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Die von den Konzessionsgemeinden und dem Kanton mit der KWZ und ihren Partnern ausgehandelte Vergleichsvereinbarung ist definitiv zustande gekommen. Sie wird am 29. Oktober in Ilanz von allen beteiligten Parteien unterzeichnet.

Die Konzessionsgemeinden und der Kanton haben mit der KWZ und ihren Partnern im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Anlagen der KWZ im Frühjahr 2003 eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht in den Grundzügen einen Verzicht der Gemeinden und des Kantons auf die Ausübung des Rückkaufsrechtes vor. Im Gegenzug erhalten Konzessionsgemeinden und Kanton eine Entschädigung sowie eine finanzielle und energiewirtschaftliche Beteiligung an der KWZ.

Die Beteiligung der Konzessionsgemeinden und des Kantons am Aktienkapital der KWZ beläuft sich auf insgesamt 28 Prozent, wovon 55 Prozent an die Gemeinden und 45 Prozent an den Kanton gehen. Unter den Konzessionsgemeinden wird die Beteiligung entsprechend den jeweiligen Wasserzinsanteilen aufgeteilt. Der Beginn der Beteiligung wurde auf den 1. Oktober 2008 festgelegt. Der Wert dieser Beteiligung beläuft sich auf nominal 14 Millionen Franken. Zudem erhalten Gemeinden und Kanton für die Zeit zwischen 2008 und 2018 eine fixe Entschädigung von insgesamt 700'000 Franken pro Jahr.

Zusätzlich zur finanziellen Beteiligung am Aktienkapital der KWZ haben Gemeinden und Kanton auch Anspruch auf einen Anteil an der Jahresenergie, und zwar ebenfalls im Umfang von 28 Prozent. Während der ersten zehn Jahre, d.h. bis 2018, wird diese Energie der KWZ bzw. ihren Partnern gegen ein Aufgeld von einem Rappen pro kWh überlassen. Für die Restlaufzeit der Konzession bis zum Jahr 2037 kann der Kanton seinen Anteil frei verwerten; den Gemeinden steht es frei, ob sie ihren Teil weiterhin der KWZ - unter neu auszuhandelnden Konditionen - überlassen oder ebenfalls frei verwerten wollen.

Schliesslich wird der Gesamtheit der Konzessionsgemeinden und dem Kanton je eine Vertretung im Verwaltungsrat der KWZ eingeräumt. Gemeinden und Kanton werden damit ab 1. Oktober 2008 vollwertige Partner in der KWZ.

Nach der KWZ und deren Partnern haben inzwischen auch sämtliche Konzessionsgemeinden und der Kanton der Vereinbarung zugestimmt. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vergleich ist damit rechtskräftig. Die offizielle Unterzeichnung der Vertragsdokumente durch alle Konzessionsgemeinden, die Regierung und die KWZ sowie deren Partnern erfolgt am 29. Oktober 2003 in Ilanz. Damit wird auch die vor Bundesgericht noch hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde über die Frage des Zeitpunktes der Ausübung des Rückkaufsrechtes hinfällig.

Quelle: dt Kommission KWZ und KWZ AG
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