verlassen werden dürfen.

Im Hinblick auf die 1. Augustfeiern empfehlen das Amt für Wald und das kantonale Feuerpolizeiamt den Gemeinden, auf Feuerwerke gänzlich zu verzichten. Ein Grossfeuer kann unter Umständen in Siedlungsnähe an einem gesicherten und überwachten Standort und mit den nötigen organisatorischen Vorsichtsmassnahmen betrieben werden. Feuer im Freien dürfen in jedem Fall nur in Absprache mit den Gemeindebehörden und den zuständigen Feuerwehren entfacht werden. Bei Ausnahmebewilligungen ist die Vorbildwirkung gegenüber Dritten zu berücksichtigen.

In den vergangenen Wochen wurden im Kanton Graubünden über 25 Waldbrände registriert. Die angefallenen Löschkosten betragen zwischen 400'000 - 500'000 Franken. Einmal in Brand geratene Wälder können bis zum nächsten Dauerregen über Wochen nicht zur Ruhe kommen. Dies beweist ein über vierwöchiger Brandherd bei Sta. Maria im Calanca, der trotz Niederschläge bis heute nicht gelöscht werden konnte.

Gremium: Amt für Wald Graubünden
Quelle: dt Amt für Wald Graubünden
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