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Das Entlastungsprogramm 2004 EP04 des Bundes ist unvermeidlich und wird vom Kanton Graubünden in weiten Teilen mitgetragen. Allerdings drängt die Bündner Regierung auf gezielte Anpassungen. Problematisch, ja inakzeptabel ist das EP04 dort, wo es zu reinen Lastenabwälzungen auf die Kantone führt: im Asyl- und Flüchtlingsbereich, mit der Streichung des ausserordentlichen Kantonsanteils an den Mineralölsteuern und bei der individuellen Prämienverbilligung. Diese Kürzungen will die Bündner Regierung nicht hinnehmen, weil sie zum Teil in Bereichen erfolgen, die eigentliche Bundesaufgaben sind und die Kantone die zusätzlich anfallenden Kosten tragen müssen, wie im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die Kürzungen setzen zudem in Bereichen an, in denen die Kantone praktisch kaum Handlungsspielraum haben, so wie im öffentlichen Regionalverkehr.

Weiter stellt die Regierung fest, dass mit dem EP04 die Ausgangslage der Kantone für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA verschlechtert wird. Schliesslich trifft das EP04 vor allem auch Bereiche, die bereits durch das EP03 empfindlich tangiert wurden.

Problematisch ist weniger das Volumen des EP04 insgesamt als die Art der Massnahmen und deren Verteilungswirkung auf die Kantone. Die Kantone werden durch das EP04 sehr unterschiedlich getroffen, am stärksten die Rand- und Gebirgskantone, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme an Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Das EP04 setzt im Wesentlichen auf Ausgabenkürzungen von rund 1,5 Milliarden Franken. Insgesamt soll der Bundeshaushalt bis 2008 um zwei Milliarden Franken entlastet werden.

Der Eintrag von "Code 178" im Fahrzeugausweis wird gebührenpflichtig
Firmen und Privatpersonen können mit einem Eintrag im Fahrzeugausweis verfügen, dass es durch das Strassenverkehrsamt weder annulliert noch auf einen anderen Halter übertragen werden kann - ausser sie erlauben es. Der Eintrag des so genannten "Code 178" im Fahrzeugausweis wird immer beliebter. Entsprechend hoch ist der administrative Aufwand vom Strassenverkehrsamt für die Prüfung und die Archivierung der Anträge geworden; zwischen 2002 und 2003 sind diese um 100 Prozent auf 1500 gestiegen.

Diese Dienstleistung wird deshalb neu gebührenpflichtig und kostet 50 Franken. Die Regierung hat eine entsprechende Revision der "Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Kosten von den Motorfahrzeug- und Fahrradhaltern im Kanton Graubünden" beschlossen. Diese Änderung tritt anfangs Januar 2005 in Kraft.

Regierung legt Betriebsbeiträge 2005 des Kantons an die Behinderteneinrichtungen fest Massgebend für die maximale Höhe der Betriebsbeiträge des Kantons an die anerkannten Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration behinderter Erwachsener ist wie schon 2004 der Durchschnitt der Betriebsdefizite der Jahre 2001 und 2002 plus drei Prozent Teuerung. Weil praktisch keine Teuerung zu verzeichnen ist erachtet es die Regierung als vertretbar, den Beitrag des Kantons auf gleichem Niveau wie 2004 zu belassen. Insgesamt belaufen sich die kantonalen Beiträge an Behinderteneinrichtungen für das Jahr 2005 auf rund 3,7 Millionen Franken.

Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bund seine Beiträge an die Behinderteneinrichtungen gekürzt. Diese können vom Kanton nicht vollumfänglich kompensiert werden. Der Bund sieht vor, die Bundesbeiträge 2005 auf der Basis der Beiträge 2000 plus 4,5 Prozent Teuerung zu plafonieren.

Weitere Vernehmlassungen
- Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz - Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten: Die Bündner Regierung hatte sich kritisch zum Entwurf des Bundes für ein Lotteriegesetz geäussert; der Vorschlag der Fachdirektorenkonferenz kommt deshalb vor diesem Hintergrund grundsätzlich gut an. Etwas wolkig geblieben sind bei diesem Entwurf die konkrete Umsetzung und die Höhe der Kosten und der Gebührenerträge. Grundsätzlich ja sagt die Bündner Regierung aber zu den Bestrebungen, einen für alle Kantone geltenden, einheitlichen Quellensteueransatz festzulegen.
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliensachen- und Grundbuchrecht): Diese Teilrevision umfasst rund 100 Artikel und ist die grösste seit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Register-Schuldbriefs anstelle des Papier-Schuldbriefs. Der Register-Schuldbrief entsteht bei der Eintragung im Grundbuch. Dabei wird kein Pfandtitel mehr ausgestellt; dies senkt die administrativen Kosten. Als weitere Neuerung ist die Einführung des so genannten "Raumrechts" oder "kleinen Wohneigentums" vorgesehen; dies als Ergänzung zum Stockwerk- oder Miteigentum. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen bestimmten Teil eines Baues ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die Bündner Regierung unterstützt den Vorschlag für die Einführung des Register-Schuldbriefs, lehnt allerdings die Idee des "Raumrechts" als wenig praxistauglichen Vorschlag ab.

Aus Gemeinden und Regionen
- Maienfeld: Die Regierung hat die neuen Statuten der Bürgergemeinde genehmigt. Diese sehen unter anderem neu das Recht der Bürgerversammlung vor, das Budget zu genehmigen bzw. sie sehen die Aufgabe des Bürgerrats vor, ein Budget vorzulegen. Zudem wurde die "Unterstützung und Förderung von kulturellen, gemeinnützigen und sportlichen Anlässen" als neue Aufgabe der Bürgergemeinde aufgenommen.
- Surses: Um die Zusammenarbeit zwischen dem "Touristischen Gemeindezweckverband Surses" und "Savognin Tourismus" zu verbessern wird eine Vorstandskonferenz institutionalisiert. Zudem wird die Tourismusförderungsabgabe der Gemeinden um insgesamt 100'000 Franken gesenkt. Diese und andere Anpassungen sind im neuen Organisationsstatut des "Touristischen Gemeindezweckverband Surses" enthalten. Die Regierung hat das neue Organisationsstatut genehmigt.
- Trimmis und Says: Die Regierung unterstützt den geplanten Zusammenschluss der beiden Gemeinden mit einem Förderbeitrag von 2,8 Millionen Franken aus dem Finanzausgleichsfonds, sofern die beiden Gemeinden und der Grosse Rat dem Zusammenschluss zustimmen. Sie ist der Auffassung, dass die Fusion von Trimmis und Says im Interesse des Kantons und der von ihm angestrebten Gemeindereform ist.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Almanacco Mesolcina-Calanca: Die Regierung hat für die Herausgabe des Kalenders 2005 einen Beitrag von 6000 Franken bewilligt.
- Kloster St. Johann: Für die Herausgabe eines Museumsführers für das Museum Plantaturm hat die Regierung einen Beitrag von 10'000 Franken genehmigt.
- Stadttheater Chur: Die Regierung hat für die Spielzeit 2004/2005 einen Kantonsbeitrag von 190'000 Franken gutgeheissen.

Personelles
- Hansjürg Bollhalder (1955), Chur, ist als Chef der Finanzkontrolle Fiko gewählt worden. Bollhalder war stellvertretender Vorsteher der Fiko und seit Sommer 2004 Vorsteher ad interim.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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