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Der Bund schlägt eine Revision der "Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung" KVV vor. Die bedeutendsten Änderungen betreffen die Reserven der Kassen, die Laboratorien, die Franchisen, die wählbaren Franchisen und die dazugehörigen Prämienrabatte.

Mit einheitlichen minimalen Reserven sollen insbesondere kleine und mittlere Kassen mehr Spielraum bei der Festlegung der Prämien erhalten. Die revidierte KVV will auch gewissen Auswüchsen im Laborbereich einen Riegel schieben, damit Rabatte von Analysen in so genannten Grosslaboratorien den Kassen und den Versicherten nicht mehr vorenthalten werden.

Die ordentliche Franchise soll von 230 auf 300 Franken erhöht werden und der maximale Selbstbehalt von 600 auf 800 Franken; dies wegen den Kostensteigerungen seit 1996. Schliesslich will die neue KVV die maximalen Prämienrabatte reduzieren. Die bisherigen Prämienrabatte waren in ihrer Summe höher als die zusätzlichen Kosten, die der Versicherte mit der selbst gewählten, variablen Franchise übernommen hat.

Die Bündner Regierung kann grundsätzlich der teilrevidierten KVV zustimmen. Kritisch äussert sie sich in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Sozialversicherung zur Anhebung der Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchisen, variable Franchisen und Selbstbehalt). Die Regierung zweifelt daran, dass damit die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wesentlich beeinflusst werden kann. Zudem verlieren die hohen Franchisen an Attraktivität, wenn die entsprechenden Prämienrabatte verkleinert werden. Die revidierte KVV soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Kantonale Submissionserlasse werden umfassend revidiert
Die Bündner Regierung hat das total revidierte Submissionsgesetz, die dazugehörige Submissionsverordnung sowie den Beitrittsbeschluss zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB für die Vernehmlassung freigegeben.

Zentrale Ursache für eine Revision der geltenden Submissionsvorschriften ist das bilaterale Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der EU. Für die Umsetzung dieses Staatsvertrages hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz eine neue IVöB verabschiedet, die die bisherige Trennung zwischen dem internationalen und dem nationalen Markt fallen lässt. Die revidierte IVöB regelt neuerdings nicht nur den internationalen Markt, sondern auch einzelne Aspekte in Bereichen, die von Staatsverträgen nicht erfasst waren.

Deswegen sieht auch die Revision der kantonalen Vorschriften vor, die bisherige Trennung zwischen dem Binnenmarkt- und dem Staatsvertragsbereich zu Gunsten einer Konzentration der Vorschriften fallen zu lassen. Dies hat eine umfassende Revision des kantonalen Beschaffungsrechts zur Folge. Der Entwurf des Submissionsgesetzes schlägt unter anderem auch eine Erhöhung der bisherigen Schwellenwerte vor. So sollen zum Beispiel die heute geltenden Werte, die eine freihändige Vergabe eines Auftrages ohne Pflicht des Auftraggebers zur Einholung von Konkurrenzofferten zulassen, verdoppelt werden.

Übertrittsverordnung schaltet "mündlich" und "schriftlich" gleich
Die Regierung hat die Teilrevision der "Verordnung über das Übertrittsverfahren in die Volksschul-Oberstufe (Übertrittsverordnung)" genehmigt. Die Verordnung will neu die einzelnen Prüfungsteile - mündlich, schriftlich - in der Gesamtwertung der Prüfung gleichmässig gewichten. Die Aufteilung in schriftlicher und mündlicher Prüfung wird deshalb nicht mehr explizit erwähnt. Ausserdem wird in der neuen Verordnung zwischen Primar- und Realschülern unterschieden.

Regierung empfiehlt KWZ-Vereinbarung zur Annahme
Im Zusammenhang mit dem allfälligen Rückkauf der Anlagen der Kraftwerke Zervreila haben die Konzessionsgemeinden, der Kanton und die Kraftwerke Zervreila AG KWZ Mitte April 2003 eine aussergerichtliche Lösung ausgehandelt. Die KWZ und deren Aktionäre (SN Energie, ATEL und NOK), haben dieser Vereinbarung zugestimmt. Die Regierung empfiehlt nun den Konzessions-Gemeinden der KWZ, die Vereinbarung ebenfalls gut zu heissen.

Die Vereinbarung sieht in den Grundzügen einen Verzicht der Gemeinden und des Kantons auf die Ausübung des Rückkaufsrechtes vor. Im Gegenzug erhalten Konzessionsgemeinden und Kanton eine Entschädigung sowie eine unentgeltliche finanzielle und energiewirtschaftliche Beteiligung an der Kraftwerke Zervreila AG KWZ.

Der Wiederaufbau nach den Unwettern 2002 geht unvermindert weiter
Bis 2006 will die Regierung in einer ersten Ausführungsetappe rund 1,4 Millionen Franken für den Wiederaufbau und die Sanierung von Wegen und Verbauungen nach den Unwettern vom Herbst 2002 investieren. In diesen Bereichen sind insgesamt 206 Schadensmeldungen eingegangen. Die Gesamtschadenssumme beläuft sich auf rund 5,8 Millionen Franken.

In den Gemeinden Langwies, Alvaneu, Schlans, Molinis, Pagig und St. Peter werden ebenfalls Wiederaufbau- und Sanierungsprojekte nach den Unwettern lanciert. Der Kantonsbeitrag beläuft sich hierbei auf rund 540'000 Franken bei einer Gesamtsumme von 2,2 Millionen Franken.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat die revidierten Ortsplanungen von Disentis/Mustér (Genereller Gestaltungspan und Erschliessungsplan "Fontanivas") und von Fideris genehmigt.
- Die neue Verfassung der Gemeinde Castrisch kann nun in Kraft treten. Die Regierung hat sie ebenfalls genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat das Projekt für den Umbau und die Erweiterung der Schulanlage Lenzerheide definitiv genehmigt und einen Baubeitrag von 65'000 Franken freigegeben.

Strassenprojekte
- Für verschiedene Arbeiten an der Strasse zwischen Punt Muragl und Pontresina sowie an der Umfahrung Flims hat die Regierung rund eine Million Franken genehmigt.

Personelles
Flurin Caviezel, Chur, ist als neuer Mittelschullehrer für die Kantonsschule gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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