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Ja zum Gesetz für eine gesunde Spitalfinanzierung

Im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ruft die Regierung die Stimmberechtigten auf, am 9. Februar 2003 ein überzeugtes Ja zum Gesetz für eine gesunde Spitalfinanzierung in die Urne zu legen. Alle 26 Kantonsregierungen und beinahe sämtliche Krankenkassen stehen hinter dem Gesetz, das die unvermeidliche Mehrbelastung der Kantone auf tragbare Weise gestaltet und jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit Krankenkassen und ihren Versicherten verhindert.

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat in einem Grundsatzurteil im November 2001 entschieden, dass die Kantone sich nicht nur bei Spitalbehandlungen auf der Allgemeinen Abteilung, sondern auch bei Behandlungen auf der Halbprivat- und Privatabteilung öffentlicher Spitäler zu beteiligen haben. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) hatte diese Frage nicht klar geregelt. Die von den Kantonen bisher nicht finanzierten Anteile gingen zu Lasten der Zusatzversicherungen für Halbprivat- und Privatbehandlungen.

Auf Grund des EVG-Entscheids musste die bestehende Finanzierungspraxis korrigiert werden. Diese Korrektur hat eine massive Mehrbelastung der Kantone und eine Entlastung der Zusatzversicherungen für Halbprivat- und Privatbehandlungen zur Folge. Um einen geordneten Übergang dieser Lastenverschiebung von den Zusatzversicherten zu den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der Kantone zu erreichen, haben National- und Ständerat im Juni 2002 ohne Gegenstimme ein dringliches Bundesgesetz beschlossen. Dieses Gesetz hebt den Finanzierungsanteil der Kantone für die Spitalbehandlungen von Privat- und Halbprivat Versicherten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern schrittweise von 300 Mio. Franken im Jahr 2002 auf 500 Mio. Franken im Jahr 2004 an. Die Kantone bezahlen somit bis 2004 insgesamt 1,2 Milliarden Franken. Wird das Gesetz abgelehnt, erhöht sich dieser Anteil auf über 1,5 Milliarden Franken. Im Kanton Graubünden würde die Ablehnung des Gesetzes die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit annähernd 7.5 Mio. Franken zusätzlich belasten.

Das dringliche Bundesgesetz ist ein breit abgestimmter Kompromiss, der von einer aussergerichtlichen Vereinbarung zwischen den Kantonen und den Krankenkassen flankiert wurde. Im Rahmen dieser Vereinbarung bezahlten die Kantone im September 2002 den Krankenkassen für das Jahr 2001 pauschal 250 Mio. Franken. Die ASSURA ist dieser Vereinbarung nicht beigetreten und hat nun auch das Referendum gegen das dringliche Bundesgesetz eingereicht.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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