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Die neue Verordnung über die Berufsbildung BBV will "eine optimale berufliche Bildung für alle Bedürfnisse und Bereiche" langfristig gewährleisten. Diese Zielsetzung unterstützt auch die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und stellt gleichzeitig klar: Die Berufsbildung im Kanton Graubünden muss auch in Zukunft den Nachwuchs für die Wirtschaft in den entlegenen Regionen sichern und die Ausbildung zu Berufen gewährleisten, die nicht mit den Klassengrössen der Wirtschaftszentren des Mittellandes zu vergleichen sind.
In diesem Sinne fordert die Bündner Regierung vom Bund, die Verordnung mit speziellen Bestimmungen für den Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe zu ergänzen; zudem muss sie klar regeln, wann private Anbieter in der Grund- und Weiterbildung subventioniert werden müssen. Schliesslich verlangt die Regierung eine Überarbeitung der BBV im Bereich der zu erwartenden Kosten. Speziell der Wechsel von der Defizitfinanzierung zu einer undifferenzierten Pauschalsubventionierung der Berufsbildung durch den Bund würde den Kanton Graubünden finanziell zusätzlich massiv belasten. Das Berufsbildungsgesetz und die BBV sollen deshalb nicht vor Januar 2005 - statt im Januar 2004 - in Kraft treten.

Neues Amt für Militär und Zivilschutz per 2004 operativ tätig
Im Finanz- und Militärdepartement Graubünden werden das Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe und das Kreiskommando per 1. Januar zum neuen "Amt für Militär und Zivilschutz" verschmolzen. Dabei sollen ähnliche Aufgaben zusammengeführt, Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien mit den unterstützenden Dienststellen realisiert werden. Mittelfristig wird das neue Amt auch räumlich zusammengeführt. Gleichzeitig werden in den Gemeinden die Posten des Sektionschefs und des Zivilschutzstellenleiters auf künftig eine einzige Person übertragen.

Neues Gebührenmodell für die landwirtschaftliche Beratung
Je höher das öffentliche Interesse einer Leistung, desto tiefer die dafür verlangte Gebühr. Per 1. September 2003 werden die Gebühren für Beratungen am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum LBBZ nach diesem Grundsatz bemessen. Die Preisspanne variiert in den drei Kategorien "Beratungen in überwiegend öffentlichem Interesse", "Beratungen in teilweise öffentlichem Interesse und "Beratung in privatem Interesse" zwischen null und knapp 100 Franken pro Stunde. Die Regierung hat die entsprechende Totalrevision des Gebührentarifs genehmigt. Der Bund regelt per 1. April 2004 die Finanzhilfe für die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung ebenfalls nach diesem Grundsatz, allerdings mit einer feineren Abstufung.

Vorbehalte bei allzu rascher Liberalisierung der Postversorgung
Die neue Postverordnung verpflichtet die Post, u.a. ein flächendeckendes Poststellennetz zu führen, die Zustellung der Post zu Hause weiterhin im Angebot zu haben, wirtschaftlich mit den vorhandenen Mitteln umzugehen und Rationalisierungspotenziale zu nutzen. Die Bündner Regierung begrüsst die eingeschlagene Richtung, hätte aber bereits heute gerne eine Vorlage für die allfällige Abgeltung der ungedeckten Kosten eines solchen Universaldienstes gesehen. Der Bund plant in dieser Frage erst dann eine Vorlage auszuarbeiten, wenn die heutigen Führungsinstrumente dafür nicht ausreichen sollten. Die Regierung hat sich zudem in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation dafür ausgesprochen, bei weiteren Liberalisierungsschritten eine vorsichtige Strategie zu wählen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz der Verpflichtung, einen Universaldienst aufrecht zu erhalten, die Berg- und Randregionen benachteiligt würden.

Steuerkraftausgleich 2004 mit einem Satz von 84 Prozent
Die Regierung hat den Ausgleichssatz 2004 für finanzschwache Gemeinden auf 84 Prozent festgelegt. Dafür hat sie rund 14,5 Millionen Franken bewilligt.
Der Ausgleichssatz gleicht die relative Steuerkraft der beitragsberechtigten Gemeinden bis auf 84 Prozent des kantonalen Mittels aus. Als finanzschwach gelten Gemeinden in den Finanzkraftgruppen vier und fünf. Beitragsberechtigt sind Gemeinden mit einem Gemeindesteuerfuss von mindestens 120 Prozent.
Gleichzeitig hat die Regierung die Einteilung der Gemeinden in den Finanzkraftgruppen eins bis fünf für die Jahre 2004 und 2005 vorgenommen.
Ausführungsbestimmungen zum Zivilstandswesen revidiert
Per Ende Mai 2003 sind die ehemals 198 Bündner Zivilstandsämter auf deren 30 zusammengeführt und mit der gesamtschweizerischen Zivilstandsdatenbank (Infostar) vernetzt worden. Dies hat eine Teilrevision der "Ausführungsbestimmungen zur Vollziehungsverordnung des Grossen Rats über das Zivilstandswesen" zur Folge. Die Regierung hat die entsprechenden Anpassungen genehmigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Temporeduktion in Grono: Auf der Kantonsstrasse in Grono wird im Bereich der Bushaltestelle "Grono Bivio Calanca" die Höchstgeschwindigkeit auf 50 (bisher 60) km/h reduziert.
- Höchstgewicht Verbindungsstrasse Madernal-Pardomat: Von der Abzweigung Punt Russein bis vor die Rheinbrücke Madernal wird das Höchstgewicht von bisher sieben auf 13 resp. von Mitte Mai bis Mitte Oktober auf 18 Tonnen erhöht.
- Revidierte Ortsplanungen: Die Regierung hat die Revision diverser Planungsmittel der Gemeinden Bergün/Bravuogn, Domat/Ems, Fanas, Innerferrera, Waltensburg/Vuorz und Breil/Brigels genehmigt.
- Revidierte Gemeindesteuergesetze: Die Gemeindesteuergesetze der Gemeinden Klosters-Serneus, Filisur und Donat (Neuschaffung des Gemeindesteuergesetzes) können in Kraft treten. Die Regierung hat sie bewilligt.
- Wasserversorgung: Für die Sanierung der Wasserversorgung in Conters i.P. hat die Regierung einen kantonalen Beitrag von rund 35'000 Franken beschlossen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Unwetter 2002: Für weitere sechs Instandstellungsprojekte nach den Unwettern vom November 2002 (Wegkonsortium Obernolla, Gemeinden Savognin, Mutten, Chur, Churwalden sowie Calancastrasse) hat die Regierung rund 1,1 Millionen Franken genehmigt.

Strassenprojekte
- Korrektion und Verbreitung der Schanfiggerstrasse in St. Peter innerorts und Umfahrung Flims / Sicherheitsstollen Porta Vallorca: Die Regierung hat beide Projekte genehmigt.
- Für Sicherheitsinfrastruktur in den Tunnels Crapteig, Isla Bella, Gotschna und Flimserstein sowie für Baumeisterarbeiten am Anschluss Scuol West und am Schwerverkehrskontrollplatz Unterrealta hat die Regierung rund 4,2 Millionen Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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