Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
In der kommenden Dezembersession 2004 wird sich der Grosse Rat im Rahmen der Budgetdebatte mit der Festlegung der für die Betriebsbeiträge 2005 des Kantons an die Spitäler massgebenden Eckwerte befassen und hierüber mehrere Beschlüsse fassen. Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat sich an zwei Sitzungen intensiv mit dieser Thematik befasst. Anlässlich der ersten Sitzung vom 9. November 2004 waren nebst Regierungsrat Martin Schmid und Vertreter der Verwaltung auch Vertreter des Verbandes Heime und Spitäler Graubünden und des Vereins Bündner Spitalärzte anwesend.

Die Aufgabe der Kommission bestand darin, die von der Regierung in diesem Zusammenhang und in dieser Form erstmals gestellten Anträge zuhanden des Grossen Rates vorzuberaten. Die Kommission folgte im Grossen und Ganzen der Argumentationslinie der Regierung und unterstützt die Anträge betreffend Hospitalisationsrate, Gesamtkredit für das Rettungswesen sowie Gesamtkredit für Lehre und Forschung. Breite Zustimmung fanden, nach längerer Diskussion, auch die von der Regierung vorgeschlagenen Abgabesätze für ausserkantonale Patienten, Selbstzahler sowie Privat- und Halbprivatpatienten. Der Antrag betreffend den Gesamtkredit für das Bereitschaftswesen wurde ohne grosse Debatte überwiesen.

Unterschiedliche Voten fielen demgegenüber bei der Behandlung der Vorschläge zur Festlegung des anerkannten standardisierten Fallaufwands. Die Regierung will diesen auf 7'320 Franken pro Fall fixieren. Hier setzte eine Grundsatzdiskussion ein, inwieweit die vom Grossen Rat beschlossenen Sparmassnahmen ohne Rücksicht auf die Direktbetroffenen umgesetzt werden sollen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit dürfen nicht umsetzbare Sparmassnahmen nicht damit kompensiert werden, dass ein entsprechend tieferer Fallaufwand die Gemeinden zusätzlich belastet. Sie vertritt deshalb die Auffassung, dass auf die Sparmassnahme "Aufhebung der Marktzulage" im Spitalbereich und somit auch auf deren Kompensation in Höhe von vier Millionen Franken zu verzichten und dafür eine Erhöhung des Fallaufwandes zu akzeptieren ist. Die Kommission ist sich bewusst und legt Wert auf die Feststellung, dass mit dem neuen Spitalfinanzierungssystem zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen bevor aussagekräftige Schlüsse gezogen werden können.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
Neuer Artikel