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Seit Beginn dieses Jahres werden den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern neue Pässe und neue Identitätskarten ausgestellt. Bei der Produktion des neuen Schweizer Passes durch das Bundesamt für Bauten und Logistik ergeben sich Verzögerungen von mehreren Wochen. Im Bedarfsfall stellt das Amt für Polizeiwesen Graubünden provisorische Pässe aus.

Die Einführung des neuen Schweizer Passes ist mit erheblichen Problemen verbunden. Seitens der Gemeinden und des Amtes für Polizeiwesen Graubünden werden die Ausweisanträge binnen Tagesfrist verarbeitet. Das Bundesamt für Bauten und Logistik ist jedoch nicht in der Lage, die Pässe binnen der vorgesehenen Frist von drei Wochen ab Antragstellung herzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern zuzustellen. Die überraschend hohe Anzahl von Anträgen und technische Probleme sind nicht einkalkuliert worden. Zurzeit liegen beim Bundesamt für Bauten und Logistik ca. 80'000 nicht bearbeitete Passanträge. Eine Problemlösung ist nicht absehbar; auch in Zukunft muss leider bis auf weiteres mit Verzögerungen von mehreren Wochen gerechnet werden.

In dringenden Fällen stellt das Amt für Polizeiwesen Graubünden provisorische Pässe aus, die jedoch nur ein Jahr gültig sind. Ein provisorischer Pass wird gratis ausgestellt, wenn tatsächlich auf Grund einer geplanten Reise ein Pass benötigt wird und wenn der ordentliche Pass binnen der vom Bundesamt für Bauten und Logistik in Aussicht gestellten Lieferfrist nicht zugestellt wird. Es wird daher vom Amt für Polizeiwesen Graubünden dringend empfohlen, mindestens sechs bis sieben Wochen vor einem geplanten Reiseantritt den ordentlichen Pass zu beantragen. Müssen vor der Reise noch Visas eingeholt werden, ist ein Antrag entsprechend früher einzureichen.

Von dieser Problematik ist die Ausstellung der Identitätskarte nicht betroffen. Eine beantragte Identitätskarte wird binnen der vorgesehenen Frist von drei Wochen zugestellt.

Gremium: Amt für Polizeiwesen Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen Graubünden
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