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Die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes StG liegt nun vor; das Parlament wird in der Juni-Session darüber beraten. Die Revision umfasst im Wesentlichen eine formelle und verschiedene materielle Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes an das übergeordnete Bundesrecht. Unter anderem wird neu ein "Behindertenabzug" gewährt. Damit wird den behinderungsbedingten Kosten Rechnung getragen. Im Gegensatz zum Abzug der Krankheitskosten muss der Steuerpflichtige hier keinen Selbstbehalt tragen. Der Behindertenabzug wurde auf Bundesebene per 1. Januar 2004 durch das Behindertengleichstellungsgesetz eingeführt und muss zwingend durch die Kantone eingeführt werden.
Diese Revision des Steuergesetzes nimmt bereits auch zwei Punkte des Steuerpakets 2001 des Bundes vorweg: Der "Kinderbetreuungsabzug" und die so genannte "Freistellung des Existenzminimums". Beim Kinderbetreuungsabzug sollen die effektiven Kosten für die Kinderbetreuung neu bis zu einem Maximum von 7000 Franken pro Kind abgezogen werden können. Die Freistellung des Existenzminimums bedeutet, dass die Verwaltung die Kompetenz erhält, auf eine Veranlagung zu verzichten, wenn ein Steuerbezug aussichtslos erscheint und ein Steuererlass regelmässig gewährt werden müsste. Der Kinderbetreuungsabzug entfällt auch im revidierten StG, falls das Steuerpaket 2001 des Bundes am 16.5. vom Stimmvolk abgelehnt wird; die Freistellung des Existenzminimums nicht.
Diese Teilrevision des Steuergesetzes führt zu Mindereinnahmen von rund 750'000 Franken. Diese sind zur Hauptsache auf den neuen Behindertenabzug zurückzuführen.

Berufsschulen Ilanz und Chur: rumantsch und deutsch bis 2008
Der nicht fachspezifische Unterricht an den Berufsschulen in Ilanz und Chur bleibt grundsätzlich zweisprachig romanisch-deutsch. Die Regierung hat das so genannte Splitting-Modell für den allgemein bildenden Unterricht ABU um weitere vier Jahre verlängert. Lehrlinge mit Lehrort Surselva werden den ABU grundsätzlich in Ilanz besuchen. Für Ausnahmen wird neu nur noch das Amt für Berufsbildung zuständig sein. Die Gewerbeschule Chur wird bei genügend Interesse romanisch als zusätzliches Freifach anbieten. Der Fachunterricht findet hingegen wie bis heute in der Berufsschule statt, die gemäss Schulkreiseinteilung dafür zuständig ist.
Die erste Versuchsphase von drei Jahren mit dem Splitting-Modell geht Ende Schuljahr 2003/2004 zu Ende. Die zusätzlichen Kosten für den Zweisprachenunterricht belaufen sich in Ilanz auf rund 250'000 Franken pro Jahr. Der Kanton übernimmt davon rund 75'000 Franken, Bund und Gemeinden übernehmen den Restbetrag.

Stammzellenforschung überzeugend geregelt
Die Bündner Regierung befürwortet den Entwurf der so genannten "Stammzellenforschungsverordnung". Er trägt der sensiblen Thematik genügend Rechnung und gewährleistet die Würde des Menschen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Gesundheit. Unklar bleibt einzig, von wem die kantonale Ethikkommission über relevante, neue Erkenntnisse in der Wissenschaft informiert wird, um ein Forschungsprojekt unter ethischen Aspekten neu zu beurteilen. Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem neuen Stammzellenforschungsgesetz voraussichtlich am 1. Juli in Kraft.

Aus Gemeinden und Regionen
- Ramosch-Tschlin: Im gemeinsamen Schulverband werden die Anzahl Schulratsmitglieder von acht auf sechs reduziert. Zudem ist der Schulrat neu beschlussfähig, wenn mindestens vier (bisher sechs) Mitglieder anwesend sind. Die Regierung hat die teilrevidierten Statuten des "Consorzi da scoula Ramosch-Tschlin" genehmigt.
- Mesocco: Die Regierung hat die neue Kreisverfassung genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Argo Chur: Für den Umbau der Heimleiterwohnung des Wohnheims Surava der Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für Behinderte hat die Regierung einen Baubeitrag von rund 160'000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
- Calancastrasse: Für Baumeisterarbeiten im Tunnel Val d'Infern sind 5,9 Millionen Franken genehmigt worden.
- S-chanf: Die Regierung hat das Projekt für den Neubau eines Trottoirs in "Pradels" genehmigt und dafür 70'000 Franken als Kantonsbeitrag bereitgestellt.

Personelles
- Gion Lechmann (36) von Falera ist als neuer Konrektor und Schulleitungsmitglied der Bündner Kantonsschule gewählt worden. Er tritt seine Stelle am 1. Juli 2004 an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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