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Die Sachpläne Strasse und Schiene / öffentlicher Verkehr erleiden Schiffbruch in Graubünden. Die Regierung lehnt beide Entwürfe entschieden ab. Zahlreiche grundsätzliche Fragen müssen vertieft überarbeitet und in wesentlichen Sachaussagen konkretisiert werden. Die zentrale Frage des Tourismus- und Freizeitverkehrs wird weitgehend ausgeklammert und die Anbindung Graubündens als Grenzkanton ist völlig ungenügend berücksichtigt. Geradezu bestürzend ist die Absicht, die Prättigauerstrasse als Bestandteil des Nationalstrassennetzes zurückzustufen, obwohl verschiedentlich festgehalten worden ist, das vorerst genehmigte Nationalstrassennetz fertig zu stellen. Die Regierung fordert das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK auf, die Kantone in konkreter Weise in die Weiterbearbeitung der Sachpläne einzubeziehen.
Die Sachpläne dienen der Planung und Koordination von Grossvorhaben wie Bahn 2000, NEAT sowie die Anschlüsse der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz. Im Bereich Strassenverkehr stehen im Mittelpunkt die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und dessen Substanzerhalt. Im Weiteren geht es um die Definition eines neuen Bundesstrassennetzes, welches das derzeitige System von Nationalstrassen und schweizerischen Hauptstrassen ersetzen soll.

Lotteriegesetz: Kanton muss nach wie vor die Kontrolle behalten
Das geltende Lotteriegesetz stammt aus dem Jahr 1923 und wurde seither nie revidiert. Heute fehlt beispielsweise rechtlich die Möglichkeit, Grosslotterieveranstaltungen zu bewilligen; die bisherige technologische Entwicklung ist genau so wenig berücksichtigt wie die Prävention und die Behandlung von Spielsucht. Schliesslich will das Bundesamt für Justiz auch eine Neuordnung der Besteuerung von Lotteriegewinnen erreichen (Einführung der Quellensteuer). Das revidierte Lotteriegesetz will dennoch an bewährten Grundsätzen festhalten. Die Kantone sollen zum Beispiel weiterhin die Lotterieerträge für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwenden können.
Die Bündner Regierung setzt sich in ihrer Vernehmlassung dafür ein, dass folgende Punkte nochmals eingehend überprüft werden:
- dass auf die Öffnung des Lotteriemarktes und damit die Zulassung von weiteren Grosslotterieveranstaltern verzichtet wird,
- dass die kantonale Zuständigkeit im Lotteriebereich integral erhalten bleibt,
- dass die kantonale Kompetenz zur Verteilung der von den Grossveranstaltern zu Gunsten der Gemeinnützigkeit und Wohltätigkeit erwirtschafteten Erträge uneingeschränkt den Kantonen erhalten bleibt und
- dass auf die Festlegung von engen Schranken für die Ausgestaltung der Spiele (wie max. Auszahlungsquoten) zu verzichten ist.
Ein zentrales Anliegen der Regierung bleibt die volle Kontrolle der Erträge aus Lotterien. Die Kultur- und Sportförderung wird massgeblich aus den Gewinnanteilen der Landeslotterie und des Sport-Toto Fonds gefördert. Von einem allfälligen Absinken dieser Mittel wären zahlreiche gemeinnützige Organisationen im ganzen Kanton betroffen.

Teilrevision des Fachhochschulgesetzes ist unnötig
Die Bündner Regierung lehnt die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes ab. Der vorliegende Entwurf trägt nichts dazu bei, die Fachhochschulen leistungsstärker und wettbewerbsfähiger zu machen. Konkret geht es bei der Revision darum, die Studienbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst - bisher ausschliesslich von den Kantonen geregelt und finanziert - dem Bundesgesetz zu unterstellen. Allerdings sieht sich der Bund ausser Stande, die drei neuen Bereiche angemessen zu finanzieren. Weiter will die Revision die Studienstrukturen reformieren und gestufte Studiengänge Bachelor / Master einzuführen. Dazu hält die Regierung fest, dass das bestehende Recht dafür nicht angepasst werden muss. Mit Blick auf das bis 2008 geplante Hochschulförderungsgesetz ist diese Teilrevision unnötig.

Parkplätze der kantonalen Verwaltung werden gebührenpflichtig
Die Regierung hat die neue Parkplatzverordnung genehmigt. Diese regelt auf einfache und pragmatische Art und Weise die Nutzung der Parkplätze der kantonalen Verwaltung. Gratis parkieren dürfen neu nur noch Mitarbeitende, die ihr privates Fahrzeug regelmässig dienstlich gebrauchen, Mitarbeitende mit körperlichen Behinderungen, Mitarbeitende, die den Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreichen oder verlassen können sowie Besucher. Für alle anderen Angestellten der kantonalen Verwaltung ist die Benützung der Parkplätze hingegen gebührenpflichtig.

Bildungsreform Gesundheit und Soziales schreitet voran
Die Regierung treibt die Umsetzung der Bildungsreformen in den Gesundheits- und Sozialberufen im Kanton Graubünden voran. Für die Koordination der weiteren Umsetzungsschritte hat sie eine neunköpfige Steuerungsgruppe eingesetzt unter dem Vorsitz von Veronika Niederhauser, Direktorin des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales.

Aus Gemeinden und Regionen
- Per Ende 2003 wird die Stadt Chur ihren kommunalen Sozialdienst aufgeben. Diese Aufgabe übernimmt neu das Sozialamt Graubünden. Die Regierung hat dafür die notwendigen organisatorischen Schritte in die Wege geleitet.
- Die romanischen Sprachregionen Ober- und Unterengadin sowie Mittelbünden und Bündner Oberland erhalten einheitliche romanische Sprachbücher und Arbeitshefte in Puter, Vallader, Surmiran und Sursilvan für die 4., 5. und 6. Klassen.
- Die Gemeinde Trun kann nun den Bau eines Allwetterplatzes mit Weitsprunganlage an die Hand nehmen. Die Regierung hat das Projekt definitiv genehmigt und dafür einen Baubeitrag von rund 67'000 Franken zugesichert.
- Das Projekt für die Umnutzung der Turnhalle in Trimmis ist definitiv genehmigt, ebenso der kantonale Baubeitrag von rund 350'000 Franken.
- Die Regierung hat das revidierte Steuergesetz von Sagogn genehmigt.
- In Davos wird das Hallenbad erweitert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund zwölf Millionen Franken. Für dieses Projekt hat die Regierung einen Beitrag von 500'000 Franken bewilligt.
- Die Gemeindeversammlung von Fläsch hat Ende 2002 die Teilrevision der Gemeindeverfassung beschlossen. Die Regierung hat diese nun ebenfalls genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für vier humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 14'000 Franken bewilligt.
Strassenprojekte
- Die Regierung hat rund ein Dutzend Strassenprojekte bewilligt und dafür die entsprechenden Kredite bereitgestellt; insgesamt rund 9,8 Millionen Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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