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Die Regierung äussert sich zum zweiten Entwurf der Revision der LSV. Sie bedauert die Verlängerung der Fristen für die Lärmsanierung von Strassen (bis 31. März 2015 für Nationalstrassen, bis 31. März 2018 für Haupt- und übrige Strassen), zumal diese gemäss Vollzugstand im Kanton Graubünden nicht notwendig wäre. Dennoch ist sie sich bewusst, dass als Folge der Sparmassnahmen des Bundes die vorgeschlagenen Fristerstreckungen unumgänglich sind.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) wird sich der Bund aus dem Vollzug und der Finanzierung von Lärmsanierungen zurückziehen. Mit Blick auf die weitere Konkretisierung der NFA beantragt die Regierung sicherzustellen, dass die noch vom Bund ausstehenden Sanierungsbeiträge von rund 1,4 Milliarden Franken an die Kantone auch verteilt werden. Begrüsst wird die Vereinfachung und Straffung der Verfahren zur Lärmsanierung von Strassen.

Ergänzende Vernehmlassung zur Revision des Waffengesetzes
In einer ergänzenden Vernehmlassung betreffend Revision des Waffengesetzes lehnt die Regierung die vorgeschlagene Registrierung des Waffenbesitzes ab. Nach Ansicht der Regierung lässt sich damit das verfolgte Hauptziel der Revision, nämlich mit präventiven Massnahmen den Missbrauch von Waffen wirksam zu bekämpfen, nicht erreichen. Weiter wird die Ablehnung mit praktischen Vollzugsproblemen in den Kantonen sowie mit datenschutzrechtlichen Aspekten begründet.

Totalrevision des Submissionsgesetzes
Die Regierung hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und zur Totalrevision des Submissionsgesetzes verabschiedet. Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung wird das bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz betreffend das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt. Gleichzeitig werden gesamtschweizerisch verschiedene Submissionsvorschriften harmonisiert. Im Binnenmarktverkehr sollen die bisherigen Schwellenwerte, welche die zur Anwendung gelangende Verfahrensart bestimmen, erhöht werden. Die Botschaft wird in der Februar-Session 2004 im Grossen Rat behandelt. Die In-Kraft-Setzung der revidierten Erlasse ist auf Mitte 2004 vorgesehen.

Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden
Das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden wird auf den 15. November 2003 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig erlässt die Regierung die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Das Bündner Volk hatte am 18. Mai 2003 das Gesetz angenommen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Madulain: Der Teilzonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Fops vom 13. August 2003 wird mit dem Vorbehalt genehmigt, dass im östlichen Bereich der Zone für Bauten mit lärmempfindlichen Räumen gegenüber der Bahnlinie der RhB ein minimaler Abstand von 18 Metern einzuhalten ist.
- Davos, Thusis: Die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen wurden von der Regierung genehmigt.
- Bergün/Bravuogn: Die Regierung hat beschlossen, die Katastererneuerung Bergün/Bravuogn, Los 5, ins Vermessungsprogramm 2003 aufzunehmen.
- Seewis i.P.: Die Erneuerung der amtlichen Vermessung Seewis, Los 3, wird von der Regierung genehmigt.
- Braggio: Die Teilrevision des Steuergesetzes kann in Kraft treten. Die Regierung hat sie genehmigt.
- Castaneda: Die Totalrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Castaneda wird von der Regierung ebenfalls genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Stadttheater Chur: Für die Spielzeit 2003/2004 wird von der Regierung ein Beitrag in der Höhe von 180'000 Franken gewährt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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