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(Ergänzend zu den Darlegungen anlässlich der Pressekonferenz der Regierung des Kantons Graubünden vom 22. Januar 2003 wurde der nachfolgende Presserohstoff abgegeben).

Mit der Bewilligung einer Grossdemonstration durch Davos setzen die Behörden der Landschaft Davos wie des Kantons auf Öffnung und Dialog. Wo Politik, NGO's und Wirtschaft über Chancen und Risiken der Globalisierung debattieren, darf die breite Öffentlichkeit davon nicht ausgeschlossen sein. Die Regierung des Kantons Graubünden verbindet damit aber die Erwartung, dass die Protestbewegung nicht neue Gräben schafft, sondern vielmehr dazu beiträgt, Gräben zu überwinden. Dieser Dialog - und dazu gehört auch der Protest - ist allerdings nur so lange glaubwürdig, als friedfertige Mittel dafür in Anspruch genommen werden. Über Gerechtigkeit, Frieden und Solidarität sprechen zu wollen und sich gleichzeitig unfriedlich, ungerecht und eigennützig zu verhalten, lässt jenen Teil der Antiglobalisierer wenig glaubwürdig erscheinen.

Sicherheit für Alle
Angesichts einer weltweit wenig stabilen politischen Lage, aber auch nach den Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland sowie als Folge der völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen sind Sicherheitsmassnahmen notwendig. Nur damit kann der störungsfreie Ablauf aller Veranstaltungen in Davos sowie die Gesundheit aller während dieser Zeit in Davos anwesenden Personen (Bevölkerung wie Gäste) gewährleistet werden.
In all ihren Überlegungen, wie und mit welchen Massnahmen dieser Schutz zu erreichen ist, liess sich die Regierung von der Frage leiten: Wie viel Sicherheit erträgt die Freiheit? Damit erhält das Prinzip der Verhältnismässigkeit einen hohen Stellenwert. Gewisse Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, wofür die Regierung die davon Betroffenen um Verständnis ersucht, lassen sich nicht vermeiden. Das betrifft etwa die während der gesamten WEF-Dauer auf den Zufahrtsachsen notwendigen Zugangskontrollen und auch den vom Flugverkehr verursachten Mehrlärm.
Letztlich dienen all diese Massnahmen aber dem gleichen Ziel: nämlich im Rahmen des Voraussehbaren die körperliche Unversehrtheit aller im Kanton weilenden Personen bestmöglichst zu schützen.
Die Kundgebung in Davos soll friedlich ablaufen können. So wurde dem Wunsch des Oltner Bündnisses entsprochen, den Demonstrationszug am Kongresszentrum vorbei durch Davos ziehen zu lassen. Seitens der Behörden wurde vieles unternommen, um den Organisatoren der Demonstration einen attraktiven Kundgebungsplatz zur Verfügung zu stellen und gemeinsam mit ihnen die An- und Wegreise zu organisieren. Es wurde auch in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmungen nach Möglichkeiten gesucht, die Transportkapazitäten nach Davos im Vergleich zu einem gewöhnlichen Tag deutlich zu erhöhen.
Eine friedfertige Demonstration in Davos, was der Wunsch der grossen Mehrheit der Demonstrationsteilnehmenden ist, setzt voraus, dass es dem kleinen Teil an gewaltbereiten Antiglobalisierern nicht wie angedroht gelingt, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände nach Davos zu schaffen. Und genau darin liegt der Hauptzweck der in Fideris beabsichtigten Zugangskontrolle, nämlich in der Abnahme von gefährlichen Gegenständen.

Warum in Fideris?
Aufgrund der engen und ungeeigneten Verhältnissen auf den Bahnhöfen etwa in Landquart oder in Davos, aber auch aus Gründen der Sicherheit des Bahnverkehrs entschied man sich für die Station Fideris. Um beim Aus- und Einstieg bei winterlichen Verhältnissen nicht Gefahren für die Anreisenden zu schaffen, sind gewisse bauliche Vorkehrungen, wie die Erstellung von Perrons und Rampen, getroffen worden. Um einen geordneten und speditiven Kontrollablauf zu gewährleisten und die Anreisenden nicht den Witterungseinflüssen auszusetzen, ist der Kontrollplatz entsprechend eingerichtet worden. Die Abschrankungen für die Kontrollbahnen werden auf das Nötigste beschränkt.

Wie wird kontrolliert?
Die Kontrollen erfolgen verhältnismässig, nicht schikanös und speditiv. Das Personal des Flughafens Zürich, das hier eingesetzt ist, beschränkt die Kontrollen auf eine sogenannte Effektenüberprüfung. Es finden also keine umfassenden Identitätsabklärungen, keine Video- oder Fotoaufnahmen und keine Registrierung von Personen statt, es sei denn, es fallen strafrechtliche Straftatbestände in Betracht oder aber sie sind bei gewaltsamen Ausschreitungen wiederholt in Erscheinung getreten. Die Polizeikräfte werden in keiner Art und Weise Anlass für Provokationen bieten.

Unabhängige Beobachter
Um das Vertrauen in die Sicherheitsdispositionen zu erhöhen, hat die Regierung entschieden, eine Gruppe unabhängiger Persönlichkeiten einzuladen, die den Ablauf der Kontrollen am Samstag beim Bahnhof Fideris überwachen werden. Es wurden verschiedene Personen angefragt. Im Laufe des heutigen Tages werden konkrete Ergebnisse erwartet.
Die Vertreter des Oltner Bündnisses wurden ebenfalls eingeladen, zwei Personen ihrer Wahl zu benennen. Dies wurde jedoch von Vertretern des Oltner Bündnis abgelehnt.

Keinen Schutz für Gewalttaten
Sollte es wider Erwarten zur Anwendung von Gewalt an der Demonstration selber oder auf der Anreise kommen, wird den Unbeteiligten dringend geraten, sich unverzüglich vom Ort der Gewalt zu entfernen, um nicht ungewollt gewalttätigen Kreisen Schutz und Anonymität zu bieten.
Die Regierung bedankt sich für das Verständnis für die mit Einschränkungen verbundenen Sicherheitsmassnahmen. Sie ersucht darum, sich kooperativ den auch Ihren Schutz dienenden Kontrollen zu unterziehen und verbindet damit die Erwartung an eine würdige und gewaltlose Kundgebung in Davos.

Abgeltung von Schäden
Abklärungen in Bezug auf eine Demo-Schadenversicherung haben ergeben, dass Prämienhöhe und Selbstbehalt in einem höchst ungünstigen Verhältnis zur gedeckten Schadensumme stehen würden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Eigentümer solche Schäden bereits in anderen Versicherungen (wie beispielsweise in einer Geschäfts-, Hausrats- oder Gebäude/Wasserversicherung) mit eingeschlossen haben. Der Kanton und die Landschaft Davos Gemeinde (LDG) verfügen sodann bereits über Haftpflichtversicherungen, sofern sie ein Verschulden trifft. Die LDG und der Kanton Graubünden haben sich deshalb entschlossen, mit den für die Demo-Schadenversicherung vorgesehenen Prämien und mit den möglichen Selbstbehaltkosten einen entsprechenden Fonds zu äufnen, aus dem allfällige nicht bereits versicherte Demo-Schäden bis zum im Fonds vorhandenen Höchstbetrag übernommen werden können.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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