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Die Regierung hat die Totalrevision der kantonalen Strassengesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt. Heute regeln rund 200 Artikel die Strassengesetzgebung Graubündens. Neu werden insgesamt rund 100 Artikel in zwei Erlassen die Strassengesetzgebung Graubündens regeln. Zahlreiche bisherige Bestimmungen sind überholt und nicht mehr zeitgemäss; die Regelungen für die Projektierung, für den Bau und den Unterhalt sowie für die Nutzung und die Finanzierung von Kantonsstrassen müssen erneuert werden. Als eine der wesentlichen Änderung ist auch die Neuregelung der Vorschriften für die An- bzw. Aberkennung von Kantonsstrassen geplant. Nicht angetastet wird hingegen der Grundsatz, dass der Kanton eine minimale Groberschliessung der Gemeinden und Fraktionen garantiert.

Neu soll auch eine Rechtsgrundlage für den so genannten "Langsamverkehr", Fussgänger, Wanderer und Radfahrer, geschaffen werden. Neben weiteren Anpassungen und Neuerungen werden die Aufgaben und Kompetenzen von Kanton und Gemeinden punktuell angepasst.

Die Vernehmlassung dauert bis Weihnachten 2004. Die komplett erneuerte kantonale Strassengesetzgebung soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind elektronisch unter www.tiefbauamt.gr.ch einsehbar.

Neues Pensionskassen-Gesetz geht in die Vernehmlassung
Die Regierung hat das Gesetz für die Kantonale Pensionskasse Graubünden in die Vernehmlassung geschickt. Das neue Gesetz wird die bisherige Pensionskassenverordnung ablösen; ausschlaggebend dafür sind politische und wirtschaftliche Gründe.
Schwerpunkte der Revision sind:
- die Anpassung der Bestimmungen der Pensionskassenverordnung an die neue Kantonsverfassung;
- der gesetzgeberische Umsetzung der 1. BVG-Revision im kantonalen Recht;
- die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent;
- die versicherungstechnische Kürzung der Umwandlungssätze bei vorverschobener Alterspensionierung;
- die Anpassung der Regeln der IV an diejenigen der eidgenössischen Invalidenversicherung und
- die Anpassung der Kinderrente an die Waisenrente.
Der grosse Teil der Regelungen der heutigen Pensionskassenverordnung wird materiell unverändert ins neue Recht übernommen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2004. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Die Vernehmlassungs-Unterlagen werden nach Bereinigungen der Übersetzungen ins Netz gestellt und sind dann elektronisch unter www.pk.gr.ch einsehbar.

NFA: Bündner Regierung tritt Pro-Komitee bei
Die Bündner Regierung tritt dem eidgenössischen Komitee "Exekutiven für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben NFA" bei. Damit will sie dokumentieren, dass die Erneuerung und die Stärkung des föderalistischen Staatssystems auch im Interesse des Kantons Graubünden und der Bündner Regierung liegt.
Aus Sicht Graubündens stehen folgende Vorteile der NFA im Vordergrund:
- Sie schafft die Grundlage für einen transparenten, gezielten und steuerbaren Finanzausgleich sowie eine effiziente und bedarfsgerechte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
- sie entwirrt den bisherigen komplizierten Aufgabenverbund und das Finanzierungsgeflecht und schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten;
- der neue Finanzausgleich gibt den Kantonen mehr Möglichkeiten, um ihre Aufgaben eigenständig zu erfüllen;
- die NFA vermindert die tendenziell steigenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen;
- sie erhöht die Leistungsfähigkeit der Kantone und sichert ihnen eine minimale Ausstattung an finanziellen Ressourcen;
- der geografisch-topografische Belastungsausgleich vermindert die übermässigen finanziellen Lasten der Gebirgskantone;
- die NFA vermindert Abhängigkeiten gegenüber dem Bund und korrigiert falsche Anreizstrukturen;
- sie erweitert die Möglichkeiten für innovative, kostengünstige und bürgernahe Dienstleistungen;
- sie schafft die Basis für neue und verbesserte Zusammenarbeitsformen zwischen den Kantonen.
Die NFA löst nicht alle Probleme des föderalistischen Systems der Schweiz. Sie ist aber ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der Autonomie und der Eigenverantwortung der Kantone; sie sichert eine effiziente Erfüllung der Staatsaufgaben und einen haushälterischen Einsatz der öffentlichen Finanzen.

Alterspflege und -betreuung: Rahmenplanung verabschiedet
Die Regierung hat die so genannte "Rahmenplanung 2004" für die ambulante und die stationäre Pflege und Betreuung von älteren Menschen im Kanton verabschiedet. Die Rahmenplanung gibt Auskunft, wie gross der künftige Bedarf an Angeboten für die Pflege und die Betreuung von älteren Menschen ist. Investitionsbeiträge für solche Angebote werden in Zukunft nur dann vom Kanton gewährt, wenn dafür gemäss Rahmenplanung auch Bedarf besteht.
In der kantonalen Rahmenplanung werden unter anderem die Planungsregionen (20 Spitex- und 19 Heimregionen) dargestellt, die ambulante und die stationäre Nachfrage verglichen und der künftige Bettenbedarf je Heimregion errechnet.

Richtfunknetz wird technisch erneuert
Die bisherige Technik für den Richtfunk von Kantonspolizei und Tiefbauamt muss ersetzt werden. Die Regierung hat dafür grünes Licht erteilt. Sie wird dem Grossen Rat im Rahmen der Botschaft zum Budget 2005 ein Verpflichtungskredit von 7,5 Millionen Franken beantragen.

Grund für die technische Umrüstung ist einerseits die Nutzung der bisherigen Richtfunk-Frequenzen für das terrestrische digitale Radio T-DAB und andererseits das Alter der bisherigen Anlagen.

Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesgesetz über die Stromversorgung: Die neue gesetzliche Regelung muss der Energie-Branche die volle Verantwortung für eine sichere, effiziente und konkurrenzfähige Versorgung des Landes mit elektrischer Energie übertragen, ohne die Gewässerhoheit der Kantone anzutasten. Zudem müssen alle Entscheidungskompetenzen im Zusammenhang mit Wasserrechten bei den Kantonen konzentriert werden, schreibt die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung. Grundsätzlich unterstützt sie in der gemeinsamen Vernehmlassung der Regierungen der Gebirgskantone die Öffnung des Strommarktes durch EU-kompatible Regelungen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Schlans: Rund 170'000 Franken erhält die Gemeinde für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgung. Dieses Projekt ist mit dem Bauprojekt für ein Trinkwasserkraftwerk gekoppelt.
- Brusio: Rund 80'000 Franken erhält die Gemeinde für das Projekt "Risanamento selve castanili e selve di noci". Dabei werden Kastanienselven instand gestellt und gesichert. Im Gebiet Cötöngi wird zusätzlich eine in Graubünden seltene Nusselve gepflegt.
- Tamins: Rund 30'000 Franken erhält die Gemeinde für das Projekt "Sonderwaldreservat Eichwald". Damit soll diese Waldfläche von 99 ha langfristig erhalten werden. Das Projekt dauert insgesamt fünf Jahre.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Jugendmusik Chur: Der Instrumentenbestand wird teilweise erneuert. Der Kantonsbeitrag beläuft sich dafür auf 6500 Franken.
- Sport in der Arge Alp: Für den OL Cup 2004 der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer Arge Alp in Blindham / Bayern hat die Regierung einen Beitrag von rund 8'000 Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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