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Die Jagdbetriebsvorschriften 2003 beinhalten gegenüber dem Vorjahr keine grundlegenden Neuerungen. Im Waldbereich wird der Jagddruck auf das Gämswild leicht reduziert, und Wildschweine dürfen neu im ganzen Kanton bejagt werden. Beibehalten wird demgegenüber der Schutz des beidseitigen Kronenhirsches.

Die Jagdplanung hat sich bewährt
Mit einer konsequenten Umsetzung der Jagdplanung ist es gelungen, die Wildbestände in Graubünden zahlenmässig dem vorhandenen Lebensraum anzupassen. Auch die qualitative Zusammensetzung der Schalenwildbestände (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild), das heisst das Geschlechterverhältnis und das Verhältnis zwischen jungen bzw. reifen und alten Tieren, konnte deutlich verbessert werden. Die Jagdbetriebsvorschriften 2003 erfahren deshalb im Vergleich zum Vorjahr keine grundlegenden Änderungen.

Der beidseitige Kronenhirsch bleibt geschützt
Der Hirschbestand konnte - über den gesamten Kanton betrachtet - im Vergleich zum Vorjahr wiederum stabilisiert werden. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen (Zählungen, Jagdstrecken, Fallwild, qualitative Einschätzung der diesjährigen Taxation) muss von einem Frühjahresbestand von rund 12'700 (2002: 12'600) Tieren ausgegangen werden. Demzufolge muss die Hirschbejagung mindestens in der bisherigen Intensität weitergeführt werden, wobei regionale Veränderungen des Hirschbestandes im Rahmen der Abschussplanung berücksichtigt werden. Der Abschuss in den Regionen Surselva, Dreibündenstein, Mittelbünden, Schanfigg und Mesolcina muss erhöht werden. In den Regionen Heinzenberg, Hinterrhein, Untervaz und Puschlav wird der Abschussplan hingegen gesenkt. Der Abschussplan für den ganzen Kanton beläuft sich auf 4'210 Hirsche (2002: 4'175).

Seit 1992 ist der beidseitige Kronenhirsch geschützt. In diesen 11 Jahren haben einige kapitale Hirsche von diesem Schutz profitiert. Der Schutz des beidseitigen Kronenhirsches hat den Schutz einzelner starker Stiere bewirkt, ein breites Einwachsen in die Mittel- und Altersklasse wie beispielsweise beim Gämsbock ist aber nicht erfolgt. Dafür sind mehrere Gründe massgebend. Anzuführen sind insbesondere die Ausdehnung der Jagdzeit während der Hochjagd von 17 auf 21 Tage, der Anstieg der Strecke beim einseitigen Kronenhirsch sowie die alljährlichen Fehlabschüsse von beidseitigen Kronenhirschen. Weiter bleibt festzuhalten, dass die Hochjagdstrecke der Hirschstiere trotz dieser Schutzmassnahme unverändert hoch geblieben ist.

Im Anschluss an die letztjährige Jagd hat das Amt für Jagd und Fischerei mit der Zahnanschliffmethode Untersuchungen an zahlreichen älteren Hirschen durchgeführt. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass im Kanton Graubünden Hirsche älter werden als gemeinhin angenommen. Hirsche können durchaus 15 Jahre und in Ausnahmefällen bis 20 Jahre alt werden. Aufgrund der seit Jahren genau verfolgten Fallwildsituation besteht denn kein zwingender Bedarf, die Jagd auf den beidseitigen Kronenhirsch bereits im kommenden Herbst aufzunehmen. Gleichzeitig gilt es aber auch, die gewonnenen Erkenntnisse sachgerecht umzusetzen. Die Jagdplanung beim Hirschwild muss so konzipiert werden, dass bezogen auf den Gesamtbestand eine genügende Anzahl Hirschstiere in die Altersklasse hineinwachsen kann. Der Anteil reifer Hirsche in der Gesamtpopulation darf aus wildbiologischen Überlegungen auf keinen Fall durch jagdliche Eingriffe gefährdet werden. Die Tatsache, dass Hirsche im Kanton Graubünden älter werden können als bisher angenommen und der nach wie vor geringe Anteil an Hirschstieren der Mittel- und Altersklasse erfordern daher eine vorsichtige Strategie. Eine Freigabe des beidseitigen Kronenhirsches darf deshalb nur mit Einschränkungen erfolgen und muss - selbst bei einer nur tageweisen Freigabe - von Kompensationsmassnahmen begleitet werden. Die Festlegung dieser Kompensationsmassnahmen erfordert nach Auffassung der Regierung eine breite jagdpolitische Diskussion. Diese hat bisher noch nicht im nötigen Ausmass stattgefunden. Für dieses Jahr bleibt der beidseitige Kronenhirsch daher geschützt. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die ursprünglich für dieses Jahr vorgesehene Neuregelung der Wildschutzgebiete um ein Jahr verschoben worden ist und das bewährte Konzept mit zahlreicheren, aber kleineren Wildschutzgebieten demzufolge erst im nächsten Jahr in allen Jagdbezirken umgesetzt werden kann.

Anpassung der Höhenlimiten bei der Gämsbejagung
Im Rahmen des Gämsbejagungskonzeptes 1990 ist der Jagddruck bei der Bejagung des Gämswildes im Waldgürtel deutlich erhöht worden. Gemäss den in den Jagdbetriebsvorschriften festgelegten Höhenlimiten gelten dabei für die Gämsbejagung im Waldbereich grundsätzlich weniger strenge Schutzbestimmungen als in der alpinen Zone. In verschiedenen Gebieten mit einem kleinen Anteil an alpiner Zone sind die Gämsbestände im Waldbereich in den letzten Jahren stark reduziert worden. Dies gilt insbesondere für den Jagdbezirk XI (Herrschaft-Prättigau). Mit der Anpassung der Höhenlimiten wird daher für den Grossteil dieses Jagdbezirkes der Jagddruck auf das Gämswild vermindert. Im Jagdbezirk X (Suot Tasna-Ramosch) muss demgegenüber auf Gemeindegebiet Ftan der Jagddruck auf im Wald lebende Gämsen mit Blick auf die Wildschadenssituation erhöht werden. Dies erfolgt ebenfalls durch eine Anpassung der entsprechenden Höhenlimite. Entsprochen wurde aber auch einem berechtigten Anliegen des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, welches darauf abzielt, den Jagddruck auf den Geissjährling im ganzen Kanton leicht zu reduzieren.

Verfeinerung der Berechnungsgrundlagen für den Abschussplan Reh
Keine Änderungen erfahren die Bestimmungen über die Bejagung des Rehwildes. Hingegen werden die Berechnungsgrundlagen für den Abschussplan einer Region erneut verfeinert. Insbesondere wird den regionalen Unterschieden beim Jagddruck auf den Rehbock vermehrt Rechnung getragen. Damit können die regionalen Gegebenheiten im Rahmen der Abschussplanung noch besser berücksichtigt werden.

Freigabe des Wildschweins im ganzen Kanton
Im Misox werden bereits seit mehreren Jahren aus dem Tessin einwandernde Wildschweine erlegt. Im letzten Winter sind auch im St. Galler Rheintal an verschiedenen Orten Wildschweine festgestellt worden. Dies ist eine Folge der raschen Vermehrung der Wildschweine in der ganzen Nordost- und Ostschweiz. Somit muss auch in Nordbünden mit dem Einwandern von einzelnen Tieren gerechnet werden. Um übermässigen Wildschäden von Beginn weg vorzubeugen und die Bündner Jägerschaft mit dieser anspruchsvollen Jagd vertraut zu machen, werden die nicht führenden Tiere neu im ganzen Kanton zum Abschuss freigegeben.

Niederjagd - verantwortungsbewusste und genaue Kontrolle der Wildbestände
Auch die Bestände der Hasen, Birk- und Schneehühner werden seit Jahren überwacht. Diese Arten weisen denn auch konstante und gute Bestände auf. Wesentliche Kernlebensräume dieser Arten sind zudem durch Wildasyle geschützt und damit der Jagd entzogen. Die jagdliche Planung greift somit auch im Bereich der Niederwildarten.

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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