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Raststätten können seit der Praxisänderung des Bundes von Mitte 2002 auch in der unmittelbaren Umgebung einer Autobahnausfahrt realisiert werden. Der neu festgelegte Standort Thusis "Rheinau" wird nun wegen dieser Praxisänderung in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Die öffentliche Auflage der Richtplananpassung erfolgt vom 2. Oktober bis zum 2. Dezember 2003. Gleichzeitig wird auch der regionale Richtplan aufgelegt.

Weil Autobahnraststätten seit 2002 auch in der unmittelbaren Umgebung einer Autobahnausfahrt realisiert werden können, wurde eine erneute Standortevaluation für eine Raststätte im Raum Domleschg / Schams durchgeführt. Diese Arbeiten wurden in enger Zusammenarbeit von Kanton und Region durchgeführt. Es wurden die Standorte Rodels, Cazis, Thusis, Sils und Zillis untersucht. Diese hatten ein entsprechendes Interesse gezeigt. Aus der Standortevaluation ging der Standort Thusis "Rheinau" als der bestgeeignete hervor.

Richtplan noch mit Standort "Cazis"
Nachdem die Gemeinde Thusis anfangs September der Realisierung der Autobahnraststätte zugestimmt hat, erfolgt nun die Aufnahme in den kantonalen Richtplan. Eine der Voraussetzungen für die Realisierung einer Autobahnraststätte in der Umgebung einer Ausfahrt ist unter anderem deren Aufnahme in den kantonalen Richtplan.
Der kürzlich vom Bundesrat genehmigte kantonale Richtplan beinhaltet noch den Standort Cazis für die Realisierung einer Raststätte. Die Änderung der Bundespraxis erfolgte erst kurz vor der Beschlussfassung des kantonalen Gesamt-Richtplans durch die Regierung. Aufgrund der Praxisänderung wurde im kantonalen Richtplan eine entsprechende Bemerkung angebracht. Mit der laufenden Richtplananpassung wird der Richtplan den geänderten Verhältnissen angepasst.

Vernehmlassung während zweier Monate
Die öffentliche Auflage dieser Dokumente erfolgt vom 2. Oktober 2003 bis 2. Dezember 2003. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann Einwendungen und Anregungen zu den aufgelegten Richtplänen machen. Die öffentliche Auflage erfolgt in Chur und in Thusis. Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgt die Vernehmlassung bei den Regionsgemeinden und in der kantonalen Verwaltung sowie die Vorprüfung der Anpassung des KRIP beim Bund. Im Anschluss daran erfolgt die Bereinigung der Vorlage, die Beschlussfassungen und Genehmigungen von regionalem und kantonalem Richtplan. Die Ausarbeitung eines Auflageprojektes nach Nationalstrassenrecht sowie die Anpassung der Ortsplanung der Gemeinde Thusis sind dann die nächsten Schritte.

Hinweis für die Medien:
Dokumentation hier herunterladen.

Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung
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