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Ginge es nach dem Willen des Bundes, würde das revidierte Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz das bestehende Nationalparkgesetz ersatzlos aufheben. Dagegen wehrt sich die Bündner Regierung vehement.

14 Einzelverträge regeln heute die Rechtsverhältnisse zwischen der Stiftung des Schweizerischen Nationalparks und dem Kanton Graubünden bzw. den Parkgemeinden. In seinen Grundzügen nimmt das heute geltende Nationalparkgesetz NPG von 1980 diese vertragliche Konzeption auf. Aus Sicht der Bündner Regierung hat sich das seit rund 90 Jahren auf partnerschaftlicher Basis beruhende Konzept bewährt und bedarf keiner Änderung.

Unnötige Diskussion
Ganz anders sieht es der Bund. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG sollen unter anderem das NPG aufgehoben und die bestehenden Verträge zwischen der Stiftung SNP und dem Kanton bzw. den Parkgemeinden "im gegenseitigen Einvernehmen" in die neue Regelung überführt werden.
Dieses Ansinnen lehnt die Regierung mit aller Entschiedenheit ab. Die Absicht des Bundes, dieses komplexe Vertragswerk binnen nützlicher Frist und im gegenseitigen Einvernehmen in das revidierte Bundesgesetz überführen zu wollen, ist weltfremd. Bestehende Verträge müssten aufgehoben und durch praktisch gleich lautende ersetzt werden. Dies würde ohne zwingenden Grund eine unnötige Diskussion über den Weiterbestand des heutigen Nationalparks lancieren.

Revision ja, aber...
Die Teilrevision des NHG will grundsätzlich eine Rechtsgrundlage schaffen für Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung. Dabei sollen die teilweise recht diffusen, uneinheitlichen und unkoordinierten Initiativen der verschiedenen Behörden, Organisationen und Trägerschaften zur Schaffung von Pärken einer einheitlichen Normierung unterzogen werden. Die Bündner Regierung unterstützt diese Zielsetzung der Revision des NHG. Insbesondere auch deshalb, weil sie die freiwillige Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung verankert. Dabei soll der jeweilige Kanton eine zentrale Führungsrolle übernehmen.
Weiter hat sich die Bündner Regierung auch zu den vorgesehen drei Parktypen, zu den Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sowie zur Idee eines Parklabels geäussert. Die grundsätzliche Unterstützung für die Revision des NHG seitens der Bündner Regierung schliesst die ersatzlose Aufhebung des bisherigen Nationalparkgesetzes allerdings explizit aus.

Bewilligungskontingente 2003 verteilt
Der Bundesrat entscheidet jährlich über kantonalen Bewilligungskontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland. Für das Jahr 2003 sind dem Kanton Graubünden total wie bisher 270 Kontingente zugeteilt worden.

Neue Investitionshilfevereinbarung für die Rhätische Bahn
Für den Ausbau der Kreuzungsstelle Surovas (Berninalinie der Rhätischen Bahn) hat die Regierung 720'000 Franken genehmigt. Das Gesamtprojekt umfasst Aufwendungen von vier Millionen Franken, von denen 82% vom Bund übernommen werden. Die Kreuzungsstelle muss von heute 108 auf mindestens 165 Metern verlängert werden.

Kanton Graubünden ist Gastkanton beim Sechseläuten 2004
Der Kanton Graubünden ist 2004 Gastkanton beim Frühlingsfest der Zürcher Zünfte. Die Regierung hat eine entsprechende Einladung des Zentralkomitees der Zünfte Zürichs angenommen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Grundsätzlich genehmigt hat die Regierung das Vorprojekt für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule in Salouf. Dabei wurde ein Kantonsbeitrag von maximal 739'000 Franken in Aussicht gestellt.
- Die Regierung hat die Totalrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Poschiavo genehmigt.
- Genehmigt hat die Regierung auch die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Mathon (Baugesetz, Teilzonenplan), von Mesocco (Baugesetz, piano generale delle strutture "Albarella", piano generale di urbanizzazione "Albarella") und von Zuoz (Baugesetz, Zonenplan Castell, Genereller Erschliessungsplan Castell, Genereller Gestaltungsplan Castell, Genereller Gestaltungsplan Mareg).

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung unterstützt mit einem Beitrag die Schneesport-Veranstaltung "La nuit blanche" vom 21. März 2003 in Davos. "La nuit blanche" ist das Saisonfinale des Schweizer Schneesports. Dabei werden die besten Schweizer Schneesportler des Jahres geehrt. Für den Snowboard-Final der FIS vom 13. bis 16. März 2003 in Arosa hat die Regierung ebenfalls einen Beitrag bewilligt. Beide Anlässe sind willkommene Plattformen für die Kommunikation der "Marke Graubünden".
- 13 neue Kunstwerke von Bündner Künstlerinnen und Künstler werden in Zukunft Räume der kantonalen Verwaltung schmücken. Die Regierung hat dafür einen Kredit von rund 23'500 Franken freigegeben.
- Für den Aufbau eines Online-Informationssystems zur Kunst in der Schweiz hat die Regierung einen Beitrag von 12'000 Franken genehmigt.

Strassenprojekte
Für zusätzliche Baumeisterarbeiten an der Umfahrung Klosters (Portalbereich Selfranga und Brücke Bim Bad) hat die Regierung 390'000 Franken freigegeben.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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