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Der Kanton Graubünden hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht gegen zwei Urteile des Bündner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte - in Abkehr seiner bisherigen Praxis - zwei Rekurse gegen die Kulturlandverminderungsabgabe gutgeheissen. Die Regierung wehrt sich gegen die Ansicht, die Kulturlandverminderungsabgabe widerspreche Bundesrecht.

Wird Kulturland zweckentfremdet, wird darauf eine dreiprozentige Kulturlandverminderungsabgabe erhoben. So sieht es die heutige Regelung in Art. 50bis Meliorationsgesetz vor. Die Abgaben von heute rund vier Millionen Franken jährlich gehen in den Meliorationsfonds. Daraus werden insbesondere schwer finanzierbare Meliorationen und einfache Werke mitfinanziert. Für den Bau von Verbindungsstrassen in Regionen, in denen die Landwirtschaft wirtschaftlich gesehen eine wesentliche Rolle spielt, werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Mittel aus dem Meliorationsfonds zur Verfügung gestellt. Damit wird ein wesentlicher Teil an die Erschliessung und Bewirtschaftung von Kulturland aus diesem Fonds geleistet (u.a. mit Wegbauten, Wasserversorgungen, Milchsammelstellen, Stallbauten, Alpverbesserungen und Verbindungsstrassen) - als Kompensation für das verlorene Kulturland.

Grosse Bedeutung für periphere Siedlungen und Talschaften
Die Kulturlandverminderungsabgabe hat sich seit ihrer Einführung in verschiedener Hinsicht als sehr wertvoll und wirksam erwiesen. So fliessen aus dem Meliorationsfonds jährlich rund 2,5 Millionen Franken in den Bau von Verbindungsstrassen im ländlichen Raum. Des Weiteren werden jährlich ebenfalls deutlich über zwei Millionen Franken für schwer finanzierbare Meliorationswerke und übrige Verbesserungen (Wegbauten, Wasserversorgungen, Milchsammelstellen usw.), für Stallbauten und Alpverbesserungen aufgewendet. Insgesamt beliefen sich in den Jahren 1993 bis 2002 die Ausgaben für den Bau von Verbindungsstrassen auf rund 25 Millionen Franken, für übrige Meliorationen auf etwa 22 Millionen Franken. Zum grössten Teil wurden diese Werke aus den Einnahmen aus der Kulturlandverminderungsabgabe finanziert (in der Zeit von 1994 bis 2003 ca. 38 Millionen Franken), der Rest aus Einlagen der ordentlichen Verwaltungsrechnung in den Meliorationsfonds. Mit wenig Verwaltungsaufwand lassen sich somit periphere Siedlungen und Talschaften rasch erschliessen.

Zurzeit laufen in Graubünden rund 40 Gesamtmeliorationsprojekte, allein in den letzten vier Jahren wurden 15 neue beschlossen. Im Rahmen des soeben verabschiedeten Sparpakets des Kantons wurde vorgesehen, die reduzierten Investitionsmittel für Strukturverbesserungen über den Meliorationsfonds zu kompensieren. Ein Ausfall auch dieser Mittel ohne Kompensation würde die anstehenden Gesamtmeliorationsprojekte faktisch stoppen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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