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Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktobersession 2003 eine Vorlage zur Revision des Kantonalen Familienzulagengesetzes vorlegen. Die ständige Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rats hat die diesbezügliche Botschaft der Regierung in ihrer Sitzung vom 22. September 2003 zu Handen des Parlaments vorberaten.

Einig war sich die Kommission im Grundsatz darin, dass die geltende gesetzliche Regelung der Familienzulagen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr zu genügen vermag und dass eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse angezeigt ist.

Nachdem Eintreten - wenn auch mit gewissen Bedenken - einstimmig beschlossen war, schritt die Kommission zur Detailberatung der einzelnen Gesetzesartikel. Zu diversen Bestimmungen der Vorlage lagen Minderheitsanträge vor, die einlässlich und ausgiebig diskutiert wurden. Diese betrafen die berücksichtigten Kinder und die Höhe der Kinderzulage einerseits und den vorgesehenen Lastenausgleich zwischen allen Familienausgleichskassen, das heisst der kantonalen und den privaten Familienausgleichskassen der Berufsverbände andererseits.

Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.

Gremium: Grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales
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