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STICHFRAGE ZUM WAHLVERFAHREN DES GROSSEN RATS WIRD NACHGEZÄHLT

Auf die amtliche Publikation der Ergebnisse zur Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 über die Totalrevision der Kantonsverfassung mit Variantenabstimmung zum Wahlverfahren des Grossen Rats haben verschiedene Personen mit teilweise gemeinsamen Eingaben Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Die Regierung hat vier der fünf Beschwerden gutgeheissen und eine Nachzählung der Stichfrage zum Wahlverfahren des Grossen Rats angeordnet.

Im Wesentlichen wurde seitens der Beschwerdeführer die Vermutung geäussert, dass die Frage, wann ein Stimmzettel gültig ist, nicht überall gleich interpretiert worden sei. Konkrete Hinweise allerdings, in welchen Gemeinden es allenfalls zu solchen Fehlern gekommen sein soll, fehlen nach wie vor. Die Regierung hat deshalb die Standeskanzlei beauftragt, die am Abstimmungssonntag von den Gemeinden als ungültig gemeldeten Stimmzettel zu kontrollieren und damit den vorgebrachten Vermutungen in den Beschwerden von Amtes wegen nachzugehen.

14 Gemeinden mit Veränderungen bei der Stichfrage
In 65 Gemeinden wurden am Abstimmungssonntag insgesamt 483 Stimmzettel als ungültig erklärt. Die Standeskanzlei hat nun unter anderem nachgeprüft, ob Stimmzettel, bei denen nur die Stichfrage beantwortet wurde, fälschlicherweise als ungültig taxiert worden sind.

Die Überprüfung hat ergeben, dass 61 Stimmzettel, die in 19 Gemeinden als ungültig erklärt worden waren, gültig sind. In fünf Gemeinden hat sich daraus keine Veränderung des Ergebnisses der Stichfrage ergeben, weil in diesen Fällen die Stichfrage ohne eindeutige Antwort geblieben ist. In 14 Gemeinden - Bonaduz, Cama, Castaneda, Churwalden, Davos, Felsberg, Maienfeld, Poschiavo, Samedan, Safien, Sils i.D., Sumvitg, Tschappina und Obersaxen - hat sich das Ergebnis der Stichfrage allerdings verändert: Für das Majorz-Wahlverfahren sind insgesamt 23 Stimmen mehr und für das Bündner Modell 18 Stimmen mehr eingegangen.

Die bereits knappe Differenz von 12 Stimmen zu Gunsten des Bündner Modells als Wahlverfahren für den Grossen Rat hat sich somit verringert. Die Grössenordnung der festgestellten Veränderungen hat die Regierung dazu bewogen, eine Nachzählung der Stichfrage anzuordnen und in diesem Sinne auch vier der fünf Beschwerden gutzuheissen. Es ist damit zu rechnen, dass das Ergebnis der Nachzählung nach Pfingsten vorliegt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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