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Die Schaf- und Ziegenhaltung erfüllen in den Gebirgsregionen eine wichtige Aufgabe bei der Pflege der Alpweiden. Fehlen diese beiden Nutztierarten, führt dies zu einer starken Vergandung der Alpenregionen. Der zusätzliche, durch Wolfs- und Luchspopulationen verursachte Mehr-aufwand für die Schaf- und Ziegenhaltung ist jedoch für die Kleinviehhalter wirtschaftlich nicht mehr verkraftbar. Allein für Schutzmassnahmen in der Surselva im Sommer 2003 haben Bund und Kanton Graubünden rund 120'000 Franken aufwenden müssen. Bei einer flächendeckenden Präsenz des Wolfes im Kanton Graubünden wären rund 4 Mio. Franken zum Schutz der Kleinviehherden nötig.

Hier setzt die Kritik der Bündner Regierung an den Konzepten Wolf und Luchs Schweiz an. Weder die Kleinviehhalter noch der Kanton sind in der Lage, zusätzliche Kosten in dieser Grössenord-nung zu übernehmen. Die Regierung fordert daher in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ein grosszügiges finanzielles Engagement des Bundes sowohl für Präventions-Massnahmen als auch für die durch den Zuzug von Grossraubtieren verbundenen Mehraufwendungen bei der Jagdverwaltung. Es kann nämlich nicht angehen, dass der Bund internationale Verpflichtungen eingeht und die damit verbundenen finanziellen Lasten einseitig auf die Rand- und Berggebiete abwälzt.

Überdies muss die Zuwanderung der Grossraubtiere Wolf und Luchs mit einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer nachhaltigen Jagd verträglich sein. Weiter fordert die Regierung klare Richtlinien für die Schadensvergütung und mehr Kompetenzen für die Kantone bei der Erteilung von Abschussbewilligungen für schadensstiftende Wölfe und Luchse. Zudem soll der Schutzstatus des Wolfes als "streng geschützte Tierart" angepasst werden. Weltweit ist der Wolf nämlich keine gefährdete Art. Daher besteht kein Anlass, den Wolf in Bezug auf den Schutzstatus anders zu behandeln als den Luchs, welchem nach geltendem Recht der Status einer "geschützten Tierart" eingeräumt wird.

Romanisch ist auch für "Infostar" ein Muss
Die 30 Bündner Zivilstandsämter sind seit Mitte letzten Jahres mit der zentralen Datenbank "Infostar", dem "informatisierten Standesregister", vernetzt. Sämtliche Informationen über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen stehen in fünf Sprachen zur Verfügung - ausser in Romanisch. Die Bündner Regierung hat nun beim Bundesamt für Justiz interveniert. Romanisch ist eine Amtssprache des Bundes und soll deshalb im Verkehr mit dem Bund auch über moderne elektronische Plattformen angewendet werden können.

Verwaltungsaufwand im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts verkleinert
Die Regierung hat die Teilrevision der Landwirtschaftsverordnung genehmigt. Das Grundbuchinspektorat wird bei Gesuchen im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts nicht mehr in jedem Fall einen Mitbericht des Amts für Landwirtschaft, Strukturverbesserung und Vermessung einholen. Die Teilrevision tritt am 1. April in Kraft und ist eine Massnahmen im Rahmen des Projekts "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts".

Pflanzenschutzmittel-Verordnung: Grundsätzliche Anpassung an EU-Recht unbestritten
Das neue Chemikaliengesetz von 2000 verlangt auch eine Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung. Es geht dabei weit gehend um die Harmonisierung an EU-Recht. Sind Pflanzenschutzmittel in der EU zugelassen, müssen die dafür nötigen Unterlagen nicht zwingend nochmals durch die Schweizer Behörden bearbeitet werden.

Die Bündner Regierung beantragt in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Präzisierungen und Anpassungen bei diversen Artikeln, lehnt die Vorlage aber als Ganzes nicht ab. Präzisieren soll der Bund beispielsweise, warum für gewisse Pflanzenschutzmittel zusätzlich auch die "Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt", die so genannte "Freisetzungsverordnung", gelten soll, für andere aber nicht.

Aus Gemeinden und Regionen
- Mesolcina und Calanca, Mittelbünden, Surselva: Die Regierung hat die drei neuen Präsidenten der Fahrplanregionen gewählt: Fabrizio Keller, Grono, Robert Albertin, Mon, und Marcus Hasler, Waltensburg/Vuorz. Für die übrigen Fahrplanregionen sind die bisherigen Präsidenten bestätigt worden. Die Amtsperiode der Präsidenten der insgesamt zehn Fahrplanregionen geht am 31. Dezember 2008 zu Ende.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Humanitäre Hilfe: Die Regierung hat 22'000 Franken genehmigt, unter anderem für die Frauenförderung in Mali, für ein Aidswaisenprojekt in Uganda, für die medizinische Unterstützung der Bevölkerung in Angola und für die Gesundheitsversorgung in Rumänien.
- Sport-Fonds: Für Sportanlagen und Sportbauten sind rund 180'000 Franken genehmigt worden. Berücksichtigt wurden Projekte des Segel-Club St. Moritz, der Societad da tir Desertina, des Tennisclub Trun und des TC Thusis.
- Jugend- und Kulturförderung: Für das Jubiläums-Programm des Kinderzirkus Lollypop und für das "Wappenbuch der Obersten aus dem ehemaligen Gebiet des Grauen Bundes" der Stiftung Cuort Ligia Grischa hat die Regierung insgesamt 35'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
- Höchstgewicht und Höchstbreite temporär erhöht: Auf folgenden Strecken sind das zulässige Höchstgewicht von 13 auf 18 Tonnen heraufgesetzt und die Höchstbreite von 2,3 auf 2,55 Metern erhöht worden: Brünerstrasse, Abzweigung rechtsrheinische Oberländerstrasse bis Kehrplatz Brün, Dutjerstrasse, Teilstrecke Valendas bis Kehrplatz Unterdutjen, Rechtsrheinische Oberländerstrasse, Teilstrecke Holzlagerplatz südwestlich der Versamertobelbrücke bis Kehrplatz Val Masinis, Safientalstrasse, Teilstrecke Versam bis Acla und Arezenerstrasse, Abzweigung Safientalstrasse bis zum Ende der Kantonsstrasse. Diese Änderungen gelten vom 1. Mai bis zum 31. Oktober.
- Trun-Schlans, Versam-Safien Thalkirch (Brücke Müli), Carrera-Valendas, Scuol West (Chavrigls), Underplatta-Casal, Tinizong: Für die Bau-, Korrektions- und Instandstellungsarbeiten hat die Regierung rund 7,7 Millionen Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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