Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung hat den Entwurf für ein neu gestaltetes kantonales Raumplanungsgesetz (KRG) für die Vernehmlassung freigegeben. Gemeinden, Regionen und Interessierte sind eingeladen, bis Mitte Oktober 2003 Stellung zu nehmen.

Das geltende kantonale Raumplanungsgesetz geht in den Grundzügen auf das Jahr 1973 zurück. Nach 30 Jahren soll es nun einer Auffrischung unterzogen und durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Es geht dabei primär um eine Neugestaltung in Bezug auf Sprache und Systematik sowie um eine Entrümpelung von überholten Normen. Revisionsbedarf besteht sodann auf Grund der praktischen Erfahrungen mit dem geltenden Recht in den vergangenen drei Jahrzehnten und wegen des sich gewandelten übergeordneten Rechts.

Einfachere und raschere Verfahren
Gleichzeitig mit der Auffrischung setzt die Vorlage auch einige Schwerpunkte. Der Hauptschwerpunkt bildet die Vereinfachung und Beschleunigung der verschiedenen Planungs- und Bewilligungsverfahren. Als Massnahmen stehen dabei u.a. die Einführung von Erledigungsfristen, die Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften, die Verbesserung der Verfahrenskoordination und die Harmonisierung der Rechtsmittel zur Diskussion. Weitere Schwerpunkte der Vorlage sind die Vergrösserung des Handlungsspielraumes der Gemeinden in der Ortsplanung, die Einführung des Grundsatzes "Wohnen bleibt Wohnen" bei Bauten ausserhalb der Bauzonen, die Schaffung einer klareren Zuständigkeitsordnung für die Ahndung illegaler Bautätigkeiten, die Umsetzung der neuen Bundesnormen über das behindertengerechte Bauen sowie Reformen zur Förderung einer guten Siedlungsqualität und Architektur.

Keine Neuerfindung der Raumplanung
Die Vorlage bezweckt weder eine neue Erfindung der Raumplanung noch löst sie per se eine neue Welle von Ortsplanungsrevisionen aus. Die vorgesehenen Verbesserungen bauen vielmehr auf dem bewährten und vertrauten raumplanerischen Stufenbau (Richtplanung-Nutzungsplanung-Baubewilligungsverfahren) auf. Ebenso wenig wird an der traditionell hohen Bündner Gemeindeautonomie im Bau- und Planungswesen gerüttelt. Indem die Vorlage gezielte Vereinheitlichungen in formellen Bereichen bringt, werden sich die Gemeinden künftig sogar noch vermehrt auf das konzentrieren können, was für die Gemeindeautonomie politisch und sachlich wesentlich ist.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Neuer Artikel