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In der bevorstehenden Session des Grossen Rats wird sich das Parlament mit zwei Vorlagen befassen, die das öffentliche Beschaffungswesen betreffen. Dabei handelt es sich um den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie um die Totalrevision der kantonalen Submissionserlasse. Anlässlich ihrer Sitzung von Mitte Januar hat die zuständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des Grossen Rats die Botschaft der Regierung im Beisein von Regierungsrat Stefan Engler zuhanden des Grossen Rats vorberaten.

Die Vorlage zum Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen war unbestritten. Zu diversen Bestimmungen der Vorlage zum kantonalen Submissionsgesetzes lagen hingegen Kommissionsanträge vor, die ausgiebig diskutiert wurden. Diese betrafen die Nichtunterstellung der kommerziellen und industriellen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, die formelle Eröffnung des Zuschlages, die Statistikpflicht im freihändigen Verfahren und die Aufnahme der Lehrlingsausbildung in den Katalog der Zuschlagskriterien. Weiter wurden insbesondere die durch die Regierung vorgeschlagenen Schwellenwerte eingehend diskutiert, wobei die Kommission diese schliesslich für gut befunden hat. Viel zu reden gab auch der Mehrheitsantrag, der fordert, dass Anbieter, die sich in einem Nachlassverfahren befinden, vom Verfahren ausgeschlossen werden sollen.

Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der Regierung.
Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
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