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Vor zehn Jahren ist das heutige Opferhilfegesetz OHG in Kraft getreten. Die nun anstehende Totalrevision sieht insbesondere vor, im Bereich der Genugtuung (Maximalbeiträge), der Opferhilfe nach einer Straftat im Ausland und im Bereich der Bundesbeiträge bisherige Mängel aufzuheben. Die Bündner Regierung ist grundsätzlich mit den Änderungsvorschlägen einverstanden. Sie setzt sich in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz aber insbesondere dafür ein, dass sich der Bund in Zukunft finanziell stärker engagiert. Die Opferhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen und die Kantone werden in diesem Rahmen verpflichtet, verschiedene Leistungen anzubieten und zu finanzieren; so die Führung von Beratungsstellen und die Zahlung von Genugtuung und Entschädigung. Weiter schreibt der Bund die freie Wahl der Beratungsstelle vor, ohne dafür die finanziellen Konsequenzen übernehmen zu müssen.

Ja sagt die Regierung zur Beratung, nein aber zu Entschädigungen für Opfer und deren betroffenen Angehörigen, wenn die Straftat im Ausland geschehen ist. Beratung soll unbedingt unabhängig vom Ort des Geschehens gewährt werde; Hilfe hingegen nicht, weil die Schweiz keinen Einfluss auf die innere Sicherheit in ausländischen Staaten hat.

Regierung sagt Ja zu strafferem Vernehmlassungsverfahren des Bundes
Die Regierung unterstützt die gesetzliche Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes. Das Verfahren soll gestrafft, verwesentlicht und mit neuen Kommunikations- und Informationsmitteln bewusst unterstützt werden. Weiter will die Bundeskanzlei in den einzelnen Vernehmlassungsverfahren mehr Transparenz schaffen. Die Qualität dieses wichtigen Teils des Rechtsetzungsprozesses wird damit erhöht, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes RVOG.

Obligatorische Preisdeklaration für Zahnärzte ist unbestritten
Preise in Franken und Rappen statt Taxpunkt-System: Die Regierung unterstützt die entsprechende Änderung der "Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen PBV" für zahnärztliche Dienstleistungen. Somit werden Zahnärzte verpflichtet, die Preise für ihre Dienstleistungen offen zu deklarieren.

Ebenso positiv sieht die Regierung die klare Preisinformation für Mehrwertdienste, so genannte Auskunfts- und Vermarktungsdienste, im Bereich der Telefonie. Gemäss neuem Verordnungsentwurf sollen die Konsumenten dann zwingend informiert werden, wenn die gewünschte Dienstleistung mehr als zwei Franken pro Minute kostet. Die Regierung schlägt hier vor, diese Grenze auf einen Franken pro Minute zu senken.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die teilrevidierte Gemeindeverfassung von Flims kann in Kraft treten. Die Regierung hat die Änderungen der Artikel 17 und 18 (Kompetenzen der Urnengemeinde bei Sachabstimmungen resp. Kompetenzen der Gemeindeversammlung beim Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken) genehmigt.
- Die Regierung hat die Sofortmassnahmen im Rahmen der Totalrevision der Ortsplanung der Stadt Chur genehmigt: Baugesetz-Änderungen, Übersichtsplan der Zonenplanänderungen, Generelle Gestaltungspläne "Sand" und "Deponie Geissweid".
- Die Gemeinde Pontresina darf ab Schuljahr 2003/04 ihre Schule zweisprachig führen. Das Konzept wurde von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 18. März einstimmig gutgeheissen, die Regierung hat sich nun ebenfalls positiv dazu geäussert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat für drei Projekte Investitionshilfedarlehen gewährt: der Park Hotels Waldhaus AG in Flims für den Bau eines neuen Wellnessbereichs, der Gemeinde Tumegl/Tomils für den Dorfladen im Rahmen des Neubaus des Gewerbehauses Curschiglias und der Gemeinde Ftan für eine Kabelfernsehanlage.
- Im Bereich der Kulturförderung hat die Regierung folgende Beiträge genehmigt:
- 18 kulturelle Werke resp. Veranstaltungen erhalten vom Kanton eine Defizitgarantie von gesamthaft 134'000 Franken;
- das Bündner Kammerorchester erhält 2003 einen Beitrag von rund 86'000 Franken;
- das Organisationskomitee "200 Jahre Haldenstein" erhält für die Organisation und Durchführung ihrer Feier eine einmalige Unterstützung von 30'000 Franken.
- Im Bereich des Denkmalschutzes hat die Regierung acht Beiträge in der Gesamthöhe von rund drei Millionen Franken genehmigt.

Strassenprojekte
- Für rund 6,7 Millionen Franken hat die Regierung Strassenprojekte im Bereich der Umfahrung Saas, der Julierstrasse (Savognin, Crap Sès), der A13 (Anschluss Landquart Ost), der Engadinerstrasse (Innschlucht Charnadüra, Ruinains/Tschlin) genehmigt.
- Auf der kantonalen Verbindungsstrasse zwischen Sevgein-Riein, Abzweigung Oberländerstrasse-Sevgein/Curschetta, kann neu mit einem Maximalgewicht von 28 Tonnen (bisher 18) und einer Maximalbreite von 2,55 Metern (bisher 2,3) gefahren werden; auf dem Abschnitt Sevgein/Curschetta-Val da Raclein mit fortschreitendem Ausbau neu mit 18 Tonnen (bisher 13).

Personelles
Die neue Vorsteherin des Amts für Kultur heisst Flavia Kippele. Sie tritt ihre neue Stelle am 1. September an. Flavia Kippele ist seit Januar 1998 Geschäftsleiterin der Pro Senectute Graubünden. Sie hat an der Universität Zürich in Soziologie promoviert und zusätzlich die Ausbildung zum "Bachelor of Business Administration" absolviert.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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