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Ausgangslage
Angesichts der schlechten Finanzperspektiven des kantonalen Finanzhaushaltes hat die Regierung dem Grossen Rat im Rahmen der am 11. März 2003 verabschiedeten Botschaft zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushaltes ein umfassendes Massnahmenpaket unterbreitet.

Im Gesundheitsbereich hat die Regierung dem Grossen Rat insbesondere eine Neukonzeption der Spitalversorgung und die Abgeltung der Spitalleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorgeschlagen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen basieren auf dem Umstand, dass die Ausgaben des Kantons für Gesundheit in jüngster Zeit besonders stark gewachsen sind. So nahm die Nettobelastung des Kantons im Bereich Gesundheit von 1995 bis und mit dem laufenden Jahr (Voranschlagszahlen) um 63,5 Mio. Franken oder um 65.96 Prozent beziehungsweise um mehr als 8 Prozent pro Jahr zu.

Auf Ersuchen der Vorberatungskommission des Grossen Rates hat die Regierung anlässlich ihrer letzten Sitzung konkretisiert, wie gemäss ihren Vorstellungen die Spitalversorgung des Kantons und die Finanzierung der öffentlichen Spitäler aus der Sicht einer optimalen Mittelverwendung konzipiert werden sollte. Sofern der Grosse Rat die Stossrichtung der Regierung teilt, ist vorgesehen, die Vorstellungen über die künftige Spitalversorgung des Kantons und die Finanzierung der öffentlichen Spitäler zu vertiefen und in der Folge zu den entsprechend erarbeiteten Unterlagen ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.

Neukonzeption der Spitalversorgung
Der Kanton verfügt heute gemäss dem Krankenpflegegesetz zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung über eine abgestufte Spitalversorgung mit einem entsprechend abgestimmten Angebot an medizinischen und pflegerischen Leistungen. In der grossrätlichen Vollziehungsverordnung zum KPG wird der Kanton in 12 Spitalregionen aufgeteilt und jedes öffentliche Spital einem Spitaltyp zugeordnet. Spitäler der gleichen Versorgungsstufe verfügen heute im wesentlichen über dieselben individuellen Leistungsaufträge. Regionale Unterschiede werden in den individuellen Leistungsaufträgen wenig berücksichtigt.

Die Leistungsaufträge der öffentlichen Spitäler sollen neu wie folgt konzipiert werden (durch eine Änderung des Anhanges zur Vollziehungsverordnung zum Krankenpflegegesetz):

Einfache Grundversorgung (Spitäler Promontogno, Savognin, Sta. Maria)
Streichung der Fachrichtungen
- Allgemeine Chirurgie (ambulante Chirurgie, insbesondere Wundversorgung und Transportherstellung, weiterhin zulässig)
- Anästhesiologie
- Geburtshilfe / Gynäkologie

Diese Massnahme hat zur Folge, dass ca. 35 Geburten jährlich und ca. 2,5% aller chirurgischen Eingriffe in einem anderen Spital stattfinden müssen. Im Gegenzug dazu sollte es aber auch in Zukunft möglich sein, diese Spitäler zu betreiben. Die Anpassung des Leistungsauftrags ist nach Auffassung der Regierung einer Schliessung vorzuziehen.

Normale Grundversorgung (Spitäler Poschiavo, Schiers, Scuol, Thusis)
Umteilung des Ospedale San Sisto (Poschiavo) in die einfache Grundversorgung
Streichung der Fachrichtungen
- Orthopädie
- operative Gynäkologie
- Pädiatrie
Die diagnostische Radiologie wird beschränkt auf Ultraschall und konventionelles Röntgen

Das Ospedale San Sisto weisst lediglich Fallzahlen in der Grössenordnung des Spital Savognin auf, weshalb sich eine Gleichbehandlung dieser Spitäler aufdrängt. Weil orthopädische und operative Gynäkologiefälle in den Spitälern dieser Versorgungsstufe selten sind, erscheint diese Einschränkung im Sinne der Konzentration der Mittel vertretbar und hat zudem auch keinen wesentlichen Leistungsabbau zur Folge.

Erweiterte Grundversorgung (Spitäler Davos, Ilanz, Kreuzspital, Samedan)
Umteilung des Regionalspitals Surselva in die normale Grundversorgung
Umteilung des Kreuzspitals Chur in die normale Grundversorgung für den Fall eines (unwahrscheinlichen) Ausstiegs aus der Spitäler Chur AG
Streichung der Fachrichtungen
- Urologie
- Ophthalmologie

Die Umteilung des Spital Ilanz erfolgt unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgung der Region und der Kostenstruktur des Spitals. Das engere Betriebsergebnis des Spital Ilanz belastet den Kanton und damit auch die Region sehr stark. Vergleichbare Spitäler der normalen Grundversorgung weisen pro Fall Fr. 1300.-- tiefere Kosten auf.

Zentralversorgung (Kantonsspital, Frauenspital Fontana)
Aufgabe des Standortes Fontana bei gleichzeitiger Erteilung des Leistungsauftrages der Zentralversorgung in Geburtshilfe und Gynäkologie an die Spitäler Chur AG.

Damit wird es je nach Standortwahl möglich ein Frauen- und Kinderspital unter einem Dach zu betreiben, was aus Sicht der Patientinnen einen grossen Vorteil darstellen würde.
Für die Spitalregionen Graubündens ist bedeutungsvoll, dass die Neukonzeption der Spitalversorgung ohne Spitalschliessungen erfolgen soll. Im Rahmen der individuellen Leistungsaufträge an die Regionalspitäler sind Anpassungen zur Berücksichtigung spezifischer Gegebenheiten des betreffenden Spitals möglich.

Die Aufgabe des Standortes Fontana ermöglicht es, die Kapazitäten des Kantonsspitals und des Kreuzspitals optimal zu nutzen und unter Beibehaltung einer qualitativ hochstehenden Medizin bis heute nicht genutzte Synergien zu erschliessen.

Abgeltung der Spitalleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
Das heutige System der Defizitübernahme bildet keinen Anreiz für die Spitäler, wirtschaftlich zu arbeiten. Spitäler, die kostenbewusster arbeiten, erhalten weniger Kantonsbeiträge als andere Spitäler. Um dies zu ändern soll die Finanzierung der Spitäler durch den Kanton auf eine neue Basis gebracht werden.

Die Massnahme für ein neues kantonales Spitalfinanzierungssystem sieht im wesentlichen die Kombination von fixen Beiträgen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen und von leistungsabhängigen Beiträgen zur Abgeltung der effektiv erbrachten medizinischen Leistungen vor. Unter die Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen fallen u. a. die Abgeltung für den Notfalldienst und das Rettungswesen. Die leistungsabhängigen Beiträge des Kantons sind für die effektiv vom Spital erbrachten Leistungen vorgesehen, für welche die Versicherer keine kostendeckenden Tarife vergüten. Die Beiträge werden dabei jährlich von der Regierung nach Anhörung der Trägerschaft zum voraus für das folgende Jahr festgelegt.

Nach Einführung des neuen Systems ist unwirtschaftliches Verhalten, das nicht als gemeinwirtschaftliche Leistung qualifiziert wird, voll von der Trägerschaft und den Gemeinden zu tragen. Trägerschaften und Gemeinden werden entsprechend die Spitäler zu wirtschaftlichem Verhalten drängen. Der Druck auf vergleichsweise teure Spitäler wird stark zunehmen, während günstige Spitäler keinen erhöhten Druck befürchten müssen.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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