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Die Regierung hat das neue Anwaltsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die heutigen kantonalen Bestimmungen über die Arbeit der Anwältinnen und Anwälte in Graubünden sind in mehreren Erlassen verzettelt. Da sich das neue kantonale Anwaltsgesetz auf das "Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte" von 2002 stützen kann, sind zudem einzelne kantonale Bestimmungen überflüssig geworden. Das Bundesgesetz regelt einerseits die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und legt andererseits die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz fest.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2005. Die VernehmlassunguUnterlagen sind unter www.jpsd.gr.ch einsehbar.

Ein einheitliches Weinbaugebiet zwischen Bonaduz und Fläsch
Die beiden Weinbaugebiete zwischen Fläsch und Malans sowie zwischen Igis und Bonaduz werden zu einem einheitlichen Produktionsgebiet zusammengelegt. Da spätestens per 2008 auch im Rebbau die kontrollierte Ursprungsbezeichnung eingeführt werden muss, stärkt die Zusammenlegung der beiden bisherigen Weinbaugebiete die Vermarktung der Weine aus der Bündner Herrschaft und aus dem Churer Rheintal. Die gesamte Rebfläche zwischen Fläsch und Bonaduz misst 400 ha; davon liegen rund 80 Prozent in der Bündner Herrschaft.
Die Regierung hat auf Antrag des Bündner Weinbauvereins die entsprechenden Anpassungen der Ausführungsbestimmungen zur "Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung)" genehmigt. Die revidierte Bestimmung tritt rückwirkend per 1. Oktober in Kraft.

Aus Gemeinden und Regionen
- Poschiavo: Für den Umbau des Wohnheimes "L'Incontro Poschiavo" hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von maximal 1,5 Millionen Franken genehmigt.
- Landquart: Die Regierung hat das Bauprojekt für die Erweiterung des Primarschulhauses 2 definitiv genehmigt und dafür einen Baubeitrag von rund 120'000 Franken bewilligt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Humanitäre Hilfe: Die Regierung hat dafür 14'000 Franken bewilligt. Die einzelnen Beiträge gehen an die Helvetas, der Schweizer Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, für ein Ausbildungsprojekt in der Dominikanischen Republik, an Vétérinaires sans Frontières für ein Tollwutbekämpfungsprojekt in Georgien sowie an die Hilfsorganisationen Menschen für Menschen für ein Schulinfrastrukturprojekt in Äthiopien und Brot für alle für ein Landwirtschaftsprojekt in Peru.
- Bündner Kunstverein: Die Regierung hat der Ausstellung im Bündner Kunstmuseum "Matias Spescha - per ils otganta" einen Beitrag von 15'000 Franken zugesprochen. Zur Ausstellung im kommenden Frühjahr erscheint auch eine Publikation.

Strassenprojekte
- Tunnel San Bernardino: Für elektromechanische Anlagen im Rahmen der Sanierung des Tunnels hat die Regierung rund 550'000 Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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