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Das Seilbahngesetz kommt in Graubünden schlecht weg. Die Bündner Regierung beantragt in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
Haupt-Kritikpunkt aus Bündner Sicht ist die Absicht des Bundes, seine Konzessionspolitik auf das Landschaftskonzept Schweiz LKS abzustützen. Dagegen wehrt sich die Regierung vehement. Denn das LKS beruht nicht auf einer ausgewogenen Abwägung aller öffentlichen Interessen und Anliegen. Es entspringt einem einseitigen Schutzgedanken, ohne dass andere berechtigte und umweltverträgliche Nutzungsinteressen berücksichtigt werden. Die Regierung fordert vielmehr den Kantonalen Richtplan als massgebendes Instrument für die Konzessionspolitik des Bundes.
Weitere Mängel ortet die Regierung unter anderem beim Geltungsbereich und bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kanton: Künftig gilt das Seilbahngesetz nicht nur für Seilbahnen, sondern beispielsweise auch für alle Skilifte. Unter dem Regime der eidgenössischen Konzession wäre der Aufwand für kleine Skiliftunternehmungen nicht verkraftbar, die notwendigen Abklärungen und Nachweise zur Sicherheit der Anlagen zu erbringen. Und schliesslich fehlen im Gesetzesentwurf auch die Koordinationsbestimmungen für eine reibungslose Abgrenzung der einzelnen Verfahren des Bundes (Seilbahn) und des Kantons (weitere Infrastrukturanlagen).

Das Bündnerland ist kein Windenergie-Land
Die Bündner Regierung beurteilt das Konzept "Windenergie Schweiz" kritisch. Im Kanton ist das Potential für eine effiziente Nutzung der Windenergie gering. Hinzu kommen die unsichere Verfügbarkeit der Energie sowie die Probleme des Landschaftsschutzes und des Tourismus. Die Stromproduktion aus Wasserkraft hat hingegen eine grosse volks- und energiewirtschaftliche Bedeutung. Für Graubünden hat die Produktion von elektrischer Energie mittels Windkraft deshalb keine wesentliche Bedeutung, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Energie.
Bis 2010 will der Bund als eines der Ziele seiner Energiepolitik jährlich 50 bis 100 Gigawatt-Stunden Strom aus Windenergie produzieren. Dafür sind schweizweit schliesslich 40 potentielle Standorte und Flächen für die Errichtung von Windparks ausgewählt worden. Im Kanton Graubünden fallen je zwei in eine engere und in eine erweiterte Auswahl: Der Bischolpass am Übergang Heinzenberg-Safiental und die Vorderalp bei Obersaxen (engere Auswahl) sowie die Alp Nova oberhalb Lumbrein und die Ochsenalp bei Arosa (erweiterte Auswahl).

Sozialhilfe und Sozialberatung: Schnittstellen geklärt
Sozialhilfe und Sozialberatung werden immer stärker beansprucht. Allein von 2002 auf 2003 hat die Zahl der Beratungsfälle in den Sozialdiensten um sieben Prozent zugenommen; und mit ihnen die Kosten für die öffentliche Hand.
Aus Effizienzgründen nehmen heute die regionalen Sozialdienste auch Aufgaben der Gemeinden wahr. Die Regierung hat nun die Aufgabenteilung zwischen den Sozialdiensten und den Gemeinden geklärt: Insbesondere im Bereich der Vorschüsse von Unterhaltsbeiträge für unterhaltsberechtigte Kinder, im Bereich der Steuergesetzgebung und im Bereich der Ergänzungsleistungen EL, Arbeitslosenversicherung ALV sowie Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung AHV. Diese Aufgaben können von den Gemeinden ohne Beeinträchtigung der sozialen Absicherung der Bürgerinnen und Bürger übernommen werden. Die neue Aufgabenteilung zwischen regionalen Sozialdiensten und Gemeinden gilt ab 1. Mai. Sie ist vorläufig auf zwei Jahre befristet.

Veterinäramt wird Meldestelle für entlaufene und gefundene Tiere
Per 1. April müssen die Kantone eine Stelle bezeichnen, wo entlaufene und gefundene Tiere gemeldet werden können. Dies verlangt das Zivilgesetzbuch (Art. 720a ZGB). Die Regierung hat nun die "Verordnung über die Meldestelle für entlaufene und gefundene Tiere" erlassen: Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident ist für die Entgegennahme der Meldungen über entlaufene und gefundene Tiere zuständig; diese Zuständigkeit der so genannten "örtlichen Polizei" hat schon bestanden, als das Tier noch als Sache galt und als Sachfund den Gemeindebehörden anzuzeigen war. Die Gemeinden werden die Fundmeldung an die kantonale Meldestelle weiterleiten, das kantonale Veterinäramt. Das Amt ist dafür verantwortlich, diese Meldungen zu sammeln und zu publizieren. Das Veterinäramt prüft derzeit, dafür eine Tierdatenbank zu realisieren.

Verordnungspaket zum neuen Chemikaliengesetz kommt gut an
Das neue Chemikaliengesetz ChemG (Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen) ersetzt per 2005 das heute gültige Giftgesetz. Das notwendige Verordnungspaket liegt dazu im Entwurf vor. Im Wesentlichen bezweckt es eine Harmonisierung mit EU-Recht.
Die Bündner Regierung begrüsst die generelle Zielsetzung des Verordnungspakets, Mensch und Umwelt zu schützen. Ebenso unterstützt sie die Einführung des europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems. Damit wird ein längst fälliger Schritt zu einer verbesserten Risikokommunikation vollzogen. Weil die Chemikaliengesetzgebung sich allerdings auch in der EU im Umbruch befindet beantragt die Regierung, das Verordnungspaket erst nach dem Erlass der Revision der Chemikaliengesetzgebung in der EU in Kraft zu setzen. Der Bund hat dies ursprünglich bereits für 2005 geplant.

Weitere Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Die Regierung begrüsst das neue Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERVG. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft verbessert.
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht zum Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität, zum Zusatzprotokoll zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Kinder, und zum Zusatzprotokoll gegen Menschenschmuggel auf dem Land-, Luft- und Seeweg wird unterstützt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Luzein: Für die 7. Etappe der Wasserversorgung hat die Regierung der Wassergenossenschaft Pany-Luzein-Putz Beiträge von rund 73'000 Franken zugesichert.
- Lumbrein: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan sind genehmigt worden. Detaillierte Schutzzonen wurden erarbeitet für die Quellgruppen Nussaus-Stavialas, Surin, Pruastg Dadens, Pruastg Dado und Silgin. Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan dienen dazu, die Trinkwasserqualität langfristig zu sichern.
- Sumvitg: Für die Wiederherstellung des Auengebiets Cahuons erhält die Gemeinde einen Kantonsbeitrag von rund 20'000 Franken. Das Gebiet Cahuons ist im Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgeführt und wurde durch die Kiesausbeutung beeinträchtigt.
- Fuldera, Lü, Müstair, Sta. Maria V.M., Tschierv und Valchava: Die Gemeinden im Münstertal haben sich zum "Consorzi da scoula Val Müstair" zusammengeschlossen. Sie führen nun gemeinsam die Primar-, Real- und Sekundarschule sowie die integrierte Kleinklasse und den Kindergarten. Die Regierung hat das entsprechende Organisationsstatut genehmigt. Die bisherigen drei Verbände sind damit aufgehoben.
- Heinzenberg-Domleschg, Hinterrhein: Die Regierung hat die Änderung des kantonalen Richtplans bezüglich der Autobahnraststätte Viamala bei Thusis, Rheinau, beschlossen und für die Behörden als verbindlich erklärt.

Strassenprojekte
Rund neun Millionen Franken hat die Regierung insgesamt für diverse Bauarbeiten an Strassenabschnitten, Tunnels und Brücken auf dem Bündner Strassennetz genehmigt:
- Bündner Oberland: Lugnezerstrasse Ilanz-Cumbel, Lehnenbrücke Porclas; Ilanz-Vals bei Mulin da Pitasch, Lehnenbrücke Risletta; Oberalpstrasse Tamins-Trin.
- Engadin / Münstertal / Puschlav: Ofenbergstrasse Süsom Givè-Tschierv bei Fora da la Jallina; Malojastrasse bei Plaun dal Crot; Engadinerstrasse Zernez-Ova Sparsa; Anschluss Scuol West; Scuol-Vinadi bei Val dal Mot; Berninastrasse Le Prese-Scalascia.
- Domleschg / Schinschlucht: Schinstrasse Tunnel Muttnertobel; Domleschgerstrasse Umfahrung Scheid.
- Churer Rheintal: A 13 Anschluss Landquart.
- Prättigau: Prättigauerstrasse Umfahrung Klosters.

Personelles
- Miranda van der Wees (25), lic. iur., wohnhaft in Zizers, ist per August 2004 als neue Stabsmitarbeiterin Projekte bei der Standeskanzlei gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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