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Die Waldbewirtschaftung wird heute von drei wesentlichen Faktoren geprägt: Den natürlichen Gegebenheiten, den von der Öffentlichkeit und Waldeigentümer an den Wald gestellten Anforderungen und immer mehr durch die zur Verfügung stehenden Mittel der öffentlichen Hand. Der Waldentwicklungsplan ist das Instrument des Forstdienstes, um die langfristige Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der Standortverhältnisse und den öffentlichen Interessen festzulegen und die notwendigen Prioritäten zu bestimmen.

Für das Gebiet der Gemeinden Safien, Tenna, Versam, Valendas, Castrisch, Sevgein, Riein und Pitasch wurde unter aktiver Mitwirkung der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung der Entwurf des Waldentwicklungsplans erarbeitet. Die Verantwortlichen haben am Donnerstag 13. März 2003 in Ilanz die Waldeigentümer und die Öffentlichkeit den Entwurf vorgestellt und über das weitere Vorgehen informiert.

Neue Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft ändern sich in den letzten Jahren zunehmend schneller. Die Öffentlichkeit verlangt immer mehr Leistungen vom Wald. Die Ansprüche bezüglich Schutz und Wohlfahrtswirkungen nehmen zu, während die finanzielle Bedeutung des bisherigen "Motors" der Forstwirtschaft, die Holzproduktion abnimmt. Dies hat auch negative Auswirkungen auf die ökonomische Situation der Forstbetriebe. Die knappen Mittel der öffentlichen Hand verlangen zudem nach einer klaren Prioritätensetzung. Unter diesen Vorzeichen wurde vor mehr als einem Jahr mit dem Waldentwicklungsplan "Safien" begonnen.

Der Entwurf wurde durch ein dreiköpfiges Planungsteam, bestehend aus dem verantwortlichen Regionalforstingenieur Luzi Schmid, dem Zuständigen am Amt für Wald für die Waldentwicklungsplanung Riet Gordon sowie Dumeni Cavegn als Planer, erarbeitet. Neben den standörtlichen Grundlagen und den bestehenden Planungen wurden in erster Linie die zahlreichen Anliegen einbezogen, welche durch die Gemeinden, Interessengruppen und einzelnen Bürgern an einer Informationsveranstaltung und in einem Workshop formuliert wurden.

Klare Zielvorstellungen
Der Waldentwicklungsplan ist aufgebaut aus einem Leitbild und acht Objektblättern. Im Leitbild werden die allgemeinen Ziele und Strategien für den gesamten Wald im Planungsperimeter bestimmt. Es wird festgehalten, welche Waldfunktionen in Zukunft durch die Waldbewirtschaftung gefördert werden sollen. Zu dem werden auch Überlegungen angestellt, wie der Wald aufgebaut sein sollte um die Leistungen zu erfüllen (z. B. die Baumartenzusammensetzung) und welche generellen Massnahmen notwendig sind (z. B die Verjüngungstechnik) um den angestrebten Zustand zu erreichen.

In den Objektblättern werden für die Bereiche Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, Natur- und Landschaft, Erholung, Landwirtschaft und Wild & Jagd auf Karten festgehalten, wo besondere Anliegen am Wald zu berücksichtigen sind. Dazu gehören z. B. Wälder mit besonderer Schutzfunktion, Waldreservate, Wildruhezonen aber auch Flächen, wo die aktive Erholung des Menschen in den Vordergrund gestellt wird. Im Textteil werden für diese Flächen die konkreten Ziele und die notwendigen langfristigen Massnahmen festgehalten.

Vernehmlassungsverfahren läuft
Auf vielen Flächen können die angestrebten Ziele nicht nur mittels forstlicher Massnahmen erreicht werden. Es benötigt zusätzliche auch Anstrengungen, die ausserhalb des Kompetenzbereichs des Forstdienstes getätigt werden müssen. Bei Überlagerungen von Funktionen braucht es zudem oft einer intensive Zusammenarbeit. Alle diese Massnahmen werden im Objektblatt Koordinationsbedarf festgehalten.

Bis am 2. Mai 2003 haben alle Interessierten Zeit, zum Entwurf Stellung zu beziehen und Änderungsanträge oder eigene Lösungsvarianten zu formulieren. Die Stellungnahmen sind schriftlich dem Amt für Wald Surselva in Ilanz zuzustellen. Dort und bei den betroffenen Gemeinden kann der Waldentwicklungsplan auch eingesehen werden.

Im Sommer 2003 wird der Entwurf unter Einbezug der Betroffenen überarbeitet, bevor er im Herbst während öffentlich aufgelegt wird. Die Beschlussfassung durch die Gemeinden und die anschliessende Genehmigung durch die Regierung ist für Ende Jahr geplant.

Gremium: Amt für Wald Graubünden
Quelle: dt Amt für Wald Graubünden
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