Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
REGIERUNG VERABSCHIEDET DAS KANTONALE FAMILIENZULAGENGESETZ
Die Regierung unterbreitet das neue kantonale Familienzulagengesetz KFZG dem Parlament. Die neue Regelung nimmt auf zeitgemässe Familienbilder Rücksicht und setzt nicht mehr eine Vollzeitbeschäftigung für den Bezug von vollen Kinderzulagen voraus. Neu ist auch ein Lastenausgleich zwischen den Familienkassen.

Wer heute allein erziehend und mit einem Pensum unter 50 Prozent einer regelmässigen Arbeit nachgeht, hat Anspruch auf lediglich einen Teil der Kinderzulage; Konkubinatspaare oder Familien mit Stiefkindern beispielsweise gehen heute sogar leer aus. Neu sollen Teilzeitbeschäftigte bereits mit einem Pensum von 20 Prozent eine volle Zulage erhalten. Zwei oder mehrere Teilpensen von unter 20 Prozent können dabei zusammengezählt werden.

"Jedem Kinde eine Zulage" weitgehend erfüllt
Weiter berücksichtigt die neue Gesetzesvorlage auch die tatsächlichen familiären Verhältnisse. Alle Kinder, für deren Unterhalt (Pflege und Erziehung beziehungsweise Geldzahlungen) in einem "wesentlichen Ausmass" gesorgt wird, lösen für die Obhutberechtigten die Familienzulage aus ("subsidiäre Anknüpfung an den Unterhalt"). Die Berücksichtigung der tatsächlichen familiären Verhältnisse und die Abschaffung von Teilzulagen erfüllen zusammen weitestgehend das Anliegen "jedem Kinde eine Zulage", das von verschiedenen Seiten gefordert wird. Auch das neue Gesetz kann Härtefälle nicht verhindern. Diese können und sollen aber praxisnah durch die Fürsorgestellen der Gemeinden betreut werden. In diesen Situationen sichert das Sozialamt das Existenzminimum.

Der Lastenausgleich zwischen den unterschiedlichen Familienausgleichskassen soll insbesondere Kassen entlasten, die eine ungünstige Mitgliederstruktur aufweisen. Diese Kassen mussten bisher hohe Beitragssätze erheben und konnten per Regel nur die Mindestleistungen erbringen. Der Lastenausgleich führt insgesamt nicht zu einer Erhöhung der Beiträge durch Arbeitnehmer und -geber. Die Beitragssätze und Leistungen aller Kassen gleichen sich hingegen an. Neue, private Familienkassen dürfen gemäss neuem Gesetz in Graubünden allerdings nicht mehr errichtet werden.

Selbstständigerwerbende: Weiterhin freiwillig
Die Regierung hat verschiedene Anliegen aus dem Vernehmlassungsverfahren in der neuen Vorlage berücksichtigt. Sie verzichtet insbesondere auf die obligatorische Unterstellung aller Selbstständigerwerbenden. Zudem wird in formeller Sicht auf die bisherige grossrätliche Vollziehungsverordnung verzichtet.

Finanziell ist die neue Gesetzesgrundlage für den Kanton kostenneutral. Die Gemeinden beziehungsweise ihre Sozialdienste werden durch die Ausrichtung der vollen Kinderzulagen bereits ab einem Arbeitspensum von 20 Prozent finanziell entlastet.

Polizeigesetz: Klare Regelung schafft Vertrauen
Die Regierung hat den Entwurf des neuen Polizeigesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll der Handlungsspielraum für die Bündner Polizei klar abgesteckt und das Vertrauen in die Tätigkeit und das Wirken der Polizei weiter gestärkt werden.

Konkret geht es um Aufgaben und Organisation sowie um die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Kantons- und Gemeindepolizeien. Weiter wird die Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps, mit dem Bund und mit privaten Sicherheitsorganen definiert und so genannte "polizeiliche Zwangsmassnahmen", inklusive des Schusswaffengebrauchs, auf Gesetzesstufe normiert. Das Gesetz regelt schliesslich auch Fragen des Rechtsschutzes von Personen, die von Polizeihandlungen betroffen sind. Die Vernehmlassung dauert bis Ende September 2003.

Heroingestützte Behandlung hat sich bewährt
Die heroingestützte Behandlung von Drogenabhängigen wird in Graubünden definitiv eingeführt. Die Regierung will nach Abschluss der dreijährigen Versuchsphase das Betriebskonzept weiterführen und die 30 Behandlungsplätze in der Neumühle in Chur erhalten. Verantwortlich dafür sind die Psychiatrischen Dienste Graubünden.

Fachstelle Kindesschutz definitiv weitergeführt
Nach dreijähriger Versuchsphase wird die kantonale Beratungsstelle für den Kindesschutz definitiv weitergeführt. Die "Fachstelle Kindesschutz" ist beim Sozialamt Graubünden angesiedelt und mit 160 Stellenprozenten dotiert.

Revidierte Vollziehungsverordnung im Ausländerrecht tritt in Kraft
Per 1. August 2003 tritt die teilrevidierte Vollziehungsverordnung des Grossen Rats zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes in Kraft. Die Revision umfasste insbesondere Anpassungen an das Ausländerrecht des Bundes sowie an die neue Gerichtsorganisation in Graubünden. Zudem schafft sie die Voraussetzungen dafür, dass sich der Kanton finanziell an Integrationsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer beteiligen kann.

Obersaxen mit eigenem Pflegeheim Die Gemeinde Obersaxen kann per 1. September 2003 eine eigene Pflegegruppe mit sieben Betten eröffnen. Die Regierung hat beschlossen, die Pflegegruppe des Steinhauser Zentrums Obersaxen auf die "Liste der Langzeiteinrichtungen" (Pflegeheimliste) aufzunehmen.

Alkoholzehntel verteilt
Die Regierung hat den Alkoholzehntel in Höhe von rund 380'000 Franken für das Rechnungsjahr 2001/2002 verteilt. Das Geld wird 2003 für Präventivmassnahmen, für Behandlungen und für Forschung sowie Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Gemäss Bundesgesetz über die gebrannten Wasser ist der Anteil der Kantone am Reinertrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs zu verwenden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat die Bewilligung für den Streckenplan zweier Fahrrad-Veranstaltungen im Juli resp. August erteilt: Die "Alpen-Challenge 2003" sowie das "10. Dreiländer-Giro".

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Der Kanton Graubünden beteiligt sich finanziell an zwei Interreg-Projekte. Beim einen, "Habitalp" genannt, geht es um den Aufbau einer transnationalen Datenbank für Nationalparks. Die Datenbank basiert auf Daten des Geografischen Informations-Systems GIS. Das andere Projekt, "Via Alpina", will durch acht Alpenstaaten eine durchgehende Wanderroute etablieren. Total hat die Regierung für beide Projekte 160'000 Franken genehmigt.
- Für die Verbauung im Marchtobel bei Saas für den Schutz der Linie der Rhätischen Bahn hat die Regierung 114'000 Franken genehmigt.
- Nach den guten Erfahrungen im Rahmen der Jungwaldpflegeprojekte 1998-2002 hat die Regierung das gesamtkantonale "Sammelprojekt Waldbau 2003-2007" der 182 öffentlichen und privaten Waldeigentümern in Graubünden genehmigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,5 Millionen Franken. Rund 1,3 Millionen Franken hat sie für verschiedene Projekte bereits zugesichert.
- Für den Bau des Forstwerkhofs erhält die Gemeinde Tujetsch einen kantonalen Beitrag von rund 85'000 Franken.

Rund 64'000 Franken erhält die Gemeinde Valchava für die Sanierung der Wasserversorgung in den Gebieten Vallatscha und Muglin.

Strassenprojekte
- Für die Hangsicherung der Caselertobelbrücke auf der Schinstrasse und für Baumeisterarbeiten für die Umfahrung Klosters (Abschnitt Tschägibach-Drostobel) hat die Regierung rund zwei Millionen Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel