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Im Zusammenhang mit dem allfälligen Rückkauf der Anlagen der KWZ haben Konzessionsgemeinden, der Kanton und die Kraftwerke Zervreila AG eine aussergerichtliche Lösung ausgehandelt. Die KWZ und deren Aktionäre (SN Energie, ATEL und NOK), haben kürzlich dieser partnerschaftlichen Vereinbarung zugestimmt, die Konzessionsgemeinden und der Kanton werden in den nächsten Wochen darüber befinden.

Die Vereinbarung sieht in den Grundzügen einen Verzicht der Gemeinden und des Kantons auf die Ausübung des Rückkaufsrechtes vor. Im Gegenzug erhalten Konzessionsgemeinden und Kanton eine Entschädigung sowie eine unentgeltliche finanzielle und energiewirtschaftliche Beteiligung an der Kraftwerke Zervreila AG KWZ.

Unentgeltliche Minderheitsbeteiligung
Die künftige Beteiligung der Konzessionsgemeinden und des Kantons am Aktienkapital der KWZ beläuft sich auf insgesamt 28 %, wovon 55 % an die Gemeinden und 45 % an den Kanton gehen. Unter den Konzessionsgemeinden wird die Beteiligung entsprechend den jeweiligen Wasserzinsanteilen aufgeteilt. Der Beginn der Beteiligung wurde auf den 1. Oktober 2008 festgelegt. Der Wert dieser Beteiligung beläuft sich auf nominal 14 Millionen Franken. Zudem erhalten Gemeinden und Kanton für die Zeit zwischen 2008 und 2018 eine fixe Entschädigung von insgesamt 700'000 Franken pro Jahr.
Zusätzlich zur finanziellen Beteiligung am Aktienkapital der KWZ haben Gemeinden und Kanton auch Anspruch auf einen Anteil an der Jahresenergie, und zwar ebenfalls im Umfang von 28 %. Während der ersten zehn Jahre, d.h. bis 2018, wird diese Energie der KWZ bzw. ihren Partnern gegen ein Aufgeld von 1 Rp./kWh überlassen. Für die Restlaufzeit der Konzession bis zum Jahr 2037 kann der Kanton seinen Anteil frei verwerten; den Gemeinden steht es frei, ob sie ihren Teil weiterhin der KWZ - unter neu auszuhandelnden Konditionen - überlassen oder ebenfalls frei verwerten wollen.

Sitze im Verwaltungsrat
Um ihre Interessen auch wirksam geltend machen zu können, wird der Gesamtheit der Konzessionsgemeinden und dem Kanton je eine Vertretung im Verwaltungsrat der KWZ eingeräumt. Gemeinden und Kanton werden damit vollwertige Partner in der KWZ.
Nachdem die KWZ und deren Partner die Vereinbarung von den jeweiligen Verwaltungsräten verabschiedet haben, sind nun die Gemeinden und der Kanton am Zug. Ab Mitte Mai werden die Stimmberechtigten der Konzessionsgemeinden sowie die Regierung über die Zustimmung zur Vereinbarung befinden. Der ausgehandelte Vergleich wird dann rechtskräftig, wenn ihm der Kanton und mindestens die Hälfte aller Konzessionsgemeinden, welche zusammen über mindestens 60 % der gesamten verliehenen Wasserkraft verfügen, zustimmen. Es ist vorgesehen, dass die Abstimmungen in den Gemeinden bis spätestens Ende September abgeschlossen sind, damit die Vereinbarung im Oktober definitiv unterzeichnet werden und die vor dem Schweizerischen Bundesgericht anhängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen werden kann.

Besser als ein Rückkauf
Die Kommission KWZ, welche die Frage des Rückkaufs der KWZ-Anlagen im Auftrag der Gemeinden abgeklärt und die Verhandlungen mit der KWZ geführt hat, empfiehlt den Gemeinden und dem Kanton, der Vereinbarung zuzustimmen. Auf Grund umfangreicher Abklärungen und nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen ist die Kommission der Auffassung, dass die ausgehandelte Vereinbarung für Gemeinden und Kanton vorteilhaft und der Lösung mit einem eventuellen Rückkauf der Anlagen der KWZ vorzuziehen ist.
Auch die KWZ und ihre Partner akzeptieren den ausgehandelten Vergleich; und dies trotz der hohen finanziellen und energiewirtschaftlichen Entschädigungen an Gemeinden und Kanton. Die dauerhafte und vollwertige Partnerschaft mit Konzessionsgemeinden und Kanton wird bei zukünftigen Herausforderungen für die KWZ von Vorteil sein. Ebenso kann das heute gut funktionierende Werk in der bestehenden Betriebsform weitergeführt werden. Entscheidend für die bisherigen KWZ-Partner war auch, dass sie zumindest bis 2018 über die gesamte Energie verfügen und damit ihren langfristigen Vertragsverpflichtungen nachkommen können.

Gremium: KO-KWZ und KWZ AG
Quelle: dt KO-KWZ und KWZ AG
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