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Die Bündner Regierung hat das Finanzhaushaltsgesetz FHG von 1998 umfassend revidiert. Sie legt dem Grossen Rat die Botschaft in der kommenden Juni-Session vor. Die bisherigen Erfahrungen, diverse Vorstösse im Grossen Rat und die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse verlangen eine Totalrevision des FHG, unter anderem mit folgenden Schwerpunkten:
- Die vom Grossen Rat im Oktober 2000 beschlossenen Bedingungen für die bevorstehende Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse werden detailliert festgelegt;
- die Anliegen des Parlaments werden berücksichtigt;
- die Grundlagen, um den Kantonshaushalt flexibel und stufengerecht zu führen, werden verbessert, und
- das FHG wird an die neue Kantonsverfassung angepasst. Zudem sollen gewisse Budgetkompetenzen an die Geschäftsprüfungskommission GPK und an die Regierung delegiert werden: Über die definitive Umsetzung von allfälligen globalen Budgetkürzungen durch den Grossen Rat und die abschliessende Bewilligung von sämtlichen Nachtragskrediten - auch den während einer Grossrats-Session zur Diskussion stehenden - soll neu die GPK entscheiden können. Die Regierung soll hingegen neu die Aufnahme von Fremdkapital in jeder Form selbständig beschliessen und bestehende Kraftwerksbeteiligungen aufstocken können. Für die Delegation von Kreditbewilligungskompetenzen an die GPK und an die Regierung muss indessen auch Artikel 35 der neuen Kantonsverfassung revidiert werden.

Regierung nimmt Stellung zur Totalrevision des Vormundschaftsrechts
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Totalrevision des Vormundschaftsrechts. Die Vorentwürfe für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) und für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden führen unbestrittenermassen zu einer Verbesserung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung. In Teilbereichen werden endlich auch gesamtschweizerische Lösungen angestrebt.

Bei ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen macht die Regierung eine wichtige Einschränkung. Sie geht davon aus, dass die vorgeschlagene Konstituierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Fachgericht nicht umgesetzt wird. Der Kanton Graubünden kennt nämlich weder Fach- noch Sondergerichte. In diesem Zusammenhang erwartet die Regierung die bessere Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und keine Mehrkosten für den Kanton.

Vernehmlassung zum Kindergartengesetz, zum Schulgesetz und zur Lehrerbesoldungsverordnung
Die Regierung schickt die revidierten Entwürfe des Gesetzes über die Kindergärten (Kindergartengesetz, BR 420.500), des Gesetzes für die Volksschulen (Schulgesetz, BR 421.000) und der Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrkräfte und Kindergärtnerinnen (LBV; BR 421.080) in die Vernehmlassung. Zu den Schwerpunkten gehören die Mindestbesoldung und die Besoldung von Stellvertretungen, die Festlegung der Lektionsdauer sowie das wöchentliche Pflichtpensum der Kindergartenlehrpersonen. Ein weiterer Revisionspunkt beinhaltet die Regelung der Kompetenzen für die Festsetzung der massgebenden Pauschalbeträge für die Subventionierung.

Schutz für Nichtraucher in der Kantonalen Verwaltung Graubünden
Sämtliche Gebäude der Kantonalen Verwaltung Graubünden gelten ab dem 1. Juli 2004 grundsätzlich als rauchfrei. Während einer Übergangsfrist wird nur noch in Spezialfällen das Rauchen zugelassen. Nicht in allen Gebäuden lassen sich Sofortmassnahmen umsetzen. Begründet wird das Rauchverbot mit der Tatsache, dass Rauchen und Passivrauchen gravierende gesundheitliche Schäden verursachen. Zwei Drittel aller Erwachsenen zählen zu den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Laut Arbeitsgesetz hat der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden (Art. 19, Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz). In rauchfreier Umgebungen rauchen auch Raucherinnen und Raucher automatisch weniger. Weil viele von ihnen das Rauchen reduzieren oder sogar damit aufhören möchten, begrüsst auch die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher klare Rauchregeln. Daneben verursacht das Rauchen erhebliche Mehrkosten bei der Reinigung und beim Unterhalt von Räumlichkeiten.

Regierung reist nach Wien
Die Bündner Regierung führt periodisch Studienreisen ins Ausland durch. Daran nehmen auch die Partnerinnen und Partner teil. Bisher führten die Reisen im Jahr 1997 nach Brüssel und im Jahr 2001 nach Berlin. In diesem Jahr wird die Regierung vom 20. - 23. Mai 2004 in Wien weilen. Dort stehen Kontakte mit der Wiener Landesregierung, der Wirtschaftskammer Wien, dem Bundesrat der Republik Österreich und mit der Schweizer Botschaft auf dem Programm. Daneben dient die Reise der Pflege kultureller Aspekte und der kollegialen Beziehungen. Pro Person fallen Kosten von rund 2'500 Franken an. Die Partnerinnen und Partner übernehmen ihren Kostenanteil selber.

Sanierung des Kantonshaushalts
Die Umsetzung des Sanierungsprogramms verlangt die Anpassung von zwei weiteren Verordnungen. Die Teilrevision der Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst wird von der Regierung auf den 1. März 2004 in Kraft gesetzt, die teilrevidierte Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrkräfte und Kindergärtnerinnen (Lehrerbesoldungsverordnung) auf den 1. August 2004. Die Massnahmen beschloss der Grosse Rat im August 2003.

Aus Gemeinden und Regionen
- Castasegna, Domat/Ems: Die Regierung genehmigt die vorgelegten Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Der Theatergruppe In Situ wird für die Produktionen "Ödipus auf Kolones/Antigone" und "Ein Stück Monolog" ein Gesamtbeitrag von Fr. 75'000 zugesprochen. Aus der interkantonalen Landeslotterie werden an das Festival Xong 2004 zur Förderung des kulturellen Austausches im Dreiländereck Val Müstair/Unterengadin, Oberes Gericht und Obervinschgau 10'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
- Auf der Verbindungsstrasse Trun - Schlans, Abschnitt Trun - Brücke Val Sinzera, wird das zulässige Höchstgewicht von 18 t auf 28 t erhöht.

Personelles
- Renza Berger-Cereghetti (44) aus Chur ist per 1. Juni als neue Stellevertreterin des Handelsregisterführers im Handelsregisteramt gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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